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Full text : Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, II. Theil

C.  Griechische  Religion.  3.  Griechischer  Religions-Unterricht  in  der  Bukowina.  61
doua  das.”  (Kurze  biblische  Geschichte  für  die  zweite  Olasse  der  griechischorientalischen
  Volksschulen  der  Bukowina.)
3.  „Micul  Catechism.”  (Kleiner  Katechismus  für  die  3.  Classe  der  griechischorientalischen
  Volksschulen  der  Bukowina.)
4.  „Epistolole  si  evangeliele.”  (Evangelienbuch  für  die  griechisch-orientalischen
Volksschulen  in  der  Bukowina.)
5.  „Istoriea  svent  a  testamentului  vecixi  si  celui  noü.  Pentru  a  patra  das.”  (Biblische ­
  Geschichte  des  alten  und  neuen  Testamentes  für  die  4.  Classe  der
griechisch-orientalischen  Volksschulen  in  der  Bukowina.)
6.  „Crticil  de  rugacinui.”  (Gebetbüchlein  für  die  Jugend  an  den  griechischorientalischen ­
  Volksschulen  in  der  Bukowina.)
Das  sub  Nr.  1  angeführte  Lehrbuch  ist  ein  Abdruck  des  früher  angeführten
Catediism  mic,  wobei  der  Theil  in  deutscher  und  slavischer  Sprache  weggelassen ­
  und  der  Stil  vereinfacht  wurde.  Die  übrigen  fünf  Religionsbücher,  die
vom  hiesigen  griechisch-orientalischen  Consistorium  approbirt  wurden,  sind  Originalarbeiten. ­
  Durch  die  angeführten  Lehrmittel  wurde  den  Bedürfnissen  der
Volksschule  auf  allen  Stufen  vollständig  entsprochen,  indem  sie  nicht  nur  alle
Theile  der  Religionslehre  in  leicht  fasslicher,  dem  Alter  und  der  Vorbildung
der  Schüler  in  entsprechender  Weise  behandeln,  sondern  auch  durch  die  leicht
fliessende,  correcte  Sprache  die  Fortbildung  der  Kinder  im  mündlichen  Ausdrucke
bedeutend  fördern.  Noch  muss  der  Umstand  erwähnt  werden,  dass  sämmtliche
neuere  Religionsbücher  in  der  neueren  cyrillischen  Schreibart  gedruckt  sind,
wodurch  sie  vielen  Schülern,  die  gegenwärtig  mehr  im  Gebrauche  der  lateinischen ­
  Schreibweise  eingeübt  werden,  schwer  zugänglich  werden.
Wenn  nun  auch  durch  die  Abfassung  der  angeführten  Lehrmittel  für  die
Ertheilung  des  Religions-Unterrichtes  nach  dem  griechisch-orientalischen  Glaubensbekenntnisse ­
  in  den  rumänischen  Volksschulen  hinreichend  gesorgt  ist,  so  ist
in  dieser  Beziehung  für  die  sehr  zahlreichen  Volksschulen,  die  von  Kindern
ruthenischer  Nationalität  besucht  werden,  bisher  gar  nichts  geschehen.  Das
einzige  Lehrbuch  ist  die  im  Catechism  mic  enthaltene  Uebersetzung.  Da  jedoch
die  Uebersetzung  nicht  im  ruthenischen,  sondern  im  kirchenslavischen  Dialecte
abgefasst  ist,  so  haben  die  Kinder  davon  gar  keinen  Nutzen.  Da  auch  die
Auflage  ganz  vergriffen  ist,  sehen  sich  die  Katecheten  genöthigt,  ohne  Lehrbuch
zu  unterrichten  oder  Katechismen  der  griechisch-katholischen  Volksschulen  zu
gebrauchen.
            
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