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Full text: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, I. Theil: Geschichte, Organisation und Statistik des österreichischen Unterrichtswesens

I. Die Unterrichts-Verwaltung. 
Bis zu den Tagen der grossen Kaiserin, von welcher die Anfänge aller 
staatlichen Einflussnahme auf die einzelnen Elemente des Volkslebens datiren, 
war das kirchliche Moment in allen Lebensverhältnissen der österreichischen 
Länder von so überwiegender Bedeutung, dass auch die gesammte Unterrichts- 
Verwaltung von Provinz zu Provinz ihren einzigen Zusammenhang in der 
Einheit der nahezu alleinherrschenden katholischen Kirche fand. J ) Erst nach 
dem Schlüsse des Erbfolgekriegs, welcher die Zusammengehörigkeit der öster 
reichischen Länder in ein ganz neues Licht stellte, wurden Organe des 
Staates für die Angelegenheiten des öffentlichen Unterrichts geschaffen und 
die möglichste Gleichartigkeit und Centralisation derselben zum Ausgangs- 
puncte ihrer Regelung genommen. 
So wurden zuerst im Jahre 1752 die gewählten Universitäts-Rectoren 
und Facultäts-Decane auf die Verwaltung der ökonomischen und judiciellen 
Geschäfte ihrer Collegien beschränkt 2 ) und bezüglich der pädagogisch-didak 
tischen Thätigkeit durch ernannte Eacultäts-Directoren ersetzt. 3 ) Der 
landesfürstliche Universitäts-Superintendent fungirte in dem betreffenden Lande 
zugleich als Gymnasial-Inspector; den politischen Landesbehörden lag die 
Unterstützung und Ueberwachung der Superintendenten und Directoren ob, 
und als die Superintendenten bald wieder erloschen, gingen ihre Geschäfte 
bezüglich der Gymnasien an die Kreishauptleute über. 4 ) Auch der eben erst 
errichtete Staatsrath bemächtigte sich mit grösster Energie aller Unterrichts- 
fragen. 5 ) 
1) Nur einem Theile Schlesiens garantirte die Alt-Ranstädter Convention und dem Ascher 
Bezirke die exceptionelle staatsrechtliche Stellung oin paar evangelische Schulen. Hier und da be 
stand auch eine israelitische und wurde ignorirt. 
2) Eine Consequenz dieser Bestimmung war es, dass im Jahre 1762 die Wahl der Rectoren 
und Decane den Doctoren-Collegien, mit Ausschluss der Professoren, anheimgegeben wurde. 
3) Das Direclorat der philosophischen Studien, welches anfänglich nur von Jesuiten bekleidet 
wurde, ging schon nach einem Decennium auch an andere Personen über. 
4-) „Das Schulwesen ist und bleibt allezeit ein politicum”, resolvirte Maria Theresia selbst. 
S) In demselben wurde namentlich der umfassende Plan des Grafen .1. A. v. Pergen zur 
Reform des gesammten Schul- und Erziehungswesens eingehend berathen.
	        
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