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Philosophischer Lehrplan von 1805.
legenheit zur vollständigen philosophischen Ausbildung bieten. Der Lehrcurs
dauert an ersteren 2, an letzteren 3 Jahre; der Uebertritt von jenen zu diesen
muss möglich sein.”
„Sämmtliche Lehrgegenstände zerfallen in drei Kategorieen: in solche,
welche zur Grundlage für alle höheren Studien dienen; in solche, welche eine
nähere Beziehung zu einem besonderen Facultäts-Studium haben; in solche,
welche keiner ganzen Classe von Studirenden empfohlen oder vorgeschrieben
werden können, sondern gleichsam für sich einen eigenen Beruf ausmachen.”
„Für alle Zöglinge jedes philosophischen Studiums nothwendig und dess-
halh obligat sind: Religionslehre, (welche bereits 1804 in allen philosophischen
Studien eingeführt worden war); Philosophie (Psychologie, Logik, Metaphysik
und Moralphilosophie); Elementar-Mathematik; Physik; allgemeine Geschichte.”
„Der Unterricht in der Philosophie, Mathematik und Physik ist lateinisch
zu ertheilen, weil diese Sprache die allgemeine der Gelehrten ist. Damit auch
die vom Gymnasium mitgebrachten Kenntnisse der griechischen Sprache nicht
verloren gehen, sind wöchentlich 2 Stunden derselben zu widmen, so dass
auch in jedem der beiden allgemein vorgeschriebenen philosophischen Obligat-
curse wöchentlich 18 Unterrichtsstunden bestehen.”
„Die Aufnahme in eine theologische Diöcesan- oder Ordens-Lehranstalt kann
nach Zurücklegung dieser beiden Jahrgänge Statt finden. Der dritte Jahrgang ist
für diejenigen bestimmt, welche zu höheren Universitäts-Studien übertreten sollen.’
„Da nun bei dem Eintritte in den dritten Jahrgang die Entscheidung,
welcher Facultät sich ein Jüngling zuzuwenden habe, bereits getroffen sein wird,
so ist nur Religionslehre und das praktische Studium der lateinischen Classiker
für alle Hörer desselben obligat.”
„Dem künftigen Theologen ist nebstdem noch der Unterricht in der
griechischen Philologie vorgezeichnet; derselbe Unterricht sammt einem halb
jährigen in allgemeiner Naturgeschichte wird für den künftigen Mediciner ob
ligat, wogegen der künftige Jurist bloss noch zu dem Unterrichte in der
österreichischen Geschichte verpflichtet erscheint. Zur Ergänzung der Zahl ihrer
wöchentlichen Lehrstunden auf ein Minimum von 14 wird den Studirenden die
Auswahl aus folgenden Fächern überlassen: Aesthetik mit besonderer An
wendung auf Musterstücke deutscher Literatur, Geschichte der Künste und
Wissenschaften, Pädagogik, praktische Geometrie (Mathesis forensis), Landwirth-
schaftslehrc und Technologie.”
„Jedem Schüler wird gestattet, auch einen vierten Jahrgang auf eine
Auswahl dieser Gegenstände zu verwenden.”
„Ganz frei ist der Unterricht in der Diplomatik, Heraldik, Numismatik,
höheren Mathematik, Astronomie und neueren Sprachen.”
„Die Disciplinar-Verfassung der Gymnasien erleidet (mit Ausnahme der
täglichen Schulmesse) auf die philosophischen Studien unbedingte Anwendung.
Bei ihnen finden Semestral-Prüfungen pro classe Statt.”