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Full text: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, II. Theil

VI. Unterricht in der Geographie. 1. Gesetzliche Bestimmungen und Lehrbücher. 75 
den Geschichts-Unterricht im Allgemeinen und für die Geschichte des Orients 
im Besonderen verfasst. In demselben Sinne erschien von Dr. 0. Willman 
1872 ein „Lesebuch aus Herodot”. Der erzählende Theil behandelt im 
Anschlüsse an den Urtext die Begehenheiten, während der systematische Theil 
die aus der Lectiire zu gewinnenden Resultate übersichtlich zusammenstellt. 
Ausser den Lehrbüchern erschienen auch Hilfsbücher und andere Hilfs 
mittel zur Förderung dos Geschichts-Unterrichts an Volks- und Bürgerschulen. 
Zur ersteren gehören „die schönsten Sagen des classischen Alterthums 
und des deutschen Mittelalters” von Herrn. Mehl (Wien 1873), zu letzteren 
„die Tabellen zum Unterrichte in der Weltgeschichte von Jord. C. Mar 
kus. Hauptsächlich beziehen sich dieselben auf die österreichische Geschichte 
und bieten in dieser durch eine ausführliche Genealogie der Herrscher 
häuser zu viel nicht verwerthbares Detail. Als Ergänzung der Wandtafeln 
verfasste derselbe strebsame Schulmann „Geschichts-Notizen für öster 
reichische Volksschulen” (Wien 1871). Was die Wandtafeln für die Ge- 
sammtheit sind, das können die Geschichts-Notizen für den Einzelnen sein. 
Endlich sei noch als Beweis, wie rege die Theilnahme an der Förderung 
des Geschichts-Unterrichtes in den Kreisen der Lehrer ist, die „genealogisch 
chronologische Geschichtskarte Oesterreichs” von J. A. Christian 
erwähnt. Wenn sie auch nicht als gelungen zu bezeichnen ist, so offenbart 
sich doch in ihr die Strebsamkeit ihres Verfassers. 
VI. Unterricht in der Geographie. 
1. Gesetzliche Bestimmungen und Lehrbücher. 
Bericht von Professor Gustav Herr in Wien. 
Die grossartige Reform des Volksschulwesens in der theresianischen 
Zeit kam auch den „Realien” zu Gute, und führte dieselben in den Lehrplan 
der Volksschule ein. Es geschah diess freilich innerhalb der durch die Ver 
hältnisse jener Zeit gebotenen Gränzen, aber häufig mit überraschend richtiger 
Einsicht in die Natur der einzelnen Disciplinen und deren methodische Be 
handlung. Bezüglich des geographischen Unterrichtes aber muss zunächst der 
Umstand in Betracht gezogen werden, dass die Erdkunde selbst erst in den 
letzten Decennien als selbstständige Wissenschaft sich herausgearbeitet hat, 
und sich die ihr gebührende Stellung im Systeme des Volks- und Mittelschul- 
Unterrichtes erst noch erringen muss. Indessen hat sich die Unentbehrlichkeit 
der einfachsten erdkundlichen Begriffe schon sehr früh aufgedrungen. Schon die 
Schulordnung vom 6. December 1774 enthält unter den Lehrgegenständen 
der Hauptschule auch die Geographie; in den darauffolgenden zwei Jahren
	        
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