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Volltext: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, I. Theil: Geschichte, Organisation und Statistik des österreichischen Unterrichtswesens

Feuchtcrslcben. 
139 
In Salzburg 95 
» Steiermark 323 
„ Kärnten 56 
« Krain 175 
im Küstenland 106 
in Tirol und Vorarlberg 424 
„ Böhmen 1212 
,, Mähren 540 
„ Galizien 739 
„ der Bukowina 121 
>; Dalmatien 41 
System und Erfolg des Unterrichts ist im Vorhergehenden hinreichend 
charakterisirt; die von der höchsten Unterrichtsbehörde selbst fortwährend 
betriebenen Aenderungsanträge sprachen ihm das härteste Urtheil, und die 
Leistungen einzelner trefflicher Lehrer standen vielmehr im Widerspruche, als 
in Uebereinstimmung mit dem, was sein sollte. 
In keinem anderen Zweige des öffentlichen Unterrichts fand das ver 
jüngte Oesterreich einer Reorganisation so vielseitig und tüchtig vorgearbeitet, 
als im Gymnasial wesen. Feuchtersieben stellte in seinem „Entwurf der 
Grundzüge des öffentlichen Unterrichtswesens” höhere allgemeine Bildung mit 
vorzüglicher Benützung der alten classisohen Sprachen und ihrer Literatur 
als Zweck der Gymnasien hin, welche künftighin den philosophischen Obligat- 
curs in sich aufnehmen und achtclassig bestehen sollten. Ihre Unterrichts 
gegenstände bestimmte er fast genau so, wie es die vieljährigen Erörterungen 
gethan, und fügte nur als theilweise obligat das Zeichnen, als relativ obligat 
das Hebräische, als völlig frei das Turnen bei; für die wöchentliche Stunden 
zahl liess er ein Maximum von 30 zu. Die Sonderung des Unter- und Ober- 
Gymnasiums erkannte er als eine in Wesen und Form des Unterrichts tief 
begründete an; dort sollten Classenlehrer, hier Fachlehrer vorwiegen, dort 
höchstens 80, hier höchstens 120 Schüler in einer Classe vereinigt werden, den 
Abschluss des Ob er-Gymnasiums aber die Maturitäts-Prüfung bilden. Statt der 
Concurs-Prüfungen proponirte er Lehrbefähigungs-Prüfungen und Probejahre, und 
wünschte das Vorrecht geistlicher Corporationen zur Besetzung gewisser Lehrer 
stellen beseitigt zu sehen. Alle Ernennungen behielt er dem Unterrichts- 
Ministerium vor, wies aber die Erhaltung der Gymnasien in erster Linie den 
Ländern zu. — Die Einbeziehung des ersten Jahrganges der philosophischen 
Obligat-Studien (mit einem erweiterten philologischen Unterrichte, allgemeiner 
Verpflichtung zur Theilnahme an dem naturhistorischen und Aufnahme des 
historisch-geographischen) in das Gymnasium, die Einführung des Unterrichts 
in der deutschen Sprache und Kat Urgeschichte in letzterem selbst wurde sofort 
verfügt. 
Die bewegende Kraft für die Reorganisation aber war F. Exner als 
Gymnasial-Rcferent und fand in Professor H. Bonitz einen Mann, welcher 
Scharfblick und organisatorisches Genie; mit genauer Kenntniss der Mittelschule
	        
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