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Kampf um die Unterrichtssprache.
urtheilung des Lehrplans 1 ) der Wiener Real-Gymnasien (19. Mai 1864) dahin
aus, dass „die geringfügigen am bestehenden Lehrplane der Gymnasien bean
tragten Aenderungen, welche nur die in der Erfahrung selbst gegebenen
Weisungen zu Gunsten der nicht in das Ober - Gymnasium übertretenden Schüler
zur Ausführung bringen, der Weiterentwicklung der übrigen Gymnasien keinerlei
Eintrag thun.”
Um die wiederholt auch vom Abgeordnetenhause angeregte Verbesserung
der materiellen Lage des Lehrstands an Staats- und Fonds-Gymnasien rasch zu
ermöglichen, genehmigte die kais. Entschliessung vom 21. Februar 1863 eine
Erhöhung des Schulgelds um 50%, mit der Bestimmung, dass der sonach
erzielte Mehrertrag unter den Director und die rangältesten Lehrer der be
treffenden Anstalt als Tantieme vertheilt werde; Länder und Communen
folgten diesem Vorgänge. Die kais. Entschliessung vom 6. Februar 1866 aber
erkannte den auf Grundlage der vollständig abgelegten Lehramtsprüfung und der
Erfüllung der gesetzlichen Bedingungen im Lehramte stabil angestellten Gymna
siallehrern den stets üblich gewesenen Professors-Titel auch amtlich zu.
Wenn die neuerlichen politischen Schwankungen der Jahre 1865
bis 1867 den nunmehr hinreichend festgewurzelten Gymnasial - Lehrplan nicht
mehr direct bedrohten, so schädigten sie seine Lebenskraft in anderer Weise.
Die Unterrichtssprache der Gymnasien in Krain, Böhmen, Mähren und Galizien
war schon seit 1860 ein Hauptobject der nationalen Agitationen, welche
sich mit besonderer Vorliebe der Lehrer und Schüler jener Anstalten be
mächtigten. Die Unterrichts-Verwaltung versuchte in den Jahren 1860—186o
den Sturm durch die Concession eines utraquistischen Unterrichts 2 ) zu be
schwören; von 1865 an bot sie selbst zur Zurückdrängung des deutschen
Cultur - Elements die Hand. Das böhmische Sprachengesetz (18. Januar 1866)
1) Vorher schon war das neu entstandene Gymnasium in Tabor (und demnächst jenes in
Chrudim) als „Real-Gymnasium” eingerichtet worden, aber bloss mittelst einer ganz äusserhehen
Combination der Lehrgegenstände von Unter-Gymnasium und Unter-Realschule. Rer von mir
entworfene, gleichzeitig vom n. ö. Landes-Ausschüsse und von der Wiener Gemeinde-Vertretung
adoptirte Lehrplan hält den bestehenden Plan der Unter-Gymnasien fest und erweitert ihn nur durch
die (vom Unterrichtsralhe als allgemein wiinschenswerth bezeichnete) Einführung eines obligatorischen
Zeichnungs-Unterrichtes, nimmt eine zweckmässigere Verkeilung des naturwissenschaftlichen Unter
richts mit Erhöhung der Stundenzahl um 3 ohne Vermehrung des Lehrstoffs vor, und sucht end
lich die durch Dispens der nicht in das Ober - Gymnasium aufsteigenden Schüler der 111. und IV.
Classe vom Griechischen für sie entstehende Lücke in der sprachlichen Ausbildung durch ihre Ver
pflichtung zur Erlernung einer modernen Cultursprache auf philologischer Grundlage auszufüllen.
Solcher Anstalten entstanden in den Jahren 1861 und 1865 noch eilt: die Landes-Realgymnasien zu
Baden und St. Pölten, die Communal - Realgymnasium zu Wien (im 11. und VI. Bezirke),^ Stockerau,
Ober-Hollabrunn, Ungarisch-Hradisch, die Staats-Realgymnasium in Brody, Sebenico, Curzola und
Cattaro. Auch die Commune Drohobycz richtete die Untereiassen ihres allmälig vervollständigten
Gymnasiums als Real-Gymnasium ein.
2) Namentlich an einer Anzahl böhmischer Gymnasien bildete sich die bunteste Musterkarte
von Verwendung beider Unterrichtsspracheu heraus, und machte die Erreichung gleicher Gewandtheit
in beiden zur ersten Aufgabe jedes Schülers.