Skip to main content Jump to sidebar
MAK

Full text : Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, I. Theil: Geschichte, Organisation und Statistik des österreichischen Unterrichtswesens

Joseph  II.

5

zugleich  der  betreffenden  Schul-Commission  angehörte.  Auch  Räthe  der  politischen ­
  Landesbehörde  und  Bevollmächtigte  des  bischöflichen  Ordinariats  fungirten
  als  Beisitzer  der  Sehul-Commissionen,  denen  zunächst  die  Kreisämter
und  weiters  (die  meist  geistlichen)  Districts-Aufseher  für  Volksschulen
unterstanden.  Endlich  führte  die  unmittelbare  Aufsicht  über  eine  Normal-  oder
Hauptschule  der  Director,  über  eine  Trivialschule  der  Pfarrer;  zur  administrativen ­
  und  ökonomischen  TJeberwachung  jeder  Volksschule  ernannte  der
Magistrat  oder  das  Dominium  einen  weltlichen  Orts-Schulaufseher.  Die
Schul-Commissionen  sollten  auch  die  Gymnasial-Angelegenheiten  übernehmen;
doch  wurden  dieselben  schon  im  Jahre  1780  wieder  den  Studien-Commissionen
übertragen.
Joseph  n.  bildete  die  Schulverwaltung  vom  Standpuncte  unbedingter
Unterordnung  des  gesammten  Unterrichtswesens  unter  die  Autorität  des
Staates  weiter  aus.  Schul-  und  Studien  -  Commissionen  wurden  aufgehoben ­
  und  ihr  Wirkungskreis  den  politischen  Landesbehörden  zugewiesen, ­
  denen  je  ein  Studien-Beferent  und  ein  (Volks-)  Schulen-Oberaufseher
beigegeben  war.  Bei  jedem  Kreisamte  fungirte  ein  eigener  Schul-Commissär,
  welcher  ein  in  einer  Normalschule  geprüfter  Eachmann  sein  musste
und  neben  dem  Kreis-Dechanten  die  Beaufsichtigung  der  Volksschulen  führte.
Mit  der  Würde  eines  Schulen-Oberaufsehers  für  jede  Diöcese  wurde  die
Stelle  der  Scholasterie  bei  den  Domcapiteln  verbunden,  so  dass  er,  wenn  er
dem  geistlichen  Stande  angehörte 1 ),  in  das  betreffende  Canonicat  einzurücken
hatte.  Auch  die  evangelischen  und  israelitischen  Schulen  wurden  der  gleichen
Aufsicht  mit  dem  katholischen  unterstellt.  Für  die  Gymnasien  jedes  Landes
bestand  ein  Provincial-Director  (director  humaniorum);  der  Provincial-Director
  zu  Wien  war,  gleich  den  dortigen  Facultäts-Directoren  und  dem
Director  der  Normalschule,  zugleich  General-Director  und  als  solcher  ein
Mitglied  der  Studien-Hofcommission,  wesshalb  er  sich  in  der  Provincial-Direction
durch  einen  Vice-Director  vertreten  lassen  musste.  An  den  Lyceen,  welche
die  Stelle  kleinerer  Universitäten  einnahmen,  erhielt  jede  Studienabtheilung
(der  Facultät  vergleichbar)  ihren  Director.  Die  unmittelbare  Leitung  eines
Gymnasiums  führt  der  „Präfect”.
Leopold  II.,  von  allen  Seiten  um  Aufhebung  der  josephinischen  Einrichtungen ­
  bestürmt,  berief  gleich  nach  seinem  Regierungsantritte,  im  Anschlüsse ­
  an  die  letztwillige  Anordnung  seines  Bruders,  eine  Studien-Einrichtungs-Commission,
  welcher  die  Studien-Hofcommission  zufolge  kais.
Entschliessung  vom  8.  December  1791  das  Feld  räumen  musste.  Doch  bezweckte ­
  ihr  Präsident,  Martini,  welcher  sich  an  der  bisherigen  Entwicklung
des  öffentlichen  Unterrichts  in  Oesterreich  lebhaft  betheiligt  hatte,  eine  Reor-1)

  Doch  konnte  der  Schulen-Oberaufseher  auch  ein  Weltlicher  sein,  und  bis  zum  Jahre  1801
waren  wirklich  alle  —  mit  Ausnahme  derjenigen  zu  Wien  und  Prag  —  weltlichen  Standes.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.