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Volltext: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, I. Theil: Geschichte, Organisation und Statistik des österreichischen Unterrichtswesens

Reduction der Ordens-Gymnasien. 
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Gesetze und das Reichs-Volksschulgesetz nothwendig gewordenen Abände 
rungen in den Bestimmungen über die gottesdienstlichen Uebungen und die 
Aufnahms-Bedingungen in die unterste Gymnasialclasse, führte Lehrbefähigungs- 
Prüfungen auch für die bisher fast dem Zufalle preisgegebenen Freifacher ein, 
und suchte bei zahlreichen Verhandlungen über die Unterrichtssprache an 
Staats-Anstalten in erster Linie den Interessen der Schule ihr Recht zu wah 
ren, zugleich aber dem obligaten Unterrichte im Deutschen, als einer für jeden 
höher Gebildeten unentbehrlichen Cultursprache, wieder grössere Verbreitung 
zu verschaffen. 
Aus dem Gesichtspuncte strengeren Festhaltens am bestehenden Lehr- 
Systeme wurde am 1. August 1870 die Aufforderung an jene Ordens - (Korpo 
rationen, welche bisher an ihren Gymnasien nicht eine hinreichende Zahl 
gesetzlich befähigter Lehrer besassen, gerichtet, dieser Verpflichtung endlich nach 
zukommen. 1 ) Da nun finanzielle Bedrängniss und Mangel an Ordens-Candidaten 
\iele Corporationen ausser Stand setzte, dieser Aufforderung nachzukommen, 
wurden seither von den im Jahre 1870 noch bestandenen 36 Ordens - Gym- 
nasien 2 ) 13 durch den Staat, 1 durch das Land, 5 durch Communen über 
nommen 3 ); die Uebernahme von 4 weiteren steht in Verhandlung, so dass 
sodann nur 13 solche Anstalten fortdauern werden. 
Reben dieser Säcularisirung von Ordens-Anstalten ging aber die regste 
Thätigkeit für Reu - Errichtung von Gymnasien einher; wetteifernd brachten 
und boten grosse und kleine Gemeinden die erheblichsten Opfer, um die Er 
richtung derselben durch Staat oder Land zu erwirken oder selbst durchzu 
führen. 4 ) Auch die Schülerzahl wuchs immer noch stärker, als die Bevölkerung, 
angehende Pharmaceuten als unzulässig erklärt, der geographisch- historische Unterricht wieder im 
Sinne des Organisations - Entwurfes geordnet, die Einschränkung des Unterrichts in der Kirchen 
geschichte zngelassen, das Verbot des Nachstunden-Unterrichts an Staats- und Fonds-Gymnasien 
erneuert, dem eingerissenen Uebermasse der Gestattung von Wiederholungs-Prüfungen Einhalt 
gethan, die Gebarung der Privatanstalten auf dem Gebiete des Gymnasiums einer strengen Ueber- 
wachung unterzogen, u. dgl. m. 
0 Die Ordens-Gymnasien zählten noch 1870 unter ihren ordentlichen Lehrern wenig mehr 
als ein Sechstheil nach dem neueren Systeme Befähigter, und diese concentrirten sich hauptsächlich 
auf wenige Anstalten (namentlich bei den Schotten und in Kremsmünster). 
2) Die ganz oder theilweise communalen Gymnasien zu Jung-Bunzlau, Reichenau, Deutsch- 
Rrod, Sclilan und Duppau in Böhmen, Gaya in Mähren, bleiben ausser Betracht, wenn auch ihre 
Lehrstellen vcrtragsmässig meist von Ordens-Geistlichen (in Deutsch-Brod Prämonstratenser, ausser 
dem Piaristen) versehen werden. 
3) Benedictiner-Gymnasien in Gratz und Klagenfurt, Cisterzienser-Gymnasium in Wiener- 
Neustadt, Prämonstratenser-Gymnasium in Saaz, Piaristen-Gymnasien in Wien (Josephstadt), Krems, 
Budweis, Kremsier, Nikolsburg, Franciseaner-Gymnasienin Rudolfswerth, Pisino, Bozen und Sinj; 
Plansten - Gymnasium in Horn; — ßenedieliner-Gymnasium in Klatlau, Cisterzienser-Gymnasium in 
Komotau, Piaristen-Gymnasien in Brüx, Mährisch-Trübau, Freiberg. Auch das bischöfliche Gym 
nasium in Budweis wurde vom Staate übernommen. 
D Ungeachtet der wieder beginnende Lehrermangel noch viele derartige Verhandlungen nicht 
zum Abschlüsse gelangen liess, entstanden in den Jahren 1870 - 1875 die vollständigen Staats-Gym 
nasien in Wien (1. Bezirk) und Lnndskron (Böhmen), die Staats-Untergymnasien in Gotschee (Krain),
	        
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