Skip to main content Jump to sidebar
MAK

Full text : Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, II. Theil

610

Anhang:  III.  Der  k.  k.  Schulbücherverlag.

Das  Druck-  und  Verschleiss-Privilegium  der  Schulbücher  hatte  zwar  nicht
die  Tragweite,  dass  nur  die  in  dem  Schulbücher-Verlage  herausgegebenen
Lehrbücher,  und  keine  anderen,  in  den  Volksschulen  benützt  werden  sollten;
es  konnten  mit  Genehmigung  der  obersten  Unterrichts-Behörde  auch  andere
Lehrtexte  in  Gebrauch  genommen  werden.  Thatsächlich  wurden  jedoch  zumeist
nur  die  im  Schulbücher-Verlage  erschienenen  Lehrtexte  benützt.  Dieser  Zustand
dauerte  bis  zum  Beginn  der  neuen  Aera  im  Volksschulwesen  (1869).
Dermalen  steht  die  gesetzliche  Vorschrift  in  Kraft,  dass  die  für  den  Gebrauch ­
  in  den  Volksschulen  bestimmten  Lehrbücher  nur  der  Genehmigung  der
obersten  Unterrichts-Behörde  bedürfen.  Der  Schulbücher-Verlag  wurde  jedoch
aufrecht  erhalten,  und  ist  jeder,  mit  Zustimmung  der  obersten  Unterrichts-Behörde
  in  denselben  aufgenommene  Lehrtext  als  gesetzlich  zulässig  erklärt
zu  betrachten.
Gegenwärtig  besteht  ausser  dem  Wiener  Schulbücher-Verlag  auch  noch
ein  solcher  in  Prag  für  das  Königreich  Böhmen  und  in  Lemberg  für  die  im
Königreiche  Galizien  und  Lodomerien  benöthigten  ruthenischen  Lehrbücher.
1.  Wiener  Verlag.
Das  erste  Büchlein,  welches  aus  dem  Wiener  Verlage  hervorging,  war
der  kleine  „Saganisehe”  Katechismus  vom  Jahre  1772,  und  es  wuchs  die  Zahl
der  Lehrtexte  von  Jahr  zu  Jahr  derart,  dass  man  ihrer  im  Jahre  1776  schon
48,  im  Jahre  1780  aber  100  zählte.
Nach  dem  Gegenstände  waren  es:
a)  Lehrtexte  für  die  Trivialschulen  (Katechismen,  biblische  Geschichte,
Evangelienbücher,  Lesebücher,  Schreibvorschriften,  Rechenbücher).
h)  Lehrtexte  für  den  erweiterten  Unterricht  an  den  Normal-  und  Hauptschulen
Sprachlehre,  Rechtschreibung,  Briefstil,  Erdbeschreibung  (1.  Die  österreichischen ­
  Staaten,  2.  Die  ausserösterreichischen  Staaten  Europa’s),
Geschichte,  Naturwissenschaften  (d.  i.  Naturlehre,  Naturgeschichte,
Landwirtschaft,)  Mechanik,  Messkunst,  Baukunst,  Zeichnen,  lateinische
Sprache  (als  Vorbereitung  für  die  sogenannten  lateinischen  Schulen  oder
Gymnasien).
c)  Hilfsbücher  für  Lehrer.
d)  Instructionen  für  die  Schulaufsichts-Organe.
Die  Lehrbücher  des  Wiener  Verlages  waren  nicht  nur  in  deutscher  Sprache,
sondern  auch  in  andern  Sprachen  des  Kaiserstaates  abgefasst.  Der  erste,  m
italienischer  Sprache  verlegte  Artikel  war  der  grosse  Katechismus:  11  Cateclnsmo
maggiore  1778,  und  der  erste  illyrische  ein  Handbuch  „für  Schulmeister  dei
illyrischen  nichtunirten  Trivialschulen”.  1776.
Am  Schlüsse  des  Jahres  1780,  somit  nach  achtjährigem  Bestände,  wies
der  Schulbücher-Verlag  in  Wien  die  stattliche  Reihe  von  einhundert  Verlags-Artikeln
  auf.  Im  Jahre  1779  und  1780  gedieh  der  Verlag  so  erfolgreich,  dass
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.