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Full text: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, II. Theil

1. Gesetzliche Bestimmungen. 
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1. . Soll in den vier Classen der Volksschule ein abgesonderter grammatischer Unter 
richt ertheilt werden, oder soll sich der sprachliche Unterricht an die Behandlung der Lese 
stücke anschliessen ? 
2. Wie viel soll aus dem Gebiete der deutschen Sprachlehre in jeder Classe der vier- 
classigen Volksschule vorgenommen werden, und in welcher Weise ist dieser für jede Classe 
bestimmt abzugränzende Stoff zu behandeln? 
3. Welchen praktischen Nutzen haben die dem 1. und 2. Sprach- und Lesebuche an 
gehängten „Sprachübungen” a) für den Lehrer, b) für den Schüler? Wäre es nicht zweck 
mässiger, diese „Sprachübungen” durch einen den Bedürfnissen jeder der genannten Classen 
entsprechenden „Leitfaden” zu ersetzen? 
4. Welchen Werth hat das für die 4. Classe der Hauptschulen bestimmte Sprachbuch 
sammt Anhang? Welche Einrichtung müsste ein Lesebuch dieser Art in der That haben, 
damit es praktisch verwendbar wäre? 
5. Welche von den vorhandenen sprachlichen Hilfsbüchern, die praktische Schul 
männer zu Verfassern haben, entsprechen den Anforderungen, welche man an derartige 
Schriften stellen kann, noch am meisten? 
6. Was ist bezüglich der stilistischen oder Freischreibübungen, insofern sie die Volks 
schule betreffen, überhaupt zu erwähnen? Welche Art von Uebungen wäre in jeder Classe 
besonders, welche nur nebenher zu betreiben? Wie können diese Uebungen einerseits mit 
dem grammatischen Unterrichte, andererseits mit der Behandlung der Lesestücke in zweck 
mässige Verbindung gesetzt werden?” — 
Selbstverständlich wurden diese Fragen in verschiedenem Sinne beant 
wortet; der eine Vortheil war jedoch gewonnen: die Schulbehörde lernte die 
Anschauungen der Lehrerwelt kennen. In der Hauptsache konnte als Er 
gebnis der amtlichen Berathungen zweierlei festgestellt werden: 1. Die 
Volksschule bedarf neben dem Lesebuche besonderer „Sprach 
übungen”, und 2. das sprachliche Material, welches auf jeder Stufe 
des Unterrichts zu verarbeiten ist, muss in diesen Sprachübungen 
nicht nur genau ersichtlich gemacht werden, sondern muss auch 
in methodischer Beziehung für die unmittelbare Verwendung auf 
den verschiedenen Unterrichtsstufen verwendbar sein. Mehrfach 
wurden Stimmen aus der Lehrerwelt laut, die eine Verbesserung, beziehungs 
weise Umarbeitung der vorgeschriebenen Sprach- und Lesebücher als noth- 
wendig bezeichneten. 
Zu diesem Behufe berief das Unterrichts - Ministerium im Jänner 1866 
eine Commission zur Revision der im k. k. Schulbücher-Verlage in 
Wien erschienenen deutschen Sprach- und Lesebücher für die vier- 
classigen Volksschulen. Dieselbe bestand aus dem Landes-Schulinspector Vincenz 
Prausek, als Vorsitzenden, dem Landes-Schulinspector M. A. Bitter v. Becker, 
dem emerit. Schul- und Unterrichtsrath Joh. Ritter v. Hermann, dem Gymnasial- 
Professor Alois Egger, den Directoren Paul Bernhard, Robert Niedergesäss, 
Johann Niernberger und Joh. Bapt. SchwÖd. Schul- und Unterrichtsrath 
Hermann trat nach den Vorberathungen aus dem Verbände der Commission. 
Die Umarbeitung mangelhafter, beziehungsweise die Herstellung neuer Partien, 
soweit sie die Fibel, das Erste und Zweite Sprach- und Lesebuch be 
treffen, wurde dem Commissionsgliede Hiedergesäss aufgetragen, ebenso die
	        
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