MAK

Volltext: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, II. Theil

2b Volks- und Bürgerschulen: II. Kinder-Bewahranstalt und Kindergarten. 
verbunden werden. Solche Lehrcurse können vom Minister das Oeffentlichkeits- 
recht unter der Bedingung erhalten, dass der Lehrplan nicht wesentlich von 
dem der Lehrcurse an den öffentlichen Lehrerinnen-Bildungsanstalten abweiche, 
dass bei der Bestellung der Lehrer die Bestätigung der Landes - Schulbehörde 
eingeholt, und dass die Schlusspriifung unter der Leitung eines Abgeordneten 
der letztem vorgenommen werde. 
Ausserhalb der im Reichsrathe vertretenen Länder erworbene Befähigungs- 
Zeugnisse bedürfen der ausdrücklichen Anerkennung des Unterrichtsministers. 
Im §. 25 der "V erordnung folgt dann die für die Verbesserung der Er 
ziehung im Allgemeinen wichtige Bestimmung, dass die Mädchen in der Ober- 
classe der Volks - und Bürgerschule nach Thunliehkeit zur Theilnahme an den 
Spielen und Beschäftigung des Kindergartens beizuziehen sind, und dass über- 
diess jeder Leiter, jede Leiterin eines Kindergartens berechtigt ist, Mädchen, 
welche der Schulpflicht bereits genügt haben, eine Anleitung zur naturgemässen 
Kinderpflege zu geben und ihnen über den dadurch erzielten Erfolg Zeugnisse 
auszustellen. 
Unter B wird von den Kinderbewahranstalten gehandelt. Zur Errichtung 
derselben ist die Bewilligung der Landes - Schulbehörde erforderlich, der es in 
jedem Falle zusteht, die Bedingungen dieser Bewilligung festzusetzen. Für 
die Beaufsichtigung gelten dieselben Bestimmungen, wie für die Aufsicht der 
Kindergärten. 
Die Theilnahme der Lehrer Oesterreichs an der Kindergartensache und 
ihr lebhaftes Interesse für dieselbe gab sich dadurch kund, dass bei Gelegenheit 
des 4. österreichischen Lehrertages in Linz im Jahre 1871 eine Section 
zur Verbreitung von Kindergärten ins Leben trat, welche in Wien ihren Sitz 
hat und an dem Zustandekommen der oben skizzirten Verordnung mitwirkte. 
Die Intentionen der Regierung können jedoch, wie es in der Natur der 
Sache gelegen ist, nur nach und nach ihre Verwirklichung finden; insbesondere 
da. mit der Heranbildung einer ausreichenden Anzahl von Kindergärtnerinnen 
begonnen werden muss, die Verbindung von Lehrcurscn aber mit den öffent 
lichen Lehrerinnen - Bildungsanstalten, die dann nothwendig auch Uebungs- 
Kindergärten erfordern, bei der gegenwärtig in den grossen Städten herrschen 
den Wohnungs-Calamität auf Hindernisse stösst. So viel uns bekannt, ist mit 
Beginn des laufenden Schuljahres bloss in Gratz ein solcher Lehrcurs eröffnet 
worden und die Einrichtung eines zweiten in Trient für das nächste Schuljahr 
in Aussicht genommen. Ausserdem ist dem Frauen - Erwerbvereine in Prag, 
der am 15. November 1872 einen Curs für Kindergärtnerinnen eröffnete, die 
Bewilligung ertheilt worden, seine Schülerinnen am Ende des Schuljahres 
einer Prüfung an der k. k. Lehrerinnen - Bildungsanstalt unterziehen und so 
mit staatsgiltigen Zeugnissen versehen zu lassen. 
In Linz fand sich im Laufe des Jahres 1872 eine Anzahl von Fröbel- 
freunden zusammen, welche sich die Errichtung einen Kindergartens zur
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.