Feuchtcrslcben.
139
In Salzburg 95
» Steiermark 323
„ Kärnten 56
« Krain 175
im Küstenland 106
in Tirol und Vorarlberg 424
„ Böhmen 1212
,, Mähren 540
„ Galizien 739
„ der Bukowina 121
>; Dalmatien 41
System und Erfolg des Unterrichts ist im Vorhergehenden hinreichend
charakterisirt; die von der höchsten Unterrichtsbehörde selbst fortwährend
betriebenen Aenderungsanträge sprachen ihm das härteste Urtheil, und die
Leistungen einzelner trefflicher Lehrer standen vielmehr im Widerspruche, als
in Uebereinstimmung mit dem, was sein sollte.
In keinem anderen Zweige des öffentlichen Unterrichts fand das ver
jüngte Oesterreich einer Reorganisation so vielseitig und tüchtig vorgearbeitet,
als im Gymnasial wesen. Feuchtersieben stellte in seinem „Entwurf der
Grundzüge des öffentlichen Unterrichtswesens” höhere allgemeine Bildung mit
vorzüglicher Benützung der alten classisohen Sprachen und ihrer Literatur
als Zweck der Gymnasien hin, welche künftighin den philosophischen Obligat-
curs in sich aufnehmen und achtclassig bestehen sollten. Ihre Unterrichts
gegenstände bestimmte er fast genau so, wie es die vieljährigen Erörterungen
gethan, und fügte nur als theilweise obligat das Zeichnen, als relativ obligat
das Hebräische, als völlig frei das Turnen bei; für die wöchentliche Stunden
zahl liess er ein Maximum von 30 zu. Die Sonderung des Unter- und Ober-
Gymnasiums erkannte er als eine in Wesen und Form des Unterrichts tief
begründete an; dort sollten Classenlehrer, hier Fachlehrer vorwiegen, dort
höchstens 80, hier höchstens 120 Schüler in einer Classe vereinigt werden, den
Abschluss des Ob er-Gymnasiums aber die Maturitäts-Prüfung bilden. Statt der
Concurs-Prüfungen proponirte er Lehrbefähigungs-Prüfungen und Probejahre, und
wünschte das Vorrecht geistlicher Corporationen zur Besetzung gewisser Lehrer
stellen beseitigt zu sehen. Alle Ernennungen behielt er dem Unterrichts-
Ministerium vor, wies aber die Erhaltung der Gymnasien in erster Linie den
Ländern zu. — Die Einbeziehung des ersten Jahrganges der philosophischen
Obligat-Studien (mit einem erweiterten philologischen Unterrichte, allgemeiner
Verpflichtung zur Theilnahme an dem naturhistorischen und Aufnahme des
historisch-geographischen) in das Gymnasium, die Einführung des Unterrichts
in der deutschen Sprache und Kat Urgeschichte in letzterem selbst wurde sofort
verfügt.
Die bewegende Kraft für die Reorganisation aber war F. Exner als
Gymnasial-Rcferent und fand in Professor H. Bonitz einen Mann, welcher
Scharfblick und organisatorisches Genie; mit genauer Kenntniss der Mittelschule