Literar- und Disciplinar - Ordnung.
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Bei aller Neigung des jüngeren van Swieten zu Begulirungen auf
dem Gebiete des öffentlichen Unterrichts concentrirte sich demnach die gesetzgeberische
Thätigkeit Josephs auf dem Gebiete des Gymnasialwesens in einer
Instruction für Directoren, Präfecten und Lehrer mit einer „Literar- und
Disciplinar-Ordnung”. Die wesentlichsten Puncte der letzteren waren folgende:
„Der ganze Unterricht hat sich auf praktische Aneignung der lateinischen
Sprache ohne unnöthiges Regelwerk zu beziehen; doch sind die Nebengegenstände
nicht als solche aufzufassen, deren Vertrag der Willkür des Lehrers
anheimgegeben wird, wesshalb ein eigenes Verzeichniss über empfehlenswerthe
Hilfsbücher für dieselben namhaft gemacht wird. Alle Scripta sind abzustellen
und die vorgeschriebenen Schulbücher genau festzuhalten.”
„Die Disciplinar-Vorschrift wird im Beginne jedes Semesters erklärt.
Als Folge einer strafbaren Handlung soll nur die Beschämung (Schandbuch,
Schandbank), bei der dritten Betretung aber gänzliches Verbot des Schulbesuchs
eintreten. Ebenso soll aber auch für vorzüglichen Fleiss und musterhaftes
Betragen dem Schüler Ehre (Ehrenbuch, Ehrenbank) zu Theil werden.”
„Der Director visitirt die ihm unterstehenden Gymnasien und hat überdiess
die vom Präfecten über jeden Lehrer verfasste Conduiteliste versiegelt
in Empfang zu nehmen und mit einer ähnlichen Nachricht über den Präfecten
der politischen Landesbehörde vorzulegen.”
Unter dem Titel ordo et distributio docendorum et agendorum per singulas
classes wurde endlich eine Stundeneintheilung vorgezeichnet, welche nicht nur
den Lehrstoff jedes Halbjahrs genau abgrenzte, sondern auch die Vormittagsund
Nachmittags-Stunden jedes Tags sorgsam auseinanderhielt.
Als eine Ergänzung der Disciplinar-Vorschrift erschien die Andachts-Ordnung
vom 9. October 1783, welche durch Aufhebung aller Sodalitäten und
Congregationen Studirender zu religiösen Zwecken hervorgerufen wurde.
„Die Gymnasiasten haben am Sonntage vereint dem öffentlichen Gottesdienste
beizuwohnen und nach dem Schlüsse desselben in 2 Abtheilungen zu
einem halbstündigen katechetischen Unterrichte sich zu versammeln, an Wochentagen
folgt auf die Vormittagsschule die Anhörung einer Messe. Vierteljährig
sind die Gymnasiasten an den Empfang der Sacramente zu erinnern.”
Den einzigen Fortschritt des Gymnasial-Unterrichtes in der josephinischen
Periode bildete die Verwandlung des griechischen Unterrichts der Humanitätsclassen
in einen Obligat-Lehrgegenstand. *)
Auch die philosophischen Studien sollten „nach Massgabe des blossen
Bedarfs zur Bildung guter Staatsdiener” eingerichtet werden und machten
einen wesentlichen Fortschritt bloss in der einen Richtung, dass die deutsche
Sprache als Unterrichtssprache an die Stelle des bis dahin ausschliesslich üblichen
Lateins trat. Die philosophischen Studien zu Gratz, Innsbruck und
1) Auf Marx folgte 1781—1790 .1. M. v. Birkenstock, einst Pergen’s Vertrauter.