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Full text: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, II. Theil

III. Der k. k. Schulbücherverlag. 
Ebenso sind in der Schülerbibliothek die Bücher, welche zur Erweiterung 
und Belebung des Inhaltes der Lehrgegenstände dienen, nach den einzelnen 
Unterrichtsfächern geordnet; dazu kommt dann noch die Abtheilung der Unter- 
haltungsschriften. 
III. Der k. k. ScImMclierverlag. 
Bericht von Sectionsrath Hermenegild Jirecek im Ministerium für C. u. U. 
Der k. k. Schulbücher-Verlag, eine Schöpfung der Begierung Maria 
Theresia’s, hat die Bestimmung, Lehrtexte und Lehrmittel, welche die oberste 
Unterrichts-Behörde zum Lehrgebrauche in den Volksschulen aus eigener Initiative 
herstellen lässt, herauszugeben und selbe zu den billigsten Preisen in 
Verschleiss zu bringen. Die Gründung des k. k. Schulbücher-Verlags erfolgte 
durch Verleihung eines ausschliesslichen Druckprivilegiums für den Schulfond. 
Das Privilegium trägt das Datum vom 13. Juni 1772. 
Schon bei Gründung des Schulbücher-Verlags wurde als Grundsatz fest 
gehalten, dass jährlich ein Theil der Bücher den Kindern dürftiger Aeltern 
unentgeltlich verabfolgt werden solle, und dass der allfällige Reinertrag dem 
Schulfonde, der die ersten Herstellungskosten zu bestreiten hatte, zum Besten 
des Volksschulwesens zuzuwenden sei. Dieser Grundsatz ist noch heute, nach 
hundert Jahren, der leitende; jährlich werden sogenannte Armenbücher un 
entgeltlich zur Betheilung von Schulkindern ausgefolgt, und wird jährlich eine 
Quote des Reinertrages den Schulfonden der einzelnen Länder zugeführt. Diese 
Einnahmen kommen nach dem dermaligen Stande der Volksschul-Gesetzgebung' 
in den meisten Kronländern den Lehrerpensionsfonden zu Gute. Auf ausdrückliche 
wiederholte kaiserliche Anordnung soll die Herstellung der Lehrbücher für die 
Volksschulen durch den k. k. Schulbücher-Verlag keine Einnahmsquelle für 
die Staatsfinanzen sein. 
Das Privilegium war dem Schulfonde ursprünglich für den ganzen Umfang 
der Erbländer eingeräumt. Die Schwierigkeiten der Versendung in die einzelnen 
Länder führten jedoch bald zur Oreirung mehrerer Schulbücher-Verlagsanstalten, 
und wurde ein kaiserlicher Befehl erlassen, einer jeden hauptstädtischen 
Normalschule in den k. k. Erblanden, wenn sie es verlangt, ein Privilegium 
irnpressorium auf die im Lande benöthigten Schulbücher zu ertheilen, jedoch 
mit der Verpflichtung der völligen Gleichförmigkeit mit den Wiener Schulbüchern. 
So entstanden die Schulbücher-Verlagsanstalten in Krain und in Böhmen 
1775, in Mähren, in Tirol, im Breisgau 1778; einzelne Bücher wurden 
auch in Graz und in Linz nachgedruckt. 
Die galizische Schulcommission erhielt das Druckprivilegium 
sämmtlicher in polnischer und ruthenischer Sprache herauszugebenden Schul 
bücher im Jahre 1777. 
n. 39
	        
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