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Volks- und Bürgerschulen: III. Unterricht in der deutschen Sprache.
Verfassung der „Sprachübungen”. Die Bearbeitung des Lesebuchs für die
4. Classe übernahm P. Bernhard. Die diessbezüglichen Elaborate wurden
einer eingehenden Prüfung unterzogen und sodann vom k. k. Unterrichts-
Ministerium dem k. k. Schulbücher-Verlage in Wien eingereiht.
Bei dem Entwurf der Sprachübungen waren folgende Gesichtspuncte
massgebend: 1. Der grammatische Unterricht ist nicht Selbstzweck, sondern
nur Mittel, um Sprachfertigkeit und Sprachverständniss zu erzielen. 2. Was
daher für den praktischen Gebrauch der Schriftsprache bedeutungslos ist, ist
in der Volksschule nicht zu betreiben. 3. Für die blosse Einübung von Sprach-
formen ist das Lesebuch nicht zu verwenden. 4. Die dazu dienenden „Sprach
übungen” müssen hinlänglichen Stoff von Beispielen und Aufgaben bieten, um
die unentbehrlichen Sprachregeln ableiten und befestigen zu können. 5. Die
Beispiele müssen einen Inhalt haben, der den Schüler sowohl sprachlich zu
bilden als überhaupt seinen Gedankenkreis zu erweitern vermag.
Bei Drucklegung der umgearbeiteten Sprach- und Lesebücher trat die in
österreichischen Lehrerkreisen seit der ersten Einführung der Sprach- und
Lesebücher wiederholt in Angriff genommene Frage bezüglich der Ortho
graphie aufs neue an die Commission heran. Sollte, nachdem die Mittel
schulen sich der Neuerung bezüglich der Heyse’schen Schreibung nicht an
geschlossen, bei der neuen Ausgabe der Volksschulbücher die seit dem Jahre
1851 in Uebung stehende Schreibung ausser Curs gesetzt werden oder nicht?
Um in diesem Sinne eine Regelung, beziehungsweise Einigung herbeizu
führen, veranlasste das Ministerium für Cultus und Unterricht im Jänner 1869
eine commissionelle Berathung, und zwar auf Grundlage eines als Manu-
script gedruckten Operates: „Zur Verständigung in der deutschen Recht
schreibung — als Leitfaden für Lehrer von K. J. Schröer, k. k. Professor
am polytechnischen Institute in Wien.” Die Commission bestand unter dem
Vorsitzenden Sectionsrath Alois Ritter von Hermann, aus dem Verfasser des
Elaborats Professor Schröer, Director Dr. Dittes, Professor Alois Egger
als Vertreter des Vereines „Mittelschule”, Oberlehrer Franz Mair, als Vertreter
des Vereines „Volksschule”, M. A. Becker und R. Niedergesäss als Ver
treter des Schulbücher-Revisions-Comites. 1 )
Eine Einigung auf Grundlage des Schröer’schen Entwurfs wurde nicht
erzielt; jedoch hatte die Publication der vereinbarten Grundsätze die nicht
zu unterschätzende wohlthätige Wirkung, dass die Verfasser der seit 1869 im
Privat-Buchhandel erschienenen Lehrbücher für die Volksschule fast ausnahms
los die in der Commission vereinbarte und im Wesentlichen mit der Schreibung
1) Bericht über die Berathungen der Ministerial-Commission zur Regelung der deutschen Recht
schreibung — auf Grund der Sitzungsprotokolle im „Oesterreiehischen Schulboten" 1869. Vergleiche
auch „die Reformbestrebungen auf dem Gebiete der deutschen Rechtschreibung”. Eine geschichtliche
Studie von Alois Egger (Wien 1870). — Scbröer’s Vorlage erschien später im Buchhandel unter dem
Titel „die Rechtschreibung in der Schule und deren Stellung zur Schreibung der Zukunft”. (Leipzig 1870.)