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MAK

Full text : Führer durch das Österreichische Museum für Kunst und Industrie

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BIBLIOTHEK

Bei  Bücherbestellungen  genügt  die  Angabe  der
in  den  Katalogen  hinter  jedem  ßüchertitel  in  Klammer
angeführten  Tnventarnummer.  Dank  der  nach  systematischen ­
  Gesichtspunkten  durchgeführten  praktischen
iXufstellung  der  Bestände  kann  jedes  gewünschte  Werk
ohne  weitere  Formalität  binnen  wenigen  Minuten  dem
Besteller  ausgefolgt  werden.  Die  eigenmächtige  Entnahme ­
  aus  den  Regalen  ist  nicht  gestattet,  dagegen
können  die  im  Zeitschriftensaal  in  offenen  Fächern  verwahrten ­
  Zeitschriftenmappen  ohne  Inanspruchnahme
des  Aufsehers  benützt  werden.
Die  Benützung  von  Blättern  der  Ornamentstichsammlung ­
  ist  nur  im  Lesesaale  möglich  und  an
die  persönlich  erteilte  Bewilligung  von  Seiten  des
Bibliotheksvorstandes  gebunden.  Das  Gleiche  gilt  für
die  Benützung  der  Handzeichnungen,  Initialen  und
sonstigen  Originalblätter.
Die  Entlehnung  von  Büchern  und  Zeitschriften  erfolgt ­
  mit  fallweise  einzuholender  Bewilligung  des
Bibliotheksvorstandes  bei  öffentlichen  Angestellten
gegen  ausreichende  Legitimierung,  bei  Privaten  gegen
Hinterlegung  einer  dem  Werte  des  entlehnten  Buches
entsprechenden  Kaution.  Für  jedes  entlehnte  Werk
ist  ein  Empfangsschein  (um  2  Groschen  pro  Stück
beim  Aufseher  erhältlich)  auszustellen.  Laut  Erlaß
des  Bundesministeriums  für  Handel  und  Verkehr  vom
25.  April  1927,  Z.  76.250—14,  ist  für  jedes  entlehnte
Werk  und  für  eine  Leihfrist  von  14  Tagen  eine  Leihgebühr ­
  von  50  Groschen  zu  entrichten,  bei  Überschreitung ­
  dieser  Frist  für  jede  angefangene  Woche  eine
Nachzahlung  von  50  Groschen  zu  leisten.  Von  der
Leihgebühr  ausgenommen  sind  Ämter  und  Institute,
Bundesangestellte,  Lehrpersonen  und  Studierende.  Solange ­
  der  Empfangsschein  in  der  Bibliothek  erliegt,
haftet  der  Entlehner  für  jede  Beschädigung.  Das
            
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