76 Volks- und Bürgerschulen: VI. Unterricht in der Geographie.
erschienen auch die der neuen Schulordnung entsprechenden Lehrbücher, dar
unter zwei Theile „Anleitung zur Erdbeschreibung”; der Inhalt derselben
beschränkt sich aber ausser einigen mageren Bemerkungen aus der mathe
matischen und physischen Geographie fast ausschliesslich nur auf die politische
Geographie.
Auch in dem von der Studien-Revisions-Commission 1795 aus
gearbeiteten Lehrplane erscheint die Geographie als Lehrgegenstand der
vierten Classe, welche freilich nur für solche Schüler bestimmt wäre, die sich
dem Gewerbe und Handel widmeten; diese Bestimmung ging auch in die
„politische V erfassung der deutschen Volksschulen” vom 11. August 1850
über. Indessen beschränkte sich dieser geographische Unterricht nur auf
höchst dürftige Daten aus der mathematischen und physischen Geographie.
Die kosmischen Verhältnisse der Erde fanden eben so geringe Berück
sichtigung, wie die physischen; weitaus der grösste Theil der in jener Zeit
zum Unterrichts-Gebrauche vorgeschricbenen geographischen Lehrbücher befasste
sich ausschliesslich mit der Topographie, und zwar in einer höchst trockenen,
geistlosen Form. Es entsprach diess übrigens eben jenem Standpuncte,
auf welchem damals die Geographie überhaupt sich befand. Die beiden
Hauptfehler des geographischen Unterrichtes vor Ritter: Vernachlässigung
des Physischen und Betonung des Politisch - Statistischen in Verbindung mit
einer rein mechanischen Methode beherrschten den geographischen Unterricht
in den Schulen bis in das laufende Jahrhundert herein. Erst am Beginne
desselben wurden durch Ritter’s Zeitgenossen und theilweise Vorläufer:
Guts Muths, Pestalozzi, Tobler, Blochmann u. a. jene Grundsätze
in die Behandlung des geographischen Stoffes eingeführt, durch welche
allmählig die erdkundliche Wissenschaft der Gegenwart herauswuchs. Es be
durfte aber erst wieder längerer Zeit, um für diese neue Wissenschaft die
schulgemässe Methode zu finden. Aus dem Widerstreite der sich hierüber
äussernden Meinungen haben sich doch gewisse Hauptgrundsätze entwickelt,
welche auch in der den geographischen Unterricht in Oesterreich regelnden
Schulgesetzgebung zum Ausdrucke gelangen.
Die hierdurch sich ergebenden Fortschritte zeigen sich schon in der
Anfangs der fünfziger Jahre durchgeführten Reform des Volksschulwesens.
Allerdings erscheint auch in der „Hauptschule” die Geographie noch nicht
als selbstständiges Lehrfach; in. den bezüglichen Directiven heisst es, dass
„die Hauptschulen insbesondere die Aufgabe haben, ihren Schülern durch Er
läuterung des Lesestoffs, durch gelegentliche Erzählungen und Hinweisung
auf Eaturgegenstände oder auf Abbildungen die unentbehrlichsten Kenntnisse
aus der Eatur- und Vaterlandskunde beizubringen. Ein eigener Unterricht
in abgesonderten Lehrstunden findet jedoch über diese Gegenstände nicht
statt.”
Demnach enthalten auch die Lesebücher für die Volksschulen eine