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Full text: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, I. Theil: Geschichte, Organisation und Statistik des österreichischen Unterrichtswesens

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Philosophischer Lehrplan von 1805. 
legenheit zur vollständigen philosophischen Ausbildung bieten. Der Lehrcurs 
dauert an ersteren 2, an letzteren 3 Jahre; der Uebertritt von jenen zu diesen 
muss möglich sein.” 
„Sämmtliche Lehrgegenstände zerfallen in drei Kategorieen: in solche, 
welche zur Grundlage für alle höheren Studien dienen; in solche, welche eine 
nähere Beziehung zu einem besonderen Facultäts-Studium haben; in solche, 
welche keiner ganzen Classe von Studirenden empfohlen oder vorgeschrieben 
werden können, sondern gleichsam für sich einen eigenen Beruf ausmachen.” 
„Für alle Zöglinge jedes philosophischen Studiums nothwendig und dess- 
halh obligat sind: Religionslehre, (welche bereits 1804 in allen philosophischen 
Studien eingeführt worden war); Philosophie (Psychologie, Logik, Metaphysik 
und Moralphilosophie); Elementar-Mathematik; Physik; allgemeine Geschichte.” 
„Der Unterricht in der Philosophie, Mathematik und Physik ist lateinisch 
zu ertheilen, weil diese Sprache die allgemeine der Gelehrten ist. Damit auch 
die vom Gymnasium mitgebrachten Kenntnisse der griechischen Sprache nicht 
verloren gehen, sind wöchentlich 2 Stunden derselben zu widmen, so dass 
auch in jedem der beiden allgemein vorgeschriebenen philosophischen Obligat- 
curse wöchentlich 18 Unterrichtsstunden bestehen.” 
„Die Aufnahme in eine theologische Diöcesan- oder Ordens-Lehranstalt kann 
nach Zurücklegung dieser beiden Jahrgänge Statt finden. Der dritte Jahrgang ist 
für diejenigen bestimmt, welche zu höheren Universitäts-Studien übertreten sollen.’ 
„Da nun bei dem Eintritte in den dritten Jahrgang die Entscheidung, 
welcher Facultät sich ein Jüngling zuzuwenden habe, bereits getroffen sein wird, 
so ist nur Religionslehre und das praktische Studium der lateinischen Classiker 
für alle Hörer desselben obligat.” 
„Dem künftigen Theologen ist nebstdem noch der Unterricht in der 
griechischen Philologie vorgezeichnet; derselbe Unterricht sammt einem halb 
jährigen in allgemeiner Naturgeschichte wird für den künftigen Mediciner ob 
ligat, wogegen der künftige Jurist bloss noch zu dem Unterrichte in der 
österreichischen Geschichte verpflichtet erscheint. Zur Ergänzung der Zahl ihrer 
wöchentlichen Lehrstunden auf ein Minimum von 14 wird den Studirenden die 
Auswahl aus folgenden Fächern überlassen: Aesthetik mit besonderer An 
wendung auf Musterstücke deutscher Literatur, Geschichte der Künste und 
Wissenschaften, Pädagogik, praktische Geometrie (Mathesis forensis), Landwirth- 
schaftslehrc und Technologie.” 
„Jedem Schüler wird gestattet, auch einen vierten Jahrgang auf eine 
Auswahl dieser Gegenstände zu verwenden.” 
„Ganz frei ist der Unterricht in der Diplomatik, Heraldik, Numismatik, 
höheren Mathematik, Astronomie und neueren Sprachen.” 
„Die Disciplinar-Verfassung der Gymnasien erleidet (mit Ausnahme der 
täglichen Schulmesse) auf die philosophischen Studien unbedingte Anwendung. 
Bei ihnen finden Semestral-Prüfungen pro classe Statt.”
	        
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