1. Gesetzliche Bestimmungen.
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liehe Vorbildung eine absolvirte Mittelschule oder Lehrer-Bildungsanstalt und
nebst der sachlichen praktischen und theoretischen Bildung (über Zweck, Geschichte,
Literatur, Systeme, Kenntniss des Baues der Geritthe und der Anlage
von Turnplätzen) auch die Kenntniss des menschlichen Körpers in anatomischphysiologischer
Beziehung gefordert wird.
Es wurden Prüfungs-Commissionen für das Lehramt des Turnens eingesetzt
in Wien (October 1870), in Lemberg und Graz 1873.
In folgerichtigem Zusammenhänge damit stand die Anordnung (Ministerial-Erlass
vom 1. März 1871, 13.718) eines Cyclus von Vorträgen über
Theorie des Turnens, welche unter Betheiligung von 50 Lehrern und
Lehrerinnen im k. k. akademischen Gymnasium abgehalten wurden. Durch hohen
Ministerial-Erlass vom 22. August 1871, Z. 6705 wurde ebenfalls in Wien ein
Turn-Curs für Candidaten der Mittelschule eingerichtet, mit der Aufgabe,
die Theilnehmer in 4 Semestern, bei 6 wöchentlichen Stunden, theoretisch und
praktisch für das Turn-Lehramt heranzubilden. Als Locale wurde der Turnsaal
des k. k. Realgymnasiums im IX. Bezirke, ein Lehrzimmer daselbst und
ein Cabinet angewiesen, letzteres zur Aufstellung einer Bücher- und Geräth
modell-Sammlung, welche unter Einem bewilliget wurde.
An der Spitze des citirten Erlasses wird ausgesprochen, es sei künftig
darauf „hinzuwirken, dass an jeder Mittelschule einer oder der andere der
wirklichen Lehrer die Befähigung zur Leitung oder Ertheilung des Turnunterrichtes
besitze.”
Der erwähnte Turncurs fand gleich anfangs eine erfreuliche Beteiligung
von Seite der Elemente, für die er berechnet war, und erhält mit diesem Schuljahre
seinen Abschluss.
Die Errichtung eines ähnlichen Turncurses steht, dem Vernehmen nach,
für das nächste Schuljahr in Graz bevor.
Eine Vergleichung der erwähnten Einrichtungen in Oesterreich mit denen
des deutschen Reiches ergibt, da letztere zumeist als Vorbild gedient haben,
eben desshalb im Wesen eine ziemlich zutreffende Analogie. Nur für die. Bildung
von Turnlehrern höherer Schulen bestehen ausser Oesterreich grossartigere
Veranstaltungen, wie die Turnlehrer - Bildungsanstalten in Berlin, Diesden,
München, Stuttgart, Carlsruhe. Es muss aber hiezu bemerkt werden, dass der
Werth dieser Anstalten, deren thatsächliche Leistungen allgemeine Anerkennung
erfahren, insoferne nur als ein relativer angesehen wird, als je eine deiselben
für ein grösseres Land nicht ausreicht. Es haben in diesem Sinne zwei auf
einanderfolgende Turnlehrer-Versammlungen (Stuttgart 1867, Görlitz 1869) Resolutionen
des Inhaltes gefasst: dass Turnlehrkräfte, wie für die Volksschule
in Lehrer-Seminarien, so für höhere Schulen in der Regel an Universitäten ge
bildet werden mögen.