1. Allgemeine Grundsätze.
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Aufmerksamkeit zu hören und ihre Warnungen um so mehr zu beherzigen, als
die gemachten Aussprüche in den meisten Fällen, z. B. bezüglich der Augenkrankheiten,
der Skrophelsucht u. s. w. geradezu erschreckend sind.
Die Verantwortlichkeit in dieser Beziehung wird aber um so drückender,
wenn wir bedenken, wie sich die Legislativen nicht minder als die Schulmänner
in dem einen Puncte stets begegnen, den Lehrplanen immer mehr Lehrgegenstände
einzufügen und den Lehrstoff zu erweitern.
Wenn nun trotz alledem die financielle Seite in dieser hochernsten Angelegenheit
von den massgebenden und erhaltenden Factoren der Schulen in den
Vordergrund geschoben wird, um damit die Anforderungen rationeller Schulhygiene
zu paralysiren, so muss laut und offen auf die Folgen hingewiesen
werden, die in diesem Falle aus der Vernachlässigung unfehlbar entstehen;
wie denn jeder Schulmann die Pflicht hat, für die kommende Generation auch
in dieser Beziehung sein bestes Wissen und Können einzusetzen und seinen
warnenden Buf ertönen zu lassen.
Ist es doch die Zukunftschule, an der wir bauen helfen; die Bauherren und
Baumeister - es ist das eine alte Wahrnehmung - sind im Kostenpuncte nicht
immer einig; gleichwohl hoffen wir, dass das zukünftige Haus, zu dem
Keichsschulgesetz die Fundamental-Linien gezogen, ein wohlgefügtes und schönes
sein werde. Möge es doch auch von einem Geschlechte bevölkert werden,
dessen geistiges Gedeihen dem altbewährten „mens sana in corpore sano entspricht,
und das seine Vorfahren nicht beschuldigt, über der Geistesbildung jene
des Körpers vernachlässigt zu haben.
Bevor wir an die Aufzählung und Charakterisirung aller zur Weltausstellung
gelangten Schulhauspläne, Schuleinrichtungen etc. schreiten, erscheint es
nothwendig, die leitenden Principien zu erörtern, also gleichsam den Massstab
aufzustellen, der an die vorliegenden, im Ganzen erfreulichen Leistungen angelegt
werden soll. .
Wir wissen wohl, dass es bei Abfassung eines Bauplanes nicht immer
möglich ist, allen schulhygienischen Anforderungen zu entsprechen; es sollen
hier jedoch die Ziele gesteckt werden, denen nachgestrebt werden muss, ob sie
gleich nicht in allen Fällen vollkommen eneichbar eischeinen. .
Die erste Sorge bei einem neu zu erbauenden Schulhaus ist auf die gute
Wahl des Bauplatzes gerichtet.
Der §. 13 des niederösterreichischen Landesgesetzes stellt die Forderung,
dass das Schulhaus in der Mitte des Schulsprengels liegen solle, und wollen
Wir gleich beifügen, der betreffende Baugrund müsse überdies« auch eine freie
Lage haben, trocken sein und gutes Trinkwasser besitzen.') Auf dem Lande
ist die Nachbarschaft von Sümpfen, offenen Dunglagern, Pfützen, u. s. w., m e en
Cohn: Untersuchungen der Augen von 10.060 Schulkindern, Leipzig 1867.
Hornig: Die Statistik und die Schule. Wien 1839. u. a m.
1) Bei einigen Schulanlagen bemerkten wir den Brunnen tn der Nahe der Aborte.