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Full text : Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, I. Theil: Geschichte, Organisation und Statistik des österreichischen Unterrichtswesens

Feuchtcrslcben.

139

In  Salzburg  95
»  Steiermark  323
„  Kärnten  56
«  Krain  175
im  Küstenland  106
in  Tirol  und  Vorarlberg  424
„  Böhmen  1212
,,  Mähren  540
„  Galizien  739
„  der  Bukowina  121
>;  Dalmatien  41

System  und  Erfolg  des  Unterrichts  ist  im  Vorhergehenden  hinreichend
charakterisirt;  die  von  der  höchsten  Unterrichtsbehörde  selbst  fortwährend
betriebenen  Aenderungsanträge  sprachen  ihm  das  härteste  Urtheil,  und  die
Leistungen  einzelner  trefflicher  Lehrer  standen  vielmehr  im  Widerspruche,  als
in  Uebereinstimmung  mit  dem,  was  sein  sollte.
In  keinem  anderen  Zweige  des  öffentlichen  Unterrichts  fand  das  verjüngte ­
  Oesterreich  einer  Reorganisation  so  vielseitig  und  tüchtig  vorgearbeitet,
als  im  Gymnasial  wesen.  Feuchtersieben  stellte  in  seinem  „Entwurf  der
Grundzüge  des  öffentlichen  Unterrichtswesens”  höhere  allgemeine  Bildung  mit
vorzüglicher  Benützung  der  alten  classisohen  Sprachen  und  ihrer  Literatur
als  Zweck  der  Gymnasien  hin,  welche  künftighin  den  philosophischen  Obligatcurs
  in  sich  aufnehmen  und  achtclassig  bestehen  sollten.  Ihre  Unterrichtsgegenstände ­
  bestimmte  er  fast  genau  so,  wie  es  die  vieljährigen  Erörterungen
gethan,  und  fügte  nur  als  theilweise  obligat  das  Zeichnen,  als  relativ  obligat
das  Hebräische,  als  völlig  frei  das  Turnen  bei;  für  die  wöchentliche  Stundenzahl ­
  liess  er  ein  Maximum  von  30  zu.  Die  Sonderung  des  Unter-  und  Ober-Gymnasiums
  erkannte  er  als  eine  in  Wesen  und  Form  des  Unterrichts  tief
begründete  an;  dort  sollten  Classenlehrer,  hier  Fachlehrer  vorwiegen,  dort
höchstens  80,  hier  höchstens  120  Schüler  in  einer  Classe  vereinigt  werden,  den
Abschluss  des  Ob  er-Gymnasiums  aber  die  Maturitäts-Prüfung  bilden.  Statt  der
Concurs-Prüfungen  proponirte  er  Lehrbefähigungs-Prüfungen  und  Probejahre,  und
wünschte  das  Vorrecht  geistlicher  Corporationen  zur  Besetzung  gewisser  Lehrerstellen ­
  beseitigt  zu  sehen.  Alle  Ernennungen  behielt  er  dem  Unterrichts-Ministerium
  vor,  wies  aber  die  Erhaltung  der  Gymnasien  in  erster  Linie  den
Ländern  zu.  —  Die  Einbeziehung  des  ersten  Jahrganges  der  philosophischen
Obligat-Studien  (mit  einem  erweiterten  philologischen  Unterrichte,  allgemeiner
Verpflichtung  zur  Theilnahme  an  dem  naturhistorischen  und  Aufnahme  des
historisch-geographischen)  in  das  Gymnasium,  die  Einführung  des  Unterrichts
in  der  deutschen  Sprache  und  Kat  Urgeschichte  in  letzterem  selbst  wurde  sofort
verfügt.
Die  bewegende  Kraft  für  die  Reorganisation  aber  war  F.  Exner  als
Gymnasial-Rcferent  und  fand  in  Professor  H.  Bonitz  einen  Mann,  welcher
Scharfblick  und  organisatorisches  Genie;  mit  genauer  Kenntniss  der  Mittelschule
            
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