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Full text : Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, II. Theil

1.  Gesetzliche  Bestimmungen.

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M.  A.  Becker,  k.  k.  Schulrath,  und  Th.  Vernaleken,  Prof,  an  der
k.  k.  Ober-Bealschule  am  Schottenfeld  in  Wien,  hatten  im  Jahre  1850,  ersterer
die  Herstellung  einer  Fibel,  letzterer  den  Entwurf  des  Ersten  Sprach  -  und
Lesebuchs,  im  Aufträge  des  Unterrichts-Ministeriums  übernommen.  Im  December
  1851,  nachdem  beide  Entwürfe  vollendet  waren,  wurden  sämmtliche
im  Amte  stehende  Volksschul-Inspectoren  nach  Wien  berufen,  um  die  beiden
Elaborate  in  gemeinschaftlichen  Sitzungen  zu  prüfen,  nämlich  aus  Böhmen
Maresch  und  Wenzig,  aus  Tirol  Amberg,  aus  Steiermark  Hermann,  aus
Linz  Adalbert  Stifter,  aus  Salzburg  Kochel,  aus  Schlesien  Wilhelm.  Ueberdiess
  waren  den  Berathungen  beigezogen  der  Waisenhaus-Director  Unger,  der
Dechant  und  Schuldistricts-Aufseher  Wengel,  die  beiden  Ministerial-Beamten
Krombholz  und  Heufier  nebst  den  beiden  Verfassern.
In  Folge  dieser  Berathungen  wurden  beide  Entwürfe  umgearboitet,  in
der  neuen  Gestalt  wiederholt  als  Manuscript  gedruckt  und  an  alle  Bischöfe
des  Reiches,  in  deren  Sprengel  Schulen  mit  deutscher  Unterrichtssprache  sind,
mit  dem  Ersuchen  um  ihre  Bemerkungen  in  religiöser  und  pädagogischer  Beziehung ­
  geschickt,  und  mit  der  Erklärung,  dass  beide  Bücher  ausschliesslich
für  katholische  Schulen  bestimmt  seien,  und  dass  die  Regierung  dieselben  in
keiner  Diöcese  einführen  werde,  wo  der  Bischof  in  religiöser  Beziehung  etwas
dagegen  einzuwenden  haben  würde.  Diess  geschah  im  April.
Im  Juli  waren  alle  Aeusserungen  der  Bischöfe  eingelangt.  Die  Bücher
wurden  in  Folge  derselben  mit  Beachtung  und  Benützung  der  eingesendeten
Gutachten  wieder  umgearbeitet  und  jetzt  erst  für  den  Verkauf  gedruckt  und
nach  eingelaufener  definitiver  Beistimmung  der  einzelnen  Bischöfe  eingeführt
und  zwar  im  August  1851  in  den  deutschen  Volksschulen  der  Diöcesen  von
Olmiitz,  Prag,  Erlau,  Görz,  Lemberg,  St.  Pölten,  Budweis,  Leitmeritz,  Lavant,
Gurk,  Sekau-Leoben,  Brixen  mit  dem  Vicariate  Vorarlberg,  Parenzo-Pola,
Przemysl,  Heusohl,  Veszprim,  Steinamanger,  Rosenau,  Szathmar,  Brünn,  Laibach,
Trient,  Triest-Capodistria,  Keutra,  Raab,  von  der  Zips,  von  Wien,  Königgrätz,
Tarnow,  Stuhlweissenburg,  Waizen,  Csanad  und  Schlesien,  das  Lesebuch  allein
in  der  Diöcese  von  Fünfkirchen,  die  Fibel  allein  in  der  Diöcese  von  Kaschau.
Im  Jahre  1852  erfolgte  die  Einführung  der  neuen  Bücher  auch  in  den  übrigen
Diöcesen.
In  dem  Erlass  des  k.  k.  Unterrichts-Ministeriums  vom  12.  August  1852,
Z.  7678,  656  wird  darauf  hingewiesen,  dass  durch  die  Einführung  der  Fibel  und
des  Ersten  Sprach-  und  Lesebuches  in  den  deutschen  Schulen  „eine  neue  Methode
für  die  Behandlung  der  Sprachlehre  angebahnt”  werde.  In  demselben
Erlasse  wird  ferner  aufmerksam  gemacht:  „Das  zur  Versendung  an  die  Landes-Schulbehörden
  und  die  bischöflichen  Ordinariate  bereitliegende  Zweite  Sprachund
  Lesebuch  (entworfen  von  M.  A.  Becker)  ist  dazu  bestimmt,  diesen
Unterricht  in  der  begonnenen  Weise  weiter  zu  führen.  Da  jedoch  die  nothwendigen
  Verhandlungen  die  Einführung  gleich  mit  dem  Beginne  des  nächsten
            
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