Aber nicht nur in Wien, sondern auch an anderen Orten des grossen
Vaterlandes, seihst in kleineren Märkten und Dörfern, wurde an die Errichtung
von Schulbibliotheken gegangen. So zu Trebitsch in Mähren (1851), zu
Schwadorf in Nieder-Oesterreich (1858). An letzterem Orte durch die
Thätigkeit des Ortsschul-Aufsehers Herrn Dr. Franz Schiffler, welcher diese
Angelegenheit mit rastlosem Eifer förderte. Die Jugendbibliothek zählt derzeit
schon 450 Bände, hat einen Zuwachs von jährlich 30 Bänden und nahezu
3000 Entlehnungsfälle im Jahre. Im Jahre 1863 wurde eine solche Biblio
thek zu Skotschau in Schlesien zu Stande gebracht.
Ueberblickt man die Zeit vor dem Inslebentreten der neuen Schulgesetze,
so erscheinen durchweg die Lehrer und Lehrkörper im Bunde mit einzelnen
Schulfreunden und schulfreundlichen Gemeinden als diejenigen, welche die
Nothwendigkeit und Nützlichkeit der Schulbibliotheken erkannten und zur
Schaffung derselben thätig mitwirken. Im Grossen und Ganzen wurde dafür
von anderer Seite wenig gethan und die bereits vor dem Eintritte der neuen
Schulära errichteten Schulbüchereien sind nur als schöne Ausnahme zu betrachten.
In der Regel waren die Volksschulen mit Büchern und anderen Bildungs
mitteln sehr ärmlich ausgestattet.
Sowie das Volksschulwesen im Allgemeinen, erhielt auch die Errichtung,
Erhaltung und Verwaltung der Schulbibliotheken erst durch die neuen
Schulgesetze und die aus denselben hervorgehenden und darauf beruhenden
behördlichen Bestimmungen und Anordnungen eine bestimmte Form und Rich
tung. Vom 15. December 1871 ist der denkwürdige Erlass des k. k. Ministers
für Cultus und Unterricht datirt, welcher für die Volksbildung in Oesterreich
von weittragender Bedeutung sein dürfte.
In demselben wird anerkannt, dass der Bestand guter Bibliotheken für
Schüler und Lehrer der Volksschulen nicht nur höchst wünschenswert sei,
sondern für das fortschreitende Gedeihen des Volksschul-Unterrichtes geradezu
eine unerlässliche Bedingung bilde. 1 )
Nebst den Schulbehörden waren nun besonders einzelne Gemeinden und
Vereine eifrig thätig, um dieser wohltätigen Anordnung zu entsprechen. So
wurde vom Gemeinderathe der Stadt Wien zur Schaffung von Schüler-
Bibliotheken eine jährliche Dotation von 14.000 fl. auf die Dauer von sechs
Jahren, somit 84.000 fl. in der Weise bewilliget, dass 9000 fl. jährlich an lo
durch das Loos zu wählende städtische Schulen als Biblidteks-Grundungsfond,
und die übrigen 5000 fl. zu gleichen Theilen an die anderen Schulen, die noch
keinen Gründungsfond erhalten haben, als Beitrag zui Ergänzung der Schüler
Bibliothek gegeben werden. Was die Gründung und Dotirung der Bezirks-
Lehrerbibliotheken anbetrifft, deren je eine in jedem der 9 Stadtbezirke errich
tet werden soll, so ist diese Angelegenheit eben in der Durchführung begriffen
und dürfte wohl erst im nächsten Schuljahre zum Abschlüsse gelangen.
' 1) Verordnungsblatt Seite 325 bis 329 des Jahrganges 1872.