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Volltext: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, II. Theil

I. Italienisches Schulwesen. 
Bericht von Landesschulinspector Dr. Ernst Gnad in Trient. 
Die durch das Reichsgesetz von 14. Mai 1869 hervorgerufene, tiefgreifende 
und erfolgreiche Umgestaltung des Volksschulwesens hat auch an den italienischen 
Schulen der Monarchie in kurzer Zeit einen bedeutenden Aufschwung zu Folge 
gehabt. Wenn derselbe jedoch trotz der raschen und lebendigen Empfäng 
lichkeit, welche die italienische Bevölkerung für erspriessliche [Neuerungen an 
den Tag legt, mit dem Aufstreben der Schulen in den meisten deutschen Kron- 
ländern nicht gleichen Schritt zu halten vermochte, so liegt das zumeist in 
dem für eine gleichmässigo Entwickelung des italienischen V olksschulwesens 
bedauerlichen Mangel an brauchbaren und passenden Lehrmitteln. Die Er 
weiterung des Yolksschul-Unterrichts durch Einbeziehung neuer Lehrfächer, die 
gänzliche Umgestaltung der Lehrer-Bildungsanstalten machte ein vielseitiges 
Bedürfniss nach eigens für die neuen Unterrichtszwecke eingerichteten Lehr 
büchern und Hilfsmitteln geltend, welchem in den deutschen Kronländern in 
den letzten Jahren durch lebhafte Betheiligung der betreffenden Fachmänner 
zum grossen Theile abgeholfen wurde, während in den italienischen Gebieten 
Schule und Lehrer meist in dieser Hinsicht auf die Initiative der Regierung 
verwiesen blieben. Das Ministerium hat namentlich durch die im k. k. Schul 
bücher-Verlage herausgegebenen Lehrbücher für passende, den neuen Anfor 
derungen entsprechende Lehrmittel in italienischer Sprache möglichst Sorge 
getragen; aber eine gänzliche Abhilfe des vielseitigen Bedürfnisses ist, ohne 
Mitwirkung buchhändlerischer Unternehmungen nnd ohne Betheiligung der italie 
nischen Lehrer an den wissenschaftlichen Aufgaben nicht zu erzielen. Aach 
beiden Seiten hin fehlt es weder an gutem Willen noch an Fähigkeit; aber 
die geringere Anzahl italienischer Schulen bietet dem "V erfasser, so wie dem 
Verleger bei dergleichen Unternehmungen wenig Bürgschaft für die Einbringung 
der hiemit verbundenen Mühen und Rosten. Der Volksschullehrer und Lehrer 
bildner, welcher der deutschen Sprache kundig ist, hilft sich durch Benützung 
deutscher M erke leicht über diese Lücken hinweg; der des Deutschen unkun 
dige Lehrer aber ist genöthigt, sich in der einschlägigen Literatur des benach 
barten Königreiches Italien nach Brauchbarem umzuthun.
	        
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