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Full text : Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, II. Theil

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Volks-  und  Bürgerschulen.

Unter  die  Unterrichts-Gegenstände  derselben  nimmt  das  erwähnte  Volksschul-Gesetz ­
  §.17  Alinea  5  die  „Geographie  und  Geschichte  mit  besonderer
Rücksicht  auf  das  Vaterland  und  dessen  Verfassung”  auf. 1 )
Der  durch  Ministerial-Erlass  vom  20.  August  1870  eingeführte  provisorische. ­
  Lehrplan  bezeichnet  als  Ziel  des  Geschichts-Unterrichtes:  Kenntniss
der  wichtigsten  Begebenheiten  der  allgemeinen  Geschieht  emit  besonderer  Berücksichtigung ­
  der  Vaterlands-  und  Heimatsgeschichte.
Die  Verkeilung  dieses  Unterrichtes  auf  die  einzelnen  Classen  ist  in
folgender  Weise  entworfen:
I.  Classe.  Geschichte,  Geographie  (4  Stunden).  Die  wichtigsten  Culturerscheinungen
  des  Alterthums.
II.  Classe.  Geschichte  und  Geographie  (3  Stunden).  Geschichte  des  Mittelalters ­
  mit  besonderer  Berücksichtigung  der  vaterländischen  Geschichte.
III.  Classe.  Geschichte,  Geographie  (3  Stunden).  Geschichte  der  Neuzeit,
besonders  der  österreichisch-ungarischen  Monarchie. 2 )
Bis  jetzt  sind  noch  keine  besonderen  Lehrbücher  der  Geschichte  für  die
Bürgerschule  approbirt.  Es  sind  demnach  die  Lehrer  derselben  entweder  auf
die  Lesebücher,  welche  für  die  obersten  Classen  der  Volks-  und  zugleich  für
die  Bürgerschulen  bearbeitet  und  approbirt  sind  oder  aber  auf  die  von  dem
Ministerium  für  die  unteren  Classen  der  Mittelschulen  als  zulässig  erklärten
Lehrmittel  angewiesen.
Das  Bedürfnis,  selbstständige  Lehrbehelfe  auch  in  diesem  Kreise  zu  be-,

  ’V"  d01>  p  r  e  u  s  s  i s  c h  e  n  Lehrordnung  vom  15.  October  1872  wird  in  dem  Lehrplane  der
Mittelschule  (von  6  Classen)  die  Geographie  schon  in  der  4,  Classe,  die  Geschichte  erst  in  der
höheren  3.  Classe  begonnen.  -  Auch  in  den  Secundiärschulen  der  Schweiz  sind  Geographie,
Geschichte  und  Erklärung  der  gegenwärtigen  Gundesverfassung  unter  den  Unterrichts-Gegenständen.
_  In  der  belgischen  Bürgerschule  wird  Geschichte  der  hervorragendsten  Weltereignisse  angeknüpft  an
biographische  Bilder  und  die  Geschichte  Belgiens  gelehrt.
2)  In  Belgien  wird  an  der  bezeichneten  Schule  die  Geschichte  auch  in  Verbindung  mit  Geogragdehr"
  t  er  111  ClaSS<i  mit  2 ’  ‘ n  der  llÖheren  11  mit  3  Und  der  höchslen  I  Classe  mit  4  Stunden
•  •  D ' e  preuss ‘ sche  Lehrordnung  vom  Jahre  1872  entwirft  für  den  Geschichts-Unterricht
in  einer  üclassigen  Mittelschule  folgenden  Lehrplan:
Geschichte  III.  Classe  (2  Stunden).  Biographien  aus  der  Weltgeschichte  aller  Zeitalter  Die
Geschichten  aus  der  Heroenzeit  und  dem  Alterthum  werden  ausführlicher  milgelheilt,  aus  dem  Mittelalter
  und  der  neueren  Zeit  nur  die  Geschichte  der  bekanntesten  Männer  wie  Karl  des  Grossen
Friedrich  Barbai  ossas,  Friedrich  des  Grossen  und  ähnliche.
“■  Classe -  (8  Stunden),  Biographien  aus  der  Weltgeschichte  aller  Zeitalter,  wobei  die  Geschichte
de.  Gründung  und  Ausbreitung  der  christlichen  Kirche  und  die  Mittheilungen  über  diejenigen  Ereigh
 - vortreten ’  we, " he  auf  d,e  -üglichL
III.  Classe  (2  Stunden).  Biographien  aus  der  Weltgeschichte  aller  Zeiten,  wobei  jedoch  diejenigen ­
  aus  der  vaterländischen  Geschichte  besonders  hervorgehoben,  und  Ereignisse,  wie  der  7jährige
WoTehr  J  fr?  '  d«-französische  Krieg  im  Zusammenhänge  behandelt  werden!
Wo  mehr  als  6  Classen  sind  kann  mehr  aus  der  Geschichte  des  Allerthums  und  derjenigen
der  ausserdeulschen  Völker  in  die  Darstellung  aufgenommen  werden.
            
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