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Full text : Officieller Ausstellungsbericht - Musikalische Lehrmittel und das musikalische Erziehungs- und Bildungswesen (Theilbericht der Gruppe XXVI)

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Rudolf  Weinwurm.

Verzicht  leiften  ;  wo  jedoch  folche  Zuftände  nicht  obwalten  und  wo,  wie  in  allen
hervorragenden  Culturftaaten,  man  den  Einflufs  der  mufikalifchen  Kunft  als  Bildungsmittel ­
  zu  würdigen  angefangen  hat,  da  mag  die  geringe  Vertretung  nach
jener  Seite  hin  Befremden  erregen.  Wenn  auch  zugegeben  werden  mufs,  dafs  die
mufikalifche  Kunft,  an  fich  betrachtet,  demWefen  und  den  Zwecken  der  modernen
Aufteilungen  von  felbft  und  infolange  fich  entziehe,  als  nicht  Jedermann  die
Fähigkeit  befitzt,  eine  etwa  aufliegende  Partitur  zu  lefen  und  den  Werth  und  die
Bedeutung  derfelben  als  eines  mufikalifchen  Kunftwerkes  fofort  zu  erkennen,  fo
bietet  fie  anderfeits,  fchon  nach  Analogie  anderer  wiffenfchaftlicher  und  künftlerifcher
  Gebiete,  eine  Reihe  von  culturellen  Momenten  dar,  die  durch  Wort  und
Zahl  dargeftellt  und  in  ihrer  Bedeutung  durch  das  Auge  erfafst  werden  können.
Das  Verlangen  ift  berechtigt,  dafs  dort,  wo  es  fich  in  einem  gegebenen  Momente
um  ein  anfchauliches  Bild  der  gefammten  Cultur  handelt,  auch  die  Mufik,  diefe
populärfte  und  tiefgreifendfte  aller  Künfte,  nicht  fehle,  und  dafs  insbefondere  die
Sorgfalt,  welche  die  verfchiedenen  Staaten  und  Corporationen  der  Pflege  diefer
Kunft  als  Unterrichts-  und  Bildungsmittel  zuwenden,  zur  Darftellung  gelange.
Diefer  Forderung  wurde,  wie  aus  dem  Nachfolgenden  hervorgeht,  nur  in  den
feltenften  Fällen  entfprochen;  im  Uebrigen  vermifste  man  in  der  Weltausftellung
faft  in  allen  Ländern  ftatiftifche  und  andere  hieherbezügliche  graphifche  Darftellungen:
  die  Berichte  der  Mufik-Lehranftalten  und  Mufikvereine,  die  wefentlichen
  Angaben  über  die  ftaatliche  oder  private  Organifation  und  Verbreitung  des
Mufikunterrichtes  und  viele  andere  für  eine  genauere  Darftellung  diefes  Gebietes
unentbehrliche  Angaben.
Nach  diefen  einleitenden  Bemerkungen,  welche  den  Standpunkt  des
Berichtes  und  deffen  durch  die  vorliegenden  Umftände  bedingte  Begrenzung  kennzeichnen, ­
  wenden  wir  uns  nunmehr  den  einzelnen  Ländern  zu

Oefterreich.
In  Hinficht  auf  den  Mufikunterricht  war  die  Betheiligung  Oefterreichs  an  der
Weltausftellung  eine  dreifache:
1.  Durch  die  Aufftellung  einer  ziemlich  vollftändigen  Colledtion  der  gegenwärtig ­
  an  den  öffentlichen  Schulen  in  Verwendung  flehenden  mufikalifchen
Lehrmittel  und  Liederfammlungen,  als  Theil  der  vom  k.  k.  Unterrichtsminifterium
  veranlafsten  Collectivausftellung  des  öfterreichifchen
Unterrichtes;
2.  durch  einen  auf  diefe  Colledlion  bezüglichen  und  im  Aufträge  des  k.  k.
Unterrichtsminifteriums  abgefafsten  Bericht  über  den  Mufikunterricht;
3.  durch  die  in  diefes  Gebiet  einfchlägigen  Materialien  in  dem  ein  Ausftellungs
objecft  bildenden  öfterreichifchen  Schulhaufe.
Die  wichtigften  Angaben  des  erwähnten  Berichtes  mögen  hier  eine  Stelle
finden.  Er  conftatirt,  dafs  die  Pflege  des  Gefanges  —  wenigftens  in  dem  deutfchen
Sprachgebiete  der  öfterreichifchen  Monarchie  —  von  Jahr  zu  Jahr  im  Fortfehreiten
begriffen  ift,  an  Umfang  und  Bedeutung  zunimmt,  dafs  der  Staat  die  bezüglichen
Beftrebungen  begünftigt  und  neuerdings  mit  der  Einführung  von  Lehrerprüfungen
für  Mufik  auch  nach  und  nach  die  geeigneten  künftlerifchen  Kräfte  diefem  Gebiete
zuzuführen  die  Abficht  hat.  Er  weift  ferner  die  gefetzlichen  Beftimmungen  nach,
welche  hinfichtlich  des  Mufikunterrichtes  an  den  öffentlichen  Lehranftalten  in  Geltung ­
  find,  woraus  hervorgeht,  dafs  der  Gefangunterricht  an  den  Volks-  undBürgerfchulen,
  an  den  Lehrer-  und  Lehrerinen-Bildungsanftalten  obligatorifch  ift,  an
den  Realfchulen  und  Gymnafien  jedoch  in  die  Kategorie  der  fogenannten  freien
Lehrgegenftände,  das  ift  folcher  Gegenftände,  eingereiht  ift,  die  nur  in  gewiffen
Fällen,  namentlich  wenn  das  bezügliche  Unterrichtsbedürfnifs  erwiefen  und  die
geeigneten  Lehrkräfte  hiefür  vorhanden  find,  in  den  Lehrplan  aufgenommen  werden.
            
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