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Nichtdeutsches Schulwesen. V. Rumänisches Schulwesen.
aufgehoben, und es wurde dieselbe dem Belieben der einzelnen Gemeinden
überlassen, obwohl dieselben kaum wussten, was eine Schule bedeute. Viele
Schulen gingen wegen mangelhafter Dotation ein; die Lehrer wurden moralisch
gezwungen zum römisch-katholischen oder wenigstens zum griechisch-katholi
schen Glaubensbekenntnis iiberzutreten, und später wurden keine mehr ange
stellt, die nicht einem dieser beiden Glaubensbekenntnisse angehörten. Da
die meisten Bewohner der Bukowina der griechisch - orientalischen Confession
angehören, die Bekenner derselben jedoch zu Lehrstellen nicht zugelassen
wurden, so nahm die im letzten Jahrzehent des vorigen Jahrhunderts sehr
bedeutende Zahl der Lehramts-Candidaten sehr stark ab und beschränkte sich
bloss auf einige verunglückte Studenten aus Galizien, die jedoch der rumänischen
Sprache nicht kundig waren. Die Folge davon war, dass auch die Anschaftung
von rumänischen Lehrmitteln gänzlich aufhörte.
Erst mit dem Jahre 1850 begann eine neue lebhafte Thätigkeit auf dem
Gebiete des Volksschulwesens in der Bukowina.
Bereits im Jahre 1844 wurden nämlich die Schulen in der Bukowina (mit
Ausnahme der in den katholischen Gemeinden) dem griechisch - orientalischen
Consistorium übergeben, und im Jahre 1849 wurde die Bukowina von Galizien
geti-ennt und zu einem selbstständigen Kronlande erhoben. Da nun in Folge
dieser Massregeln die Zahl der Volksschulen sehr rasch zunahm, dagegen ent
sprechende Lehrbücher gänzlich fehlten, so forderte im Jahre 1849 das k. k. Mini
sterium für Cultus und Unterricht das griechisch - orientalische Consistorium in
Czernowitz energisch auf, die Abfassung von Lehrmitteln für die Volksschule
in der Bukowina zu veranlassen. In Folge dessen wurden vom Theologie-
Professor Basil Janowicz und vom Pfarrer in Czahor, Samuel Andriewicz
(gegenwärtig Consistorialrath), die nachfolgenden, theilweise noch jetzt im Ge
brauche stehenden Schulbücher verfasst:
Professor Janowicz verfasste:
1. Gramateca limbei rovianesti pe’ntru a treca das (Grammatik der rumäni
schen Sprache für die II. Classe).
2. Gramateca limbei rovianesti pe’ntru a patra das (Grammatik der rumäni
schen Sprache für die IV. Classe).
3. Grammatik der rumänischen Sprache für Deutsche.
4. Gramateca practec a limbei germine pe'ntru a trela das. (Deutsches
Sprach- und Lesebuch für die III. Classe).
5. Gramateca practec a limbei germine pe’ntru a patra das (Deutsches Sprach-
und Lesebuch für die IV. Classe der Volksschulen).
Das Erscheinen der ebengenannten Lehrmittel für die rumänische Sprache
begründete einen sehr grossen Fortschritt. In Folge der grösseren Thätigkeit
auf dem Gebiete der rumänischen Sprachforschung, namentlich in Siebenbürgen,
konnten die Gesetze der Sprache viel kürzer und bündiger zusammengefasst,
und sowohl die Formenlehre als auch die Syntax bedeutend vereinfacht wer-