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Full text : Officieller Ausstellungsbericht - Musikalische Lehrmittel und das musikalische Erziehungs- und Bildungswesen (Theilbericht der Gruppe XXVI)

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Rudolf  Weinwurm.

des  Katalogs  und  fetzen  die  entfprechenden  Nummern  desfelben  hier  bei  —  möchte
der  Referent  folgende  zählen:
Nr.  430  Elfsner  E.:  „30  Lieder  und  Canons",  Löbau,  G.  Elfsner  (namentlich
gute  Texte  für  Kinder  im  zarten  Jugendalter).
„  433  Fl  ade  O.  op.  7,  „Chorfolfeggien  zum  Gebrauche  an  höheren  Lehranftalten“,
  4  Stufen,  Dresden,  Hoffarth.
,,  437  Gaft:  „Hiller’s  vollftändiges  Choralbuch“,  Plauen  1867,  Hohmann.
,,  440  Hering  K.  E.:  „250  Choräle“,  Bautzen,  Weller.
„  441  Ifrael:  „Anleitung  zur  Erfindung  von  Choral-Zwifchenfpielen“,  Anna
berg,  Nonne.
,,  444  Löchner:  „  Sammlung  vierftimmiger  Lieder  und  Gefänge  für  Gymnafien,
Real-  und  Bürgerfchulen“,  Leipzig,  Klinghardt.
n  445  L  ohfe  :  „Auswahl  von  Gefängen  für  höhere  Schulen“,  Plauen,  Hohmann.
,,  447  L  ohfe:  „Der  Gefang  in  der  Schule  zu  Plauen",  Plauen,  Hohmann.
,,  448  Meifsner  K.  F.:  „Winke  und  Rathfchläge  für  Cantoren“  (enthält  eine
gute  Anweifung  zur  Prüfung  einer  Orgel),  Leipzig,  Klinkhardt.
,,  451  Müller  J.  G.:  „Liederkranz“,  3  Hefte  (namentlich  das  erite  Heft  mit
40  kleinen  einflimmigen  Liedern  empfehlenswerth  für  Volksfeinden),
Dresden,  Friedei.
,,  458  Re  ic  har  dt  B.:  „54  Lieder  und  Canons“  ,  Plauen,  Neupert.
,,  462  Scharfe  G.:  „Die  Entwicklung  der  Stimme“,  3  Theile,  Dresden,
Hoffarth.
,,  465,  466,  467  Schütze  F.  W.:  „Handbuch  zur  praktifchen  Orgelfchule“,
„Praktifche  Harmonielehre“,  „Beifpielbuch  zur  Harmonielehre“;  Leipzig
Arnold.
„  472  Steglich  Ed.:  „Choralbuch.“
)>  475  Wermann  O.:  „60  fignirte  Choräle“,  Dresden,  Brauer.
,,  476  Wermann  O.:  „Technifche  Uebungen  für  das  Clavierfpiel“,  Dresden,
Brauer.
,,  479  Becker  C.  E.:  „Gefänge  für  wendifche  Schulen“,  2  Hefte,  Bautzen  1856
(weniger  mufikalifch  als  literarifch  intereffant,  es  ift  zweifprachig,  wendifch
und  deutfeh,  und  enthält  lauter  urfprünglich  deutfehe  Lieder  in  zwei
ftimmigem  Satze).

C.  Baiern.
Der  Gefangunterricht  ift  in  den  baierifchen  Elementarichulen  feit
längerer  Zeit  obligatorifch;  an  den  Mittelfchulen  (Gymnafien  und  Realfchulen)
bildet  er  einen  facultativen  Gegenftand,  wie  auch  der  Unterricht  in  Streichinftrumenten,
  namentlich  der  Violinunterricht.  Die  letztere  Beftimmung  ift  in  dem  „Entwurf ­
  einer  Ordnung  der  gelehrten  Mittelfchulen  auf  Grund  der  Befchlüffe  des
königlichen  Staatsminifteriums  vom  30.  Odtober  1869“  enthalten.  Jeder  Claffe
find  zwei  wöchentliche  Unterrichtsftunden  für  jeden  diefer  Gegenftände  zugewiefen.

Das  Normativ  für  die  B  il  düng  der  Schullehrer  und  Lehrerinen
vom  29.  September  1866  beftimmt  drei  Jahre  für  die  vorbereitende  (Präparandien)
und  zwei  Jahre  für  die  Fachbildung  (Seminarien).  Jedem  Seminar  ift  laut  §.  54
ein  vom  Könige  ernannter  Infpedtor  vorgefetzt,  „bei  deffen  Beftellung  die  Bifchöfe,
beziehungsweife  die  proteftantifchen  kirchlichen  Oberbehörden,  gutachtlich  vernommen ­
  werden“.  Laut  §.  55  find  dem  Infpedtor  zwei  Lehrer  beizugeben,  der
erfte  diefer  Lehrer  „bei  deflen  Beftellung  gleichfalls  die  gutachtliche  Vernehmung
der  Bifchöfe,  beziehungsweife  der  proteftantifchen  kirchlichen  Oberbehörden,  einzutreten ­
  hat,  foll  in  der  Regel  und  insbefondere  dann,  wenn  der  Infpedtor  felbft
nicht  ein  Geiftlicher  ift,  dem  geiftlichen  Stande  angehören.“  Man  wird  fich  dem-
            
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