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Full text: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, I. Theil: Geschichte, Organisation und Statistik des österreichischen Unterrichtswesens

Verbesserung der Bezüge des Lehrpersonals. 147 
zwang auch dte Schüler deutscher Gymnasien zur Aneignung des cechischen 
Idioms; das galizischo (22. .Juni 1867) sanctionirto die Polonisirun- fast 
sämmtlicher galizischen Gymnasien ; die Slovenisirung der krainischen wurde 
heftig begehrt. 1 ) Zugleich lockerten jene Tage den Einfluss der Regierungs 
gewalt überhaupt und der Centralbehörden insbesondere; bald in dieser, bald 
m jener Richtung lösten sich einzelne Anstalten und Länder von der strengen 
Einheitlichkeit des Unterrichts-Systems und schufen Eigentümlichkeiten aller 
Art. Am Schlüsse einer trüben Zeit schied Bonitz aus Oesterreich (Sept. 1867). 
Die Staatsgrundgesetze vom 21. December 1867 setzten weiterer Auf 
lösung insoweit eine Schranke, als sie die Legislation über die Grundsätze 
des Gymnasialwesens dem Reiche vorbehielten, und bahnten der Aufhebung 
des böhmischen Sprachenzwanges den Weg. So sehr Hasner und Glaser die 
Notwendigkeit erkannten, vor Allem und mit voller Kraft die Volksschul- 
Reform in Angriff zu nehmen, widmeten sie doch der Herstellung strengerer 
Ordnung im Gymnasial - Unterrichte die verdiente Aufmerksamkeit. 2 ) Hasner 
entfernte auch die Jesuiten von den Gymnasien in Feldkirch und Ragusa und 
entzog ihrer Anstalt am Freinberge das Oeffentlichkeitsrecht. Hur die Sonder 
stellung Galiziens, dessen Gymnasialwesen fast ganz von Lemberg aus ver 
waltet wird, äusserte eine immer tiefer greifende Wirksamkeit, welche auch 
zum Scheiden der meisten nicht-eingebornen Lehrer aus dem Lande führte. 
Die neue hoffnungsreiche Entwicklung der politischen Verhältnisse trug 
aber auch nicht wenig dazu bei, das Gefühl des Bedürfnisses einer weitern 
Verbreitung höherer Bildung allgemein zu wecken und zu nähren; während 
der Jahre 1868 und 1869 wurden 9 Gymnasien 3 ) errichtet, 2 Unter-Gymnasien 
und 5 Real-Gymnasien 4 ) durch Ober-Gymnasialclassen erweitert. 
) Der Staat gründete in diesen beiden Jahren nur die beiden slavischen Gymnasien in 
runn und 0 mutz und das Untergymnasium in Wadowice (Galizien); die Commune Freistadt 
. erosterre,ch ) eroffnete ein Unlergymnasium , jene von Prag und Prachatie (Böhmen) Realgymna- 
Sien; m ein solches verwandelte auch die Commune Leoben (Steiermark) ihre Unter-Realschule- 
an den Ordens-Gymnasien Seitenstälten (Niederösterreich) , Hall (Tirol) und Deutsch-Brod (Böhmen 
ier auf Communalkosten), so wie am Taborer Realgymnasium wurden Ober-Classen errichtet. 
U Unter d «n Massnahmen dieser Art, wie sie nametlich das Festhalten der Prüfungs-Vor- 
P7 7 das Lehramt einschärften, gegen das Ueberfluten mit ungeprüften Supplenten und den 
Gebrauch von nicht adprobirten Schulbüchern und Lehrmitteln ankämpften u. dg]., war die folgen 
reichste die Nichtanerkennung von Maturitäts-Zeugnissen, welche Oesterreicher'an Gymnasien'der 
Mgar,sehen Länder ziemlich oft und leicht erwarben (8. März. 1869). Eben das Bemühen das be 
stellende Gymnasialstem festzuhalten, führte das Ministerium selbst zu der Wahrnehmung, dass es 
e rac Blichen Theilen desselben an der strenge gesetzlichen Formalisirung fehle, und zu dem Wunsche, 
lesem Mangel auf dem Wege eines Reichsgeselzes abgeholfen zu sehen. 
in 1 i°\rZ e ' leS Staats S5™ nasium in bischöfliches in Budweis, Communal-Unter-Gymnasium 
Jasfo (Galizien), Staats-Realgymnasien in Wien (111. Be*.), Villach (Kärnten) und Wittingau (Böhmen), 
es-Realgymnasien in Waidhofen (Niederösterreich) und Pettau (Steiermark), Communal-Realgym-’ 
nasium in Gaya (Mähren). 
i) Communal-Untergymnasien (aus Ordens-Anstalten erwachsen) zu Jung-Bunzlau und Reichenau 
lrnen )> Communal-Realgymnasien zu Wien (II. und VI. Bez.), Ober-Hollabrunn, Prag und 
Ungarisch -Hradisch. 8 
10’
	        
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