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Full text: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, I. Theil: Geschichte, Organisation und Statistik des österreichischen Unterrichtswesens

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Kampf um die Unterrichtssprache. 
urtheilung des Lehrplans 1 ) der Wiener Real-Gymnasien (19. Mai 1864) dahin 
aus, dass „die geringfügigen am bestehenden Lehrplane der Gymnasien bean 
tragten Aenderungen, welche nur die in der Erfahrung selbst gegebenen 
Weisungen zu Gunsten der nicht in das Ober - Gymnasium übertretenden Schüler 
zur Ausführung bringen, der Weiterentwicklung der übrigen Gymnasien keinerlei 
Eintrag thun.” 
Um die wiederholt auch vom Abgeordnetenhause angeregte Verbesserung 
der materiellen Lage des Lehrstands an Staats- und Fonds-Gymnasien rasch zu 
ermöglichen, genehmigte die kais. Entschliessung vom 21. Februar 1863 eine 
Erhöhung des Schulgelds um 50%, mit der Bestimmung, dass der sonach 
erzielte Mehrertrag unter den Director und die rangältesten Lehrer der be 
treffenden Anstalt als Tantieme vertheilt werde; Länder und Communen 
folgten diesem Vorgänge. Die kais. Entschliessung vom 6. Februar 1866 aber 
erkannte den auf Grundlage der vollständig abgelegten Lehramtsprüfung und der 
Erfüllung der gesetzlichen Bedingungen im Lehramte stabil angestellten Gymna 
siallehrern den stets üblich gewesenen Professors-Titel auch amtlich zu. 
Wenn die neuerlichen politischen Schwankungen der Jahre 1865 
bis 1867 den nunmehr hinreichend festgewurzelten Gymnasial - Lehrplan nicht 
mehr direct bedrohten, so schädigten sie seine Lebenskraft in anderer Weise. 
Die Unterrichtssprache der Gymnasien in Krain, Böhmen, Mähren und Galizien 
war schon seit 1860 ein Hauptobject der nationalen Agitationen, welche 
sich mit besonderer Vorliebe der Lehrer und Schüler jener Anstalten be 
mächtigten. Die Unterrichts-Verwaltung versuchte in den Jahren 1860—186o 
den Sturm durch die Concession eines utraquistischen Unterrichts 2 ) zu be 
schwören; von 1865 an bot sie selbst zur Zurückdrängung des deutschen 
Cultur - Elements die Hand. Das böhmische Sprachengesetz (18. Januar 1866) 
1) Vorher schon war das neu entstandene Gymnasium in Tabor (und demnächst jenes in 
Chrudim) als „Real-Gymnasium” eingerichtet worden, aber bloss mittelst einer ganz äusserhehen 
Combination der Lehrgegenstände von Unter-Gymnasium und Unter-Realschule. Rer von mir 
entworfene, gleichzeitig vom n. ö. Landes-Ausschüsse und von der Wiener Gemeinde-Vertretung 
adoptirte Lehrplan hält den bestehenden Plan der Unter-Gymnasien fest und erweitert ihn nur durch 
die (vom Unterrichtsralhe als allgemein wiinschenswerth bezeichnete) Einführung eines obligatorischen 
Zeichnungs-Unterrichtes, nimmt eine zweckmässigere Verkeilung des naturwissenschaftlichen Unter 
richts mit Erhöhung der Stundenzahl um 3 ohne Vermehrung des Lehrstoffs vor, und sucht end 
lich die durch Dispens der nicht in das Ober - Gymnasium aufsteigenden Schüler der 111. und IV. 
Classe vom Griechischen für sie entstehende Lücke in der sprachlichen Ausbildung durch ihre Ver 
pflichtung zur Erlernung einer modernen Cultursprache auf philologischer Grundlage auszufüllen. 
Solcher Anstalten entstanden in den Jahren 1861 und 1865 noch eilt: die Landes-Realgymnasien zu 
Baden und St. Pölten, die Communal - Realgymnasium zu Wien (im 11. und VI. Bezirke),^ Stockerau, 
Ober-Hollabrunn, Ungarisch-Hradisch, die Staats-Realgymnasium in Brody, Sebenico, Curzola und 
Cattaro. Auch die Commune Drohobycz richtete die Untereiassen ihres allmälig vervollständigten 
Gymnasiums als Real-Gymnasium ein. 
2) Namentlich an einer Anzahl böhmischer Gymnasien bildete sich die bunteste Musterkarte 
von Verwendung beider Unterrichtsspracheu heraus, und machte die Erreichung gleicher Gewandtheit 
in beiden zur ersten Aufgabe jedes Schülers.
	        
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