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Volltext: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, II. Theil

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Nichtdeutsches Schulwesen: I. Italienisches Schulwesen. 
(Florenz 1866); Rieh A. Wörterbuch der griechischen und römischen Alter- 
thiimer (aus dem Englischen von Ruggero Bonghi und Giuseppe Re). Original- 
Werke sind: Cesare Cantids griechische Literaturgeschichte (Florenz Le Mo 
nier), welche für Schüler zu ausgedehnt, und Hicolini: Lezioni di Mitologia 
(Florenz Babera 1855), welches Buch mehr für Künstler als für Schüler be 
rechnet ist. Es ist jedoch unverkennbar, dass an den österreichisch-italienischen 
Gymnasien der Unterricht im Griechischen seit einigen Jahren einen bedeutenden 
Aufschwung genommen hat, und die Erfolge jenen an deutschen Anstalten 
weit näher rücken als vorher. Ein Hauptgrund liegt in der gründlicheren 
Vorbildung der Lehrer, welche, seit ihnen die italienischen Universitäten in 
Padua und Pavia nicht mehr zugänglich sind, gezwungen werden, ihre Studien 
und Prüfungen an den deutsch - österreichischen Universitäten (meist in Graz 
und Innsbruck) ahzulegen. An den Gymnasien und Lyceen des italienischen 
Königreiches geht der griechische Unterricht seit der Beschränkung desselben 
auf wenige Jahre im Allgemeinen zurück, wenn ihm auch an einzelnen Uni 
versitäten (wie in Padua und namentlich in Turin) eine eingehende Pflege zu 
Theil wird. 
Unter den in jüngster Zeit in Italien erschienenen, für die griechische 
Schulliteratur wichtigen Veröffentlichungen ist neben den erwähnten Ueber- 
setzungen von Professor Müller noch die auf gründlichen Studien beruhende 
griechische Grammatik von Inama hervorzuheben (herausgegeben in Turin 
1870), sie enthält die Formenlehre und Syntax. 
4. Deutsche Sprache. 
Die deutsche Sprache als Unterriehtsgegenstand an italienischen Mittel 
schulen hatte im Laufe der letzten zwei Decennien manche Umwandlungen in 
den für dieselbe geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu erleiden. 
Nachdem dieselbe schon vor dem Jahre 1850 an vielen italienischen Mittel 
schulen als freies Unterrichtsfach gelehrt worden war, wurde sie meist seit 
dem Jahre 1854 auf Grund des §. 18 des Organisations - Entwurfes an allen 
italienischen Mittelschulen (wozu bis 1859 auch die lombardischen und bis 1866 
die venezianischen zu rechnen waren) als obligater Unterrichts-Gegenstand ein 
geführt und entweder durch alle Classen, von der ersten angefangen ! ), oder 
von der zweiten aufwärts mit wöchentlich 2 — 3 Stunden durch ordentliche 
Lehrkräfte gelehrt. 
Die Anwendung des §. 19 des Staatsgrundgesetzes vom 21. December 
1867 hatte zur Folge, dass an den italienischen Gymnasien Tirols die deutsche 
Sprache, gleichwie die italienische an den deutschen Gymnasien, wieder als 
Freigegenstand erklärt wurde und zwar relativ obligat für diejenigen Schüler, 
deren Eltern und Vormünder sich dafür aussprachen und mit der Bestimmung, 
1) Diess geschah meist dort, wo die Schüler schon aus der Volksschule einige Vorkenntnisse 
mitbrachten.
	        
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