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Full text : Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, II. Theil

Anhang:  I.  Schulbauten  und  Schulhygiene.
Städten  die  Nähe  von  Fabriksanlagen,  Schlachthäusern,  Kasernen,  Märkten  etc.  t
zu  vermeiden;  Feuersicherheit,  Kühe  und  möglichste  Luftreinheit  sind  die  ersten
Gebote  bei  der  Anlage  von  Schulhäusern.
"Was  die  Lage  betrifft,  so  möge  die  Hauptrichtung  des  Hauses  nach  Südosten ­
  gerichtet  sein,  obwohl  manche  pädagogische  Autoritäten  auch  die  Nordlage ­
  empfehlen. 1 )
Die  Anlage  eines  geräumigen  Hofes  als  Sommerturnplatz  oder  Spielplatz
wie  auch  insbesondere  auf  dem  Lande  eines  Schul  -  und  Yersuchsgartens  j
erscheint  dringend  geboten. 2 )  In  dieser  Richtung  sind  namentlich  unsere  schlesischen ­
  Schulen  als  die  vorgeschrittensten  zu  bezeichnen,  und  wird  daselbst
nicht  nur  allen  Arten  von  Gartengewächsen,  sondern  auch  den  Bienen,  Seidenraupen ­
  etc.  die  nöthige  Aufmerksamkeit  geschenkt.
Die  Bauart  des  Schulgebäudes  muss  durchwegs  eine  solide  sein;  der
Massivbau  aus  Steinen  oder  Ziegeln  (Backsteinen)  ist  jeder  andern  Bauweise
vorzuziehen.  Fach-  oder  Riegelwände  könnten  nur  ausnahmsweise  auf  dem  Lande,
z.  B.  zu  Lehrerwohnungen  im  obern  Stockwerke  verwendet  werden. 3 )  Dem
Aufsteigen  der  Grundfeuchtigkeit  ist  durch  sogenannte  Trockenschichten  (Theermörtel)
  vorzubeugen;  auch  ist  es  eine  stehende  und  gerechtfertigte  Forderung,
  das  ebenerdige  Geschoss  um  0  5—1  Meter  über  das  Strassenniveau  zn
erhöhen.
Die  Anzahl  der  Stockwerke  darf  im  Allgemeinen  zwei  nicht  übersteigen;
wenn  ausnahmsweise  ein  drittes  Stockwerk  nöthig  werden  sollte,  so  möge  es
zu  Zeichensälen,  Lehrerwohnungen  etc.,  nicht  aber  zu  regelmässigen  Schulzimmern ­
  verwendet  werden.
Das  Schulhaus  darf  ferner  keine  Localitäten  enthalten,  die  fremden  Zwecken
dienen,  auch  soll  schon  in  den  untern  Classen  der  Volksschulen  eine  vollständige ­
  Trennung  der  Geschlechter  —  selbstverständlich  den  Umständen  entsprechend ­
  angestrebt  werden.  Zur  Unterbringung  der  Lehnnittel  sollte
namentlich  bei  mehrclassigen  Schulen  stets  ein  passender  Raum  vorhanden ­
  sein,  wie  denn  auch  die  schon  oft,  doch  bisher  immer  vergeblich,  gestellte
Forderung  nach  eigenen  Garderoben  oder  doch  hiezu  verwendbaren  abgeschlossenen ­
  Gängen  vollste  Beachtung  verdient.  Die  Belassung  der  staubigen  oder
nassen  Oberkleider  der  Kinder  in  zahlreichen  Classen  muss  ganz  entschieden
als  sanitätswidrig  bezeichnet  werden. 4 )
M  as  die  weitere  Haupteintheilung  des  Schulhauses  betrifft,  so  richtet ­
  sich  die  Anzahl  der  Schulzimmer,  Zeichensäle,  Lehrmittelzimmer,  Laboratoi)
  Beck:  Grumlübel  der  modernen  Jugendbildung,  Berlin  1872.
2}  Oesterr.  Reichsgesetz  vom  14.  Mai  1869,  §.  63.
3)  Die  Volksschule  in  Losdorf,  welche  unter  den  beigegebenen  Illustrationen  vorkommt,  zeigt
diese  Einrichtung.
4)  Falk;  Die  sanitätspolizeiliche  Ueberwachung  der  Schulen.  Leipzig  1871.
Guillaume:  Hygiene  scolaire.  Aarau  186S.
Abhandlungen  der  43.  Versammlung  deutscher  Naturforscher  und  Aerzte  zu  Innsbruck  1869.
            
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