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Full text : Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, I. Theil: Geschichte, Organisation und Statistik des österreichischen Unterrichtswesens

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Gymnasial  -Lehrplan  von  1805.

art  ihrer  Schüler  zu  wirken  und  strenge  Aufsicht  über  ihr  Betragen  zu  führen.
Sie  haben  die  Pflicht  und  das  Recht,  sich  in  die  Kenntniss  des  ganzen  Thuns  und
Lassens  ihrer  Schüler  zu  setzen.  In  grösseren  Städten  wählen  sie  sich  desshalb
zur  Beaufsichtigung  der  niederen  Classen  ausserhalb  der  Schulzeit  vertraute
Schüler  aus  den  höheren  Classen.”
„Dem  Religions-Unterrichte  werden  in  jeder  Classe  zwei  Stunden  gewidmet,
an  jedem  Gymnasium  ein  eigener  Katechet  aufgestellt.  Auch  die  Schüler  evangelischer ­
  Religion  müssen  sich  über  den  erhaltenen  Religions-Unterricht  ausweisen;
  der  Religions-Unterricht  israelitischer  Schüler  bleibt  den  Aeltern  anheimgestellt, ­
  doch  dürfen  Israeliten  vor  Ablegung  einer  Prüfung  aus  dem  Brie  Zion
nicht  in  die  philosophischen  Studien  eintreten.”
„Die  Schulmesse  wird  in  kleineren  Städten  auch  an  Recreationstagen  gehalten; ­
  für  die  Exhorte  werden  die  Schüler  der  Grammatikal-  und  der  Humanitätsclassen
  von  einander  getrennt.  Wie  sich  die  Schüler  über  den  sechsmaligen ­
  Empfang  der  Sacramente  ausweisen  sollen,  bestimmt  der  Präfect.”
„Die  Correctionsstrafen  (mit  gänzlicher  Ausschliessung  körperlicher  Züchtigung) ­
  bis  zu  24stündigem  Arreste  und  zur  Exclusion  bleiben  aufrecht  erhalten.
Die  Beibehaltung  oder  Abschaffung  der  Ehren-  und  Schandbücher  wird  dem
Ermessen  des  Präfecten  anheimgegeben.”
Erst  ein  volles  Jahr  später,  am  16.  August  1805,  wurde  der  neue  Lehrplan ­
  sanetionirt,  welcher  aber  in  wesentlichen  Puncten  vom  Lang’schen  Entwürfe
abwich.  Seine  Grundzüge  waren  folgende:
„Die  Gymnasien  an  den  Sitzen  von  Lyceen  oder  Universitäten  (letztere
„akademische”  genannt)  worden  sechsclassig,  alle  andern  fünfclassig  eingerichtet.
An  sämmtlichen  Gymnasien  sind  nur  Eachlehrer  anzustellen.”
„Die  wöchentliche  Stundenzahl  bleibt  für  jede  Classe  auf  18  beschränkt.”
„Der  Latein-Unterricht  ist  in  jeder  Classe  als  das  Haupt-Studium  anzusehen. ­
  Von  den  übrigen  Gegenständen  soll  jeder  Schüler,  ohne  systematische
Vollständigkeit,  doch  so  viel  erlernen,  als  ihm  in  Ansehung  seines  Alters  und
der  Zeit  ohne  Nachtheil  jenes  Haupt-Studiums  möglich  ist,  und  die  Anleitung
erhalten,  wie  und  mit  welchen  Hilfsmitteln  er  sich  künftig  selbst  weiter  bilden
kann.  Nur  für  Privatisten  darf  eine  Dispens  vom  Unterrichte  in  der  griechischen
Sprache  durch  die  oberste  Studienbehörde  ertheilt  werden.  Schriftliche  Aufgaben
werden  von'  den  Lehrern  der  lateinischen  Grammatik  und  des  Styls  gegeben,  in
den  Humanitätsclassen  bald  in  Eorm  eines  lateinischen,  bald  in  jener  eines  deutschen ­
  Aufsatzes.”
„In  dem  fünfjährigen  Lehrcurse  muss  nothwendig  Geographie  und  Geschichte, ­
  Mathematik  und  Naturgeschichte  etwas  kürzer  gegeben  werden;  der
Unterricht  in  der  lateinischen  Sprache  muss  das  fehlende  Jahr  durch  häufige
Schulübungen,  cursorische  Lecture  u.  dgl.  hereinzubringen  bemüht  sein.  Der
Unterricht  in  der  Naturlehre,  dessen  gedeihlicher  Erfolg  namentlich  grössere
Lehrmittel-Sammlungen  voraussetzt,  fällt  an  kleineren  Gymnasien  hinweg.”
            
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