Lang.
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Das Herabdrücken der philosophischen Studien zu der Lehrmethode und
Behandlungsweise der Gymnasien hatte mindestens dem Bewusstsein engerer
Zusammengehörigkeit beider Anstalten Bahn gebrochen, und hierauf basirte
Eottenhann’s Plan einer Ausscheidung jenes Theils, welcher nur als Vorbereitungs-
Studium für andere Studien in Betracht kommt, von der eigentlichen philo
sophischen Pacultät. Der erstere, der Lyceal-Curs, sollte den Studirenden
„die allgemeine Kenntniss der in die Sinne fallenden und der moralischen Welt
geben und sie in der Kunst, richtig zu denken und ihre Gedanken genau und
schön auszudrücken, bis zur Geläufigkeit üben.”
Den fünfjährigen Berathungen der „Studien-Eevisionscommission” über
die Gymnasial- und Lyceal-Curse wurde ein trefflicher Entwurf des Präfecten
P. J. Lang, dessen aus reicher pädogogisch-didaktischer Bildung und gereifter
Umsicht hervorgegangener Lehrplan dem bestehenden gegenüber die wesentlichsten
Fortschritte anbahnte, nebst den Skizzen der Universitäts-Professoren Hammer,
Gerstner und Mumelter zu Grunde gelegt. Eottenhann’s Schlussbericht
enthält desshalb beherzigenswerthe Aussprüche über .die Wichtigkeit des Gym
nasial-Studiums und seinen Unterschied von der Eealschule, sowie über seinen
Zusammenhang mit den philosophischen Obligat-Studien. Allein nach Uebergabe
des Berichtes an den Monarchen (1799) verfloss eine geraume Zeit, bevor ent
scheidende Massnahmen erfolgten. Selbst Lang’s Berufung zur Generaldirection
der Gymnasien (1803) beschleunigte dieselben nicht, da er bei vielen vorzüg
lichen Eigenschaften der Energie ermangelte.
Ein paar Jahre lang beschränkte sich die Studien - Gesetzgebung fast nur
auf Disciplinar-Verordnungen, welche bezüglich der Gymnasien mit der Dis-
ciplinar-Verfassung vom 11. Mai 1804 abschlossen.
„Kein Knabe darf in das Gymnasium aufgenommen werden, welcher nicht
besonders gute Geistesanlagen, ausdauernden Eleiss und tadellose Sitten besitzt;
auch sollen seine Angehörigen ihre Vermögens-Umstände wohl zu Eathe ziehen.
Jeder Aufnahmswerber muss das zurückgelegte zehnte Lebensjahr und die gut
bestandene Prüfung der dritten Hauptschul- Olasse ausweisen. Sobald sich aber
auch im weiteren Verlaufe der Studien Mangel einer dazu erforderlichen Eigen
schaft zeigt, ist auf die Entfernung des Schülers vom Gymnasium hinzuwirken.”
„In keine Classe sollen mehr als 80 Schüler aufgenommen werden. Das
in einer Schulstunde Erklärte wird in der nächsten vom Lehrer unmittelbar
oder durch die besseren Schüler geprüft, die letzte Lehrstunde jeder Woche
zu einer Wiederholung des gesammten Lehrstoffs dieser Zeit verwendet. Häus
liche Aufgaben sind öfters aufzuerlegen, wöchentliche compositiones pro locis und
monatliche Prüfungen in Gegenwart des Präfecten vorzunehmen. Die Schluss
prüfung eines jeden Semesters findet öffentlich statt; doch werden zu derselben
mir jene Schüler zugelassen, welche aus allen Gegenständen mindestens die
erste Classe verdienen.”
„Die Lehrer haben keine Gelegenheit zu versäumen, um auf die Denkungs-