MAK

Full text: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, II. Theil

76 Volks- und Bürgerschulen: VI. Unterricht in der Geographie. 
erschienen auch die der neuen Schulordnung entsprechenden Lehrbücher, dar 
unter zwei Theile „Anleitung zur Erdbeschreibung”; der Inhalt derselben 
beschränkt sich aber ausser einigen mageren Bemerkungen aus der mathe 
matischen und physischen Geographie fast ausschliesslich nur auf die politische 
Geographie. 
Auch in dem von der Studien-Revisions-Commission 1795 aus 
gearbeiteten Lehrplane erscheint die Geographie als Lehrgegenstand der 
vierten Classe, welche freilich nur für solche Schüler bestimmt wäre, die sich 
dem Gewerbe und Handel widmeten; diese Bestimmung ging auch in die 
„politische V erfassung der deutschen Volksschulen” vom 11. August 1850 
über. Indessen beschränkte sich dieser geographische Unterricht nur auf 
höchst dürftige Daten aus der mathematischen und physischen Geographie. 
Die kosmischen Verhältnisse der Erde fanden eben so geringe Berück 
sichtigung, wie die physischen; weitaus der grösste Theil der in jener Zeit 
zum Unterrichts-Gebrauche vorgeschricbenen geographischen Lehrbücher befasste 
sich ausschliesslich mit der Topographie, und zwar in einer höchst trockenen, 
geistlosen Form. Es entsprach diess übrigens eben jenem Standpuncte, 
auf welchem damals die Geographie überhaupt sich befand. Die beiden 
Hauptfehler des geographischen Unterrichtes vor Ritter: Vernachlässigung 
des Physischen und Betonung des Politisch - Statistischen in Verbindung mit 
einer rein mechanischen Methode beherrschten den geographischen Unterricht 
in den Schulen bis in das laufende Jahrhundert herein. Erst am Beginne 
desselben wurden durch Ritter’s Zeitgenossen und theilweise Vorläufer: 
Guts Muths, Pestalozzi, Tobler, Blochmann u. a. jene Grundsätze 
in die Behandlung des geographischen Stoffes eingeführt, durch welche 
allmählig die erdkundliche Wissenschaft der Gegenwart herauswuchs. Es be 
durfte aber erst wieder längerer Zeit, um für diese neue Wissenschaft die 
schulgemässe Methode zu finden. Aus dem Widerstreite der sich hierüber 
äussernden Meinungen haben sich doch gewisse Hauptgrundsätze entwickelt, 
welche auch in der den geographischen Unterricht in Oesterreich regelnden 
Schulgesetzgebung zum Ausdrucke gelangen. 
Die hierdurch sich ergebenden Fortschritte zeigen sich schon in der 
Anfangs der fünfziger Jahre durchgeführten Reform des Volksschulwesens. 
Allerdings erscheint auch in der „Hauptschule” die Geographie noch nicht 
als selbstständiges Lehrfach; in. den bezüglichen Directiven heisst es, dass 
„die Hauptschulen insbesondere die Aufgabe haben, ihren Schülern durch Er 
läuterung des Lesestoffs, durch gelegentliche Erzählungen und Hinweisung 
auf Eaturgegenstände oder auf Abbildungen die unentbehrlichsten Kenntnisse 
aus der Eatur- und Vaterlandskunde beizubringen. Ein eigener Unterricht 
in abgesonderten Lehrstunden findet jedoch über diese Gegenstände nicht 
statt.” 
Demnach enthalten auch die Lesebücher für die Volksschulen eine
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.