Skip to main content Jump to sidebar
MAK

Full text : Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, II. Theil

1.  Gesetzliche  Bestimmungen  und  Lehrbücher.

79

den  unteren  und  mittleren  Stufen  zunächst  an  die  Fibel  und  die  Schullesebücher  anschlicsst,
und  dass  er  erst  auf  den  oberen  Stufen  selbstständig  auftritt.”
Der  §.  58  definirt  sodann  insbesondere  das  Lehrziel  des  „erdkundlichen ­
  Unterrichtes”:
Uebersichtliche  Kenntniss  der  Heimat  und  des  Vaterlandes  nach  physischen  und
topischen,  ethnographischen  und  politischen  Verhältnissen;  Kenntniss  des  Wichtigsten  über
Europa  und  die  übrigen  Erdtheile  mit  Hervorhebung  der  Bodenverhältnisse;  Verständnis
der  naheliegenden  Erscheinungen,  die  aus  der  Gestalt,  Stellung  und  Bewegung  der  Erde
hervorgehen.  Den  Ausgangspunct  des  Unterrichtes  bildet  der  allmählig  unter  den  Augen  der
Schüler  sich  entwickelnde  Plan  des  Wohnortes  und  seiner  Umgebung;  daran  schliesst  sich
die  allmählige  Einführung  in  das  vollständige  Verständnis  der  Karte.”
Gleichzeitig  mit  der  Schul-  und  Unterrichts-Ordnung  für  die  allgemeinen
Volksschulen  publicirte  das  Ministerium  für  Cultus  und  Unterricht  einen  Lehrplan ­
  der  (neu  errichteten)  dreiclassigen  Bürgerschulen.  Der  §.  3  desselben
stellt  für  den  erdkundlichen  Unterricht  folgende  Normen  auf:
„Ziel:  Kenntniss  des  Wichtigsten  aus  der  mathematischen  und  physikalischcnGeographie.
Uebersichtliche  Kenntniss  Europa’s  und  der  übrigen  Erdtheile.  Genauere  Kenntniss  der
österreichisch-ungarischen  Monarchie  und  des  Heimatlandes.  (Der  Unterricht  hat  so  viel
als  möglich  vergleichend  vorzugehen.)  Kenntniss  der  Beichs-  und  Landesverfassung.”
I.  Classe.  „Verständniss  des  Globus  und  der  Karte.  Uebersicht  der  Erdtheile  nach
horizontaler  und  verticaler  Gliederung,  nach  ethnographischen  und  politischen  Verhältnissen.
(Geographie  und  Geschichte  4  Stunden).
II.  Classe.  Geographie  Europa’s  nach  Naturverhältnissen  und  Bewohnern  und  mit
Bezug  auf  materielle  und  geistige  Cultur  (wie  oben  3  Stunden).
III.  Classe.  Eingehende  Betrachtung  der  österreichisch-ungarischen  Monarchie;
Kenntniss  der  Verfassung  derselben.”
Wie  aus  den  hier  im  Wortlaute  angeführten  gesetzlichen  Bestimmungen
hervorgeht,  entsprechen  dieselben  den  methodischen  Grundsätzen,  welche  sich
—  der  fortschreitenden  Entwickelung  der  geographischen  Wissenschaft  folgend ­
  —  an  der  Hand  der  Erfahrung  herausgebildet  haben.  V  om  Einfachsten
und  Nächstliegenden,  dem  Schulzimmer  und  Schulhause,  ausgehend  zieht
der  geographische  Unterricht  immer  weitere  Kreise,  indem  er  an  der  unmittelbar ­
  der  Anschauung  zugänglichen  nächsten  Umgebung  den  Sinn  für  die  richtige ­
  Vorstellung  und  Auffassung  geographischer  Objecte  übt,  und  so  auch  den
Uebergang  zur  Betrachtung  der  Eerne  ermöglicht.  Die  auf  der  unteren  und
mittleren  Unterrichtsstufe  festgehaltene  Verbindung  der  Geographie  mit  den
Naturwissenschaften  kommt  der  ersteren  wesentlich  zu  Gute,  indem  hiedurch
jene  Aulfassung  des  erdkundlichen  Wissens  eingcleitet  wird,  welche  den
Hauptaccent  nicht  auf  das  Wechselnde,  Vorübergehende  (Politisch-Statistische),
sondern  auf  das  Bleibende  (Physische)  legt.  Zugleich  wird  hiedurch  das
Materiale  für  die  vergleichende  Behandlung  des  Unterrichtsstoffes  herbeigeschafft, ­
  welche  freilich  erst  auf  einer  höheren  Unterrichtsstufe  (Bürgerschule) ­
  zu  einiger  Geltung  gelangen  kann.
Was  die  Auswahl  des  Unterrichtsstoffes  anbelangt,  so  wird  für
dieselbe  zunächst  die  Scheidung  zwischen  Landschule  und  Stadtschule,  \  olksschule ­
  und  Bürgerschule  massgebend  sein.  Die  concentrisch-synthetische
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.