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Volks- und Bürgerschulen.
Unter die Unterrichts-Gegenstände derselben nimmt das erwähnte Volks
schul-Gesetz §.17 Alinea 5 die „Geographie und Geschichte mit besonderer
Rücksicht auf das Vaterland und dessen Verfassung” auf. 1 )
Der durch Ministerial-Erlass vom 20. August 1870 eingeführte proviso
rische. Lehrplan bezeichnet als Ziel des Geschichts-Unterrichtes: Kenntniss
der wichtigsten Begebenheiten der allgemeinen Geschieht emit besonderer Berück
sichtigung der Vaterlands- und Heimatsgeschichte.
Die Verkeilung dieses Unterrichtes auf die einzelnen Classen ist in
folgender Weise entworfen:
I. Classe. Geschichte, Geographie (4 Stunden). Die wichtigsten Cultur-
erscheinungen des Alterthums.
II. Classe. Geschichte und Geographie (3 Stunden). Geschichte des Mittel
alters mit besonderer Berücksichtigung der vaterländischen Geschichte.
III. Classe. Geschichte, Geographie (3 Stunden). Geschichte der Neuzeit,
besonders der österreichisch-ungarischen Monarchie. 2 )
Bis jetzt sind noch keine besonderen Lehrbücher der Geschichte für die
Bürgerschule approbirt. Es sind demnach die Lehrer derselben entweder auf
die Lesebücher, welche für die obersten Classen der Volks- und zugleich für
die Bürgerschulen bearbeitet und approbirt sind oder aber auf die von dem
Ministerium für die unteren Classen der Mittelschulen als zulässig erklärten
Lehrmittel angewiesen.
Das Bedürfnis, selbstständige Lehrbehelfe auch in diesem Kreise zu be-
, ’V" d01> p r e u s s i s c h e n Lehrordnung vom 15. October 1872 wird in dem Lehrplane der
Mittelschule (von 6 Classen) die Geographie schon in der 4, Classe, die Geschichte erst in der
höheren 3. Classe begonnen. - Auch in den Secundiärschulen der Schweiz sind Geographie,
Geschichte und Erklärung der gegenwärtigen Gundesverfassung unter den Unterrichts-Gegenständen.
_ In der belgischen Bürgerschule wird Geschichte der hervorragendsten Weltereignisse angeknüpft an
biographische Bilder und die Geschichte Belgiens gelehrt.
2) In Belgien wird an der bezeichneten Schule die Geschichte auch in Verbindung mit Geogra-
gdehr" t er 111 ClaSS<i mit 2 ’ ‘ n der llÖheren 11 mit 3 Und der höchslen I Classe mit 4 Stunden
• • D ' e preuss ‘ sche Lehrordnung vom Jahre 1872 entwirft für den Geschichts-Unterricht
in einer üclassigen Mittelschule folgenden Lehrplan:
Geschichte III. Classe (2 Stunden). Biographien aus der Weltgeschichte aller Zeitalter Die
Geschichten aus der Heroenzeit und dem Alterthum werden ausführlicher milgelheilt, aus dem Mittel-
alter und der neueren Zeit nur die Geschichte der bekanntesten Männer wie Karl des Grossen
Friedrich Barbai ossas, Friedrich des Grossen und ähnliche.
“■ Classe - (8 Stunden), Biographien aus der Weltgeschichte aller Zeitalter, wobei die Geschichte
de. Gründung und Ausbreitung der christlichen Kirche und die Mittheilungen über diejenigen Ereig-
h - vortreten ’ we, " he auf d,e -üglichL
III. Classe (2 Stunden). Biographien aus der Weltgeschichte aller Zeiten, wobei jedoch die
jenigen aus der vaterländischen Geschichte besonders hervorgehoben, und Ereignisse, wie der 7jährige
WoTehr J fr? ' d«-französische Krieg im Zusammenhänge behandelt werden!
Wo mehr als 6 Classen sind kann mehr aus der Geschichte des Allerthums und derjenigen
der ausserdeulschen Völker in die Darstellung aufgenommen werden.