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Regelung der philosophischen Studien.
Olmiitz erfuhren durch Verwandlung der bezüglichen Universitäten in Lyceen
(14. September 1782) noch die wesentliche Verkürzung, dass die Lehrvorträge
über Geschichte und ihre Hilfswissenschaften, Aesthetik, classische Literatur und
Naturgeschichte selbst als freie Lehrfächer in Abgang kamen.
Um Diejenigen von den Studien zu entfernen, welche sich die zur Verwen
dung auf die Wissenschaften nöthigen Mittel nicht verschaffen konnten und bisher
meistens auf Kosten von Ordenshäusern gelebt hatten, hob Joseph II. die
bisherige Unentgeldlichkeit des Unterrichts in den Gymnasien und höheren
Studien auf (26. April 1784). Der Ertrag des Unterrichtsgelds erhielt die Be
stimmung, den aus älteren Stiftungen für die studirende Jugend erwachsenen
Stipendien-Fond zu vergrössern. Auch alle noch vorhandenen Seminarien und
Convicte wurden aufgelöst und ihr Vermögen dem Stipendien-Capital zugeschlagen.
Abweichungen von der festgesetzten Ordnung und Dauer der Studien an
den Gymnasien und in den philosophischen Obligatcursen wurden nicht gestattet,
alle Dispensen für Einzelne als unzulässig erklärt. Demnach durfte zwar das
Privatstudium ausnahmsweise stattlinden, doch konnte nur eine öffentliche An
stalt staatsgiltige Zeugnisse ausstellen.
In den letzten Jahren von Josephs Regierung konnte man sich aber doch
der Ahnung nicht verschliessen, dass die Gestaltung des mittleren und höheren
Unterrichtes ihrem Zwecke nicht entspreche; namentlich schienen die Klagen
wegen des Zurückbleibens der Gymnasien gerechtfertigt, zumal ausserhalb der
Ordenshäuser jede Vorbildung zum Lehramte fehlte, sonach ausser den Ordensgeist
lichen nur Ex-Jesuiten oder jugendliche Autodidakten die Lehrstühle einnahmen.
Ebenso war aus den höheren Studien alles wissenschaftliche Forschen und Pro-
duciren verschwunden, die Professoren waren an das buchstäbliche Vorlesen
der Schulbücher gebunden, die Studirenden memorirten bis zur Semestral-
Prüfung und vergassen nach derselben das mühsam Erlernte noch viel schneller.
Selbst die Disciplin verfiel.
Diese Misserfolge machte nun zuerst die Josephs Neuerungen, namentlich
auf kirchlichem Gebiete, abgeneigte Partei in ihrem Interesse durch das Prome-
moria Heinke’s geltend, in welchem die wichtigsten Beschwerden wider den ge
summten mittleren und höheren Unterricht zusammengestellt waren, und der hoch
herzige Monarch, welcher in den letzten Lebenstagen so viele seiner Anordnun
gen zurücknehmen musste, erkannte in den Cabinetsschreiben vom 9. Februar 1790
unumwunden an, dass der mittlere und höhere Unterricht allerdings an Mängeln
und Gebrechen leide, welche dem echten Schulgeiste Abbruch thun und einer
schleunigen Abhilfe bedürfen.
Kaiser Leopold II., welcher für wissenschaftliche Bildung grosse Em
pfänglichkeit besass, erklärte die Ausarbeitung des neuen Studienplans für
den höheren und mittleren Unterricht zur ersten Aufgabe der „Studien - Ein
richtungscommission”, und legte den entscheidenden Einfluss in die Hände des
Freiherrn von Martini, welcher nicht nur die Lehrkörper selbst zur Unter-