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Mittelschulen: XIII. Stenographie.
sichtlichkeit grosse Verbreitung erworben. Bezüglich der Methode
schliesst es sich dem folgenden Conn’schen Buche an.
7. Conn: „Lehrbuch der Kammer-Stenographie/’ 2. Auflage (Wien hei Bemann
und Altmann 1871), Preis 2 fl. 50 kr.
Dieses Buch unterscheidet sich formell wenig you den Dresdener
Beschlüssen, destomehr seinem Geiste nach. Verfasser wählt von zwei
zulässigen Schreibweisen stets die kürzere. In der 2. Auflage hat es
eine grosse Erweiterung erfahren, so dass es zu den ausführlichsten
Lehrbüchern gehört und von Lehrern neben dem kleinen Faulmann’schen
verwendet werden kann. Die Regeln sind klar und erschöpfend, die
Anordnung des Lehrstoffes ist vom Leichteren zum Schwierigeren auf
steigend, die Satzkürzung ist sehr eingehend behandelt.
8. Kühnelt’s: „Lehrbuch,” 4. Aufl. 1873 (Wien bei Braumüller), Preis 1 fl. 50kr.
Das Buch ist kurz in den Regeln, ausführlich in den Beispielen,
und gibt bei jedem Abschnitte Satzbeispiele; dadurch bildet es in Bezug
auf die Methode ein Zwischenglied zwischen der calculirenden und der
systematischen Methode. In der Anordnung der Lehrsätze folgt es
den Dresdener Lehrbüchern, hat jedoch wie das Conn’sche Lehrbuch
vor allem die Kammerschrift im Auge und weicht aus diesem Grunde
auch zuweilen von den Dresdener Beschlüssen ab. Die Satzkürzung
ist ausführlich behandelt.
9. Kühnelt’s: „Militär-Stenograph.” 3. Auflage. Wien 1868.
Entspricht im Lehrgänge dem obigen Buche und unterscheidet
sich von diesem nur durch die Beispiele, welche mit besonderer Rück
sicht auf den militärischen Gebrauch gewählt wurden.
10. Markovits J.: „Lehrbuch.” Wien 1862.
Die Methode dieses Buches ist die calculirende wie bei Albrecht.
Verfasser nähert sich jedoch mehr der systematischen Anordnung des
Stofles und folgt in den Schreibweisen der Kammerschrift. Die Satz
kürzung fehlt. Das Buch ist gegenwärtig vergriffen, doch steht eine
neue Auflage bevor.
11. Stern: „Militär-Stenographie.” Wien 1871.
Dieses Buch schliesst sich eng an die 1. Auflage von Conn’s
Kammer - Stenographie an und unterscheidet sich von dieselben durch
die Beispiele, welche vorzüglich militärischen Inhalts sind.
12. Schreiber: „Theoretisch-praktisches Lehrbuch.” Wien 1871.
Verfasser plaidirt für die Einführung der Stenographie in die
Volksschule, wie die Anhänger der Dresdener Beschlüsse, verwirft aber
die von den Dresdener Beschlüssen geschaffenen strammen Vocalisations-
Regeln und setzt dafür vage Bestimmungen, welche an die Theorie der
Vierziger Jahre erinnern. In dieser Beziehung ist das Buch ein grosser
Rückschritt; auch sonst gefällt sich der Verfasser in Eigenheiten, welche
weder theoretische, noch viel weniger praktische Berechtigung haben.
Die Satzkürzung fehlt.