A. Volksschulen.
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ähnlich waren), und hierauf überging' man sogleich zum Lesen der Kirchen
bücher. Namentlich waren von diesen das Horarium (Ciasoslov) und das
Psalmenhuch (Psaltire) in Gebrauch.
Die österreichische Regierung entwickelte einen grossen Eifer für die
Hebung des Volksschulwesens, und die von Maria Theresia und Joseph II. getrof
fenen Anordnungen kamen auch diesem Kronlande zu Gute.
Namentlich verdient in dieser Beziehung die Thätigkeit der Militär
administration hervorgehoben zu werden, welche ausgezeichnete Massregeln
ergriff, um geordnete Schulzustände herbeizuführen: es wurden Lehrer, die der
rumänischen Sprache kundig waren, aus Siebenbürgen berufen; die Abfassung
neuer Lehrbücher wurde angeordnet, in Czernowitz wurde eine Normal- und
in Suczawa eine Hauptschule errichtet, die zugleich die Aufgabe hatten, Lehrer
für die Gemeindeschulen auszübilden; den Lehramts-Candidatcn wurden Stipendien
in namhaften Beträgen verliehen u. s. w. Die Folge dieser vortrefflichen
Anordnungen war, dass nach und nach auch in anderen Gemeinden Schulen
errichtet werden konnten, so dass im Jahre 1786 ausser den bereits genannten
vierclassigen Schulen und den Schulen in den magyarischen Gemeinden, bereits
sechs einclassige Schulen bestanden und die Errichtung von mehr als zwanzig
angehahnt war.
Mit der Errichtung von Volksschulen hielt auch die Abfassung und Ein
führung von rumänischen Schulbüchern gleichen Schritt.
Als Fibel (Namenbuch) wurde die in Ofen-Pest erschienene „Bucoavna!’
eingeführt.
Bald nach der Errichtung einer Buchdruckerei in Czernowitz erschienen
daselbst:
1. Eine Uebersetzung des damals im Gebrauche stehenden deutschen Lese
buches;
2. Eine Uebersetzung der Anleitung zu schriftlichen Aufsätzen;
3. Eine rumänische Sprachlehre mit deutschem Texte, herausgegeben vom
Czernowitzer Hauptschul-Director und späteren Kreis-Schulaufseher Anton
de Marki.
Ferner erschien 1785 in der k. k. Hofbuchdruckerei in Wien eine Leber
setzung der „Anleitung zur Rechenkunst”.
Durch die angeführten Massregeln wurde das V olksschulwesen im Lande
begründet. Die weitere Entwicklung desselben entsprach jedoch keineswegs
diesem erfreulichen Anfänge.
Hauptsächlich müssen die beiden Thatsachen, dass die Bukowina im Jahie
1786 mit Galizien vereinigt wurde, und dass die Schulaufsicht dem lömisch-
katholischen Metropolitan - Consistorium in Lemberg übertragen wurde, als
Ursachen des Rückschrittes in der Entwicklung des V olksschulwesens bezeichnet
werden. Die rege Thätigkeit der Militärbehörden für die Hebung der Cultur
im Lande hörte nun nach und nach auf; der Zwang zur Schulerrichtung wurde