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Full text : Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, II. Theil

1.  Allgemeine  Grundsätze.

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Aufmerksamkeit  zu  hören  und  ihre  Warnungen  um  so  mehr  zu  beherzigen,  als
die  gemachten  Aussprüche  in  den  meisten  Fällen,  z.  B.  bezüglich  der  Augenkrankheiten, ­
  der  Skrophelsucht  u.  s.  w.  geradezu  erschreckend  sind.
Die  Verantwortlichkeit  in  dieser  Beziehung  wird  aber  um  so  drückender,
wenn  wir  bedenken,  wie  sich  die  Legislativen  nicht  minder  als  die  Schulmänner
in  dem  einen  Puncte  stets  begegnen,  den  Lehrplanen  immer  mehr  Lehrgegenstände ­
  einzufügen  und  den  Lehrstoff  zu  erweitern.
Wenn  nun  trotz  alledem  die  financielle  Seite  in  dieser  hochernsten  Angelegenheit ­
  von  den  massgebenden  und  erhaltenden  Factoren  der  Schulen  in  den
Vordergrund  geschoben  wird,  um  damit  die  Anforderungen  rationeller  Schulhygiene ­
  zu  paralysiren,  so  muss  laut  und  offen  auf  die  Folgen  hingewiesen
werden,  die  in  diesem  Falle  aus  der  Vernachlässigung  unfehlbar  entstehen;
wie  denn  jeder  Schulmann  die  Pflicht  hat,  für  die  kommende  Generation  auch
in  dieser  Beziehung  sein  bestes  Wissen  und  Können  einzusetzen  und  seinen
warnenden  Buf  ertönen  zu  lassen.
Ist  es  doch  die  Zukunftschule,  an  der  wir  bauen  helfen;  die  Bauherren  und
Baumeister  -  es  ist  das  eine  alte  Wahrnehmung  -  sind  im  Kostenpuncte  nicht
immer  einig;  gleichwohl  hoffen  wir,  dass  das  zukünftige  Haus,  zu  dem
Keichsschulgesetz  die  Fundamental-Linien  gezogen,  ein  wohlgefügtes  und  schönes
sein  werde.  Möge  es  doch  auch  von  einem  Geschlechte  bevölkert  werden,
dessen  geistiges  Gedeihen  dem  altbewährten  „mens  sana  in  corpore  sano  entspricht, ­
  und  das  seine  Vorfahren  nicht  beschuldigt,  über  der  Geistesbildung  jene
des  Körpers  vernachlässigt  zu  haben.
Bevor  wir  an  die  Aufzählung  und  Charakterisirung  aller  zur  Weltausstellung ­
  gelangten  Schulhauspläne,  Schuleinrichtungen  etc.  schreiten,  erscheint  es
nothwendig,  die  leitenden  Principien  zu  erörtern,  also  gleichsam  den  Massstab
aufzustellen,  der  an  die  vorliegenden,  im  Ganzen  erfreulichen  Leistungen  angelegt ­
  werden  soll.  .
Wir  wissen  wohl,  dass  es  bei  Abfassung  eines  Bauplanes  nicht  immer
möglich  ist,  allen  schulhygienischen  Anforderungen  zu  entsprechen;  es  sollen
hier  jedoch  die  Ziele  gesteckt  werden,  denen  nachgestrebt  werden  muss,  ob  sie
gleich  nicht  in  allen  Fällen  vollkommen  eneichbar  eischeinen.  .
Die  erste  Sorge  bei  einem  neu  zu  erbauenden  Schulhaus  ist  auf  die  gute
Wahl  des  Bauplatzes  gerichtet.
Der  §.  13  des  niederösterreichischen  Landesgesetzes  stellt  die  Forderung,
dass  das  Schulhaus  in  der  Mitte  des  Schulsprengels  liegen  solle,  und  wollen
Wir  gleich  beifügen,  der  betreffende  Baugrund  müsse  überdies«  auch  eine  freie
Lage  haben,  trocken  sein  und  gutes  Trinkwasser  besitzen.')  Auf  dem  Lande
ist  die  Nachbarschaft  von  Sümpfen,  offenen  Dunglagern,  Pfützen,  u.  s.  w.,  m  e  en
Cohn:  Untersuchungen  der  Augen  von  10.060  Schulkindern,  Leipzig  1867.
Hornig:  Die  Statistik  und  die  Schule.  Wien  1839.  u.  a  m.
1)  Bei  einigen  Schulanlagen  bemerkten  wir  den  Brunnen  tn  der  Nahe  der  Aborte.
            
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