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Full text : Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, II. Theil

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Nichtdeutsches  Schulwesen:  I.  Italienisches  Schulwesen.

(Florenz  1866);  Rieh  A.  Wörterbuch  der  griechischen  und  römischen  Alterthiimer
  (aus  dem  Englischen  von  Ruggero  Bonghi  und  Giuseppe  Re).  Original-Werke
  sind:  Cesare  Cantids  griechische  Literaturgeschichte  (Florenz  Le  Monier), ­
  welche  für  Schüler  zu  ausgedehnt,  und  Hicolini:  Lezioni  di  Mitologia
(Florenz  Babera  1855),  welches  Buch  mehr  für  Künstler  als  für  Schüler  berechnet ­
  ist.  Es  ist  jedoch  unverkennbar,  dass  an  den  österreichisch-italienischen
Gymnasien  der  Unterricht  im  Griechischen  seit  einigen  Jahren  einen  bedeutenden
Aufschwung  genommen  hat,  und  die  Erfolge  jenen  an  deutschen  Anstalten
weit  näher  rücken  als  vorher.  Ein  Hauptgrund  liegt  in  der  gründlicheren
Vorbildung  der  Lehrer,  welche,  seit  ihnen  die  italienischen  Universitäten  in
Padua  und  Pavia  nicht  mehr  zugänglich  sind,  gezwungen  werden,  ihre  Studien
und  Prüfungen  an  den  deutsch  -  österreichischen  Universitäten  (meist  in  Graz
und  Innsbruck)  ahzulegen.  An  den  Gymnasien  und  Lyceen  des  italienischen
Königreiches  geht  der  griechische  Unterricht  seit  der  Beschränkung  desselben
auf  wenige  Jahre  im  Allgemeinen  zurück,  wenn  ihm  auch  an  einzelnen  Universitäten ­
  (wie  in  Padua  und  namentlich  in  Turin)  eine  eingehende  Pflege  zu
Theil  wird.
Unter  den  in  jüngster  Zeit  in  Italien  erschienenen,  für  die  griechische
Schulliteratur  wichtigen  Veröffentlichungen  ist  neben  den  erwähnten  Uebersetzungen
  von  Professor  Müller  noch  die  auf  gründlichen  Studien  beruhende
griechische  Grammatik  von  Inama  hervorzuheben  (herausgegeben  in  Turin
1870),  sie  enthält  die  Formenlehre  und  Syntax.
4.  Deutsche  Sprache.
Die  deutsche  Sprache  als  Unterriehtsgegenstand  an  italienischen  Mittelschulen ­
  hatte  im  Laufe  der  letzten  zwei  Decennien  manche  Umwandlungen  in
den  für  dieselbe  geltenden  gesetzlichen  Bestimmungen  zu  erleiden.
Nachdem  dieselbe  schon  vor  dem  Jahre  1850  an  vielen  italienischen  Mittelschulen ­
  als  freies  Unterrichtsfach  gelehrt  worden  war,  wurde  sie  meist  seit
dem  Jahre  1854  auf  Grund  des  §.  18  des  Organisations  -  Entwurfes  an  allen
italienischen  Mittelschulen  (wozu  bis  1859  auch  die  lombardischen  und  bis  1866
die  venezianischen  zu  rechnen  waren)  als  obligater  Unterrichts-Gegenstand  eingeführt ­
  und  entweder  durch  alle  Classen,  von  der  ersten  angefangen  ! ),  oder
von  der  zweiten  aufwärts  mit  wöchentlich  2  —  3  Stunden  durch  ordentliche
Lehrkräfte  gelehrt.
Die  Anwendung  des  §.  19  des  Staatsgrundgesetzes  vom  21.  December
1867  hatte  zur  Folge,  dass  an  den  italienischen  Gymnasien  Tirols  die  deutsche
Sprache,  gleichwie  die  italienische  an  den  deutschen  Gymnasien,  wieder  als
Freigegenstand  erklärt  wurde  und  zwar  relativ  obligat  für  diejenigen  Schüler,
deren  Eltern  und  Vormünder  sich  dafür  aussprachen  und  mit  der  Bestimmung,
1)  Diess  geschah  meist  dort,  wo  die  Schüler  schon  aus  der  Volksschule  einige  Vorkenntnisse
mitbrachten.
            
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