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Full text : Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, II. Theil

1.  Gesetzliche  Bestimmungen.

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Uebungen  im  Auswendiglernen  von  kleinen  Lesestücken  und  correctem,  verständlichem ­
  Hersagen  des  Auswendiggelernten,  ferner  Uebungen  im  correcten
und  geordneten  Niederschreiben  des  Auswendiggelernten,  des  Vorgelesenen  und
V  orerzählten.
Ein  Lehrer,  der  in  Hebungen  solcher  Art  erfahren  ist  und  dabei  die
täglichen  Fortschritte  seiner  Schüler  beobachtet,  wird  leicht  die  Heberzeugung
gewinnen,  dass  eine  von  diesen  Uebungen  getrennte  oder  gar  ausschliessende
Beschäftigung  der  Kinder  mit  den  Gesetzen  der  Sprache  nur  zu  einem  mechanischen ­
  Einprägen  führt,  welches  nicht  über  die  Schulzeit  hinausreicht,  während
die  darauf  verwendete  Zeit  und  Kraft  des  Lehrers  und  der  Schüler  anderen
wahrhaft  bildenden  Beschäftigungen  und  Unterrichts-Gegenständen  und  namentlich ­
  den  vorerwähnten  praktischen  Hebungen  in  der  Muttersprache  entzogen  wird.”
Eine  weitere  Ausführung  und  theilweise  Ergänzung  des  vorerwähnten
Erlasses  bietet  die  Verordnung  des  k.  k.  Ministers  für  Cultus  und  Unterricht ­
  vom  23.  März  1855,  Z.  18788,  gütig  für  Oesterreich  ob  und  unter
der  Enns,  Böhmen,  Mähren,  Schlesien,  Galizien,  Tirol,  Salzburg,  Steiermark,
Kärnthen,  Krain,  das  Küstenland  und  die  Bukowina,  womit  die  Zahl  der
Classen  an  den  Hauptschulen  bestimmt,  und  der  in  denselben  zu  ertheilende
Unterricht  geregelt  wurde.
Bezüglich  des  Sprachunterrichtes  lautet  die  Verordnung  im  §.  4:  „Die
Lehrbücher  für  den  Sprachunterricht  sind  in  der  I.  Gasse  die  Fibel,  in  der
II.  Gasse  das  Erste  Sprach-  und  Lesebuch,  in  der  III.  Gasse  das  Zweite
Sprach-  und  Lesebuch,  in  der  IV.  Gasse  das  Dritte  Lesebuch  nebst  der  neben
demselben  bestehenden  Sprachlehre.
Dieser  Unterricht  beginnt  in  der  I.  Gasse  mit  dem  Lautiren  oder
Buchstabiren,  und  schreitet  unter  steter  Begleitung  der  Anschauungs-  und
Sprachübungen  bis  zum  mechanisch  fertigen  Lesen  aller  Druckarten  der  Fibel
fort,  wobei  die  Kinder  auf  die  verschiedenen  Arten  der  Laute,  auf  die  Dehnung ­
  und  Schärfung  und  deren  Bezeichnung,  dann  auf  die  vorkommenden
Unterscheidungszeichen  und  auf  den  Gebrauch  der  grossen  Anfangsbuchstaben
aufmerksam  zu  machen  sind.  Die  in  der  Fibel  vorhandenen  Gedichte  und
Erzählungen  sind  als  Gedächtnissübungen  zu  benützen.  In  der  II.  Gasse  ist
nebst  der  Vervollkommnung  der  mechanischen  Fertigkeit  im  Lesen  auf  die
richtige  Betonung  durch  Einführung  der  Kinder  auf  das  Verständniss  des
Gelesenen  in  sachlicher  Beziehung  hinzuwirken,  wobei  jedoch  alle  weitschweifigen ­
  und  die  Fassungskraft  der  Kinder  übersteigenden  Erklärungen  zu  vermeiden ­
  sind.  In  sprachlicher  und  orthographischer  Hinsicht  ist  das  in  dem
Lesebuch  unter  der  Aufschrift  „Sprachübungen”  Gegebene  einzuüben  und  zur
richtigen  Auffassung  zu  bringen.  Zu  Gedächtnissübungen  dient  der  Stoff  des
Lesebuches.
In  der  III.  Gasse  sind  die  Uebungen  zur  Vervollkommnung  des  fertigen
und  richtigen  Lesens,  die  Wort-  und  Sacherklärungen,  sowie  die  Gedächtniss-
            
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