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Full text : Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, I. Theil: Geschichte, Organisation und Statistik des österreichischen Unterrichtswesens

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Bonitz.  Organisations-Entwurf  von  1849.

und  ihrer  Bedürfnisse  verband  und  das  Reorganisationswerk  mit  umsichtiger
Entwicklung  der  bildungsfähigen  Elemente  des  Vorhandenen  rasch  förderte.
Mit  Beiziehung  anderer  Schulmänner,  unter  denen  namentlich  K.  v.  Enk
hervorragte,  wurde  von  Beiden  der  Entwurf  zur  Organisation  der  Gymnasien ­
  und  Realschulen  in  Oesterreich  verfasst  und  mit  kais.  Genehmigung ­
  vom  16.  September  1849  veröffentlicht,  welcher  sich  in  Bedachtnahme
auf  die  Ergebnisse  der  pädagogischen  Theorie  und  Praxis  der  vorgeschrittensten
Staaten  unmittelbar  auf  die  Höhe  der  Zeit  stellte,  seine  leitenden  Gedanken
mit  strenger  Consequenz  durchführte  und  namentlich  in  folgenden  wesentlichen
Puncten  von  dem  Vorbestandenen  abwich.
„Die  beiden  Jahrgänge  des  philosophischen  Obligatcurses  werden  mit
den  zwei  Humanitäts-Classen  zum  Ober-Gymnasium  vereinigt,  von  welchem
das  Unter-Gymnasium  in  methodischer  Abstufung  geschieden  ist,  aber  als
Vorschule  für  sänimtliche  Lehrfächer  mit  demselben  enge  zusammenhängt.
Massgebend  für  die  Aufgabe  des  Gesammt-Gymnasiums  ist  der  Begriff
der  höheren  allgemeinen  Bildung;  das  Gymnasium  nimmt  einen  vollständigen
mathematisch-naturwissenschaftlichen  Unterricht  im  Ebenmasse  mit  den  philologisch-historischen ­
  Disciplinen  auf,  und  sein  Schwerpunct  liegt  in  der  wechselseitigen ­
  Beziehung  beider  Gruppen  von  Unterrichts-Gegenständen  auf  einander.
Die  wöchentliche  Stundenzahl  einer  Classe  bewegt  sich  zwischen  22  und  26.”*)
„Die  Combination  des  Classenlehrer-  und  des  Eachlehrer-Systems
  wird  darin  gesucht,  dass  die  Horm  der  Lehramts-Prüfungen  verwandte
Fächer  zu  Gruppen  vereinigt,  das  Institut  der  Classen-Ordinarien  einen  Einheitspunct
  für  jede  Classe  schafft,  und  die  Classification  der  Schüler  mittelst
der  Roten  für  die  einzelnen  Lehrgegenstände  und  einer  allgemeinen  Zeugniss-Classe
  stattfindet.”
„Mit  Beseitigung  der  Concurs-Prüfungen  wird  die  Anstellung  an  Gymnasien, ­
  denen  das  Oeffentlichkeitsrecht  zusteht,  durch  das  Lehrbefähigungs-Zeugniss
  bedingt.  Der  Director  muss  sich  an  der  Lehrthätigkeit  betheiligen.”
„An  die  Stelle  der  Uebungen  im  Sprechen  eines  Lateins  von  zweifelhaftem ­
  Werthe  und  der  Spielerei  mit  Poetik  und  Rhetorik  tritt  möglichst  ausgedehnte ­
  Lesung  classischer  Schriftsteller.  Die  Stundenzahl  für  das  Griechische
wird  erhöht,  um  auch  diese  Literatur  den  Gymnasiasten  zugänglich  zu  machen;
eine  Dispens  ist  nur  für  jene  Schüler  des  Unter-Gymnasiums  zulässig,  welche
nicht  in  das  Ober-Gymnasium  aufsteigen  sollen.  Der  deutschen  Sprache
und  den  verschiedenen  Landessprachen  ist  volle  Rechnung  zu  tragen.”
„Der  geographische  Unterricht  wird  nahezu  vollständig  mit  dem  historischen ­
  verschmolzen,  welcher  letztere  in  zwei  Stufen  zuerst  den  biographischen, ­
  dann  den  chronologischen  Charakter  an  sich  trägt.  Rur  Vaterlandskunde
1)  Furcht  vor  einer  weitverbreiteten  Abneigung  gegen  beträchtliche  Erhöhung  der  bisherigen
Stundenzahl  wirkte  mit  der  Rücksicht  auf  die  nothwendige  Pflege  der  Landessprachen  und  der  freien
Lehrgegenstände  zusammen,  um  dieses  Minimal-Stundenausmass  zu  fixiren.
            
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