1. Gesetzliche Bestimmungen.
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M. A. Becker, k. k. Schulrath, und Th. Vernaleken, Prof, an der
k. k. Ober-Bealschule am Schottenfeld in Wien, hatten im Jahre 1850, ersterer
die Herstellung einer Fibel, letzterer den Entwurf des Ersten Sprach - und
Lesebuchs, im Aufträge des Unterrichts-Ministeriums übernommen. Im De-
cember 1851, nachdem beide Entwürfe vollendet waren, wurden sämmtliche
im Amte stehende Volksschul-Inspectoren nach Wien berufen, um die beiden
Elaborate in gemeinschaftlichen Sitzungen zu prüfen, nämlich aus Böhmen
Maresch und Wenzig, aus Tirol Amberg, aus Steiermark Hermann, aus
Linz Adalbert Stifter, aus Salzburg Kochel, aus Schlesien Wilhelm. Ueber-
diess waren den Berathungen beigezogen der Waisenhaus-Director Unger, der
Dechant und Schuldistricts-Aufseher Wengel, die beiden Ministerial-Beamten
Krombholz und Heufier nebst den beiden Verfassern.
In Folge dieser Berathungen wurden beide Entwürfe umgearboitet, in
der neuen Gestalt wiederholt als Manuscript gedruckt und an alle Bischöfe
des Reiches, in deren Sprengel Schulen mit deutscher Unterrichtssprache sind,
mit dem Ersuchen um ihre Bemerkungen in religiöser und pädagogischer Be
ziehung geschickt, und mit der Erklärung, dass beide Bücher ausschliesslich
für katholische Schulen bestimmt seien, und dass die Regierung dieselben in
keiner Diöcese einführen werde, wo der Bischof in religiöser Beziehung etwas
dagegen einzuwenden haben würde. Diess geschah im April.
Im Juli waren alle Aeusserungen der Bischöfe eingelangt. Die Bücher
wurden in Folge derselben mit Beachtung und Benützung der eingesendeten
Gutachten wieder umgearbeitet und jetzt erst für den Verkauf gedruckt und
nach eingelaufener definitiver Beistimmung der einzelnen Bischöfe eingeführt
und zwar im August 1851 in den deutschen Volksschulen der Diöcesen von
Olmiitz, Prag, Erlau, Görz, Lemberg, St. Pölten, Budweis, Leitmeritz, Lavant,
Gurk, Sekau-Leoben, Brixen mit dem Vicariate Vorarlberg, Parenzo-Pola,
Przemysl, Heusohl, Veszprim, Steinamanger, Rosenau, Szathmar, Brünn, Laibach,
Trient, Triest-Capodistria, Keutra, Raab, von der Zips, von Wien, Königgrätz,
Tarnow, Stuhlweissenburg, Waizen, Csanad und Schlesien, das Lesebuch allein
in der Diöcese von Fünfkirchen, die Fibel allein in der Diöcese von Kaschau.
Im Jahre 1852 erfolgte die Einführung der neuen Bücher auch in den übrigen
Diöcesen.
In dem Erlass des k. k. Unterrichts-Ministeriums vom 12. August 1852,
Z. 7678, 656 wird darauf hingewiesen, dass durch die Einführung der Fibel und
des Ersten Sprach- und Lesebuches in den deutschen Schulen „eine neue Methode
für die Behandlung der Sprachlehre angebahnt” werde. In demselben
Erlasse wird ferner aufmerksam gemacht: „Das zur Versendung an die Landes-
Schulbehörden und die bischöflichen Ordinariate bereitliegende Zweite Sprach-
und Lesebuch (entworfen von M. A. Becker) ist dazu bestimmt, diesen
Unterricht in der begonnenen Weise weiter zu führen. Da jedoch die noth-
wendigen Verhandlungen die Einführung gleich mit dem Beginne des nächsten