MAK

Full text: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, I. Theil: Geschichte, Organisation und Statistik des österreichischen Unterrichtswesens

Ordinarius, Director. 
155 
An Lehranstalten, an denen das Probe-Triennium besteht, erhalten die 
ordentlichen Lehrer nach der erfolgten Stabil-Erklärung, an anderen sofort nach 
dem Dienstantritte den Professorstitel. 
An einem vollständigen Gymnasium haben einschliesslich des Directors 
eilf (wenn der Unterbau Real-Gymnasium ist, zwölf), an einem Unter-Gym 
nasium fünf, an einem Real-Gymnasium sechs ordentliche Lehrer zu bestehen. 
In diese Zahl sind jedoch die Katecheten (des Glaubensbekenntnisses der 
überwiegenden Mehrzahl von Schülern) nicht einbezogen, deren an einem Unter 
oder Real-Gymnasium jedenfalls nur einer zu bestellen ist, wogegen an einem 
vollständigen entweder ein einziger oder auch zwei in Verwendung kommen 
können, die nach erlangter Befähigung einen Theil des Unterrichts in anderen 
obligaten Lehrfächern auf sich nehmen dürfen. 
V onn man vom Religions-Unterrichte absieht, sind an einem Unter- 
(Real-) Gymnasium die Lehrfächer so zu vertheilen, dass ein Lehrer für Mathe 
matik und Naturwissenschaften (am Real-Gymnasium überdiess einer für das 
Freihandzeichnen) verwendet wird, die übrigen Gegenstände drei Lehrern und 
dem Director zufallen ; an einem vollständigen Gymnasium haben zwei Lehrer für 
Mathematik und Naturwissenschaften (bei dem Unterbau eines Real-Gymnasiums 
nebstdem einer für Freihandzeichnen) zu bestehen, während sich der Director und 
acht Lehrer in die Sprachfächer, Geographie und Geschichte theilen, für wel 
chen letzteren Gegenstand ein Lehrer vorzugsweise beschäftigt werden kann. 
Ein Lehrer der Sprachfächer kann zu 17—18, ein Lehrer anderer wissen 
schaftlicher Fächer zu 20, der Lehrer des Freihandzeichnens zu 24 wöchent 
lichen Lehrstunden verhalten werden. Dem Katecheten wird die festtägige 
Exhorte als eine Doppel-Lehrstunde angerechnet. 
Wo Parallel - Abtheilungen regelmässig durch eine längere Reihe von 
Jahren bestehen, kann die Zahl der systemisirten Lehrerstellen des Gym 
nasiums entsprechend vermehrt werden. 1 ) 
Sämmtliche Lehrer werden zwar als Fachlehrer angestellt; dennoch wird 
für jede Classe einer derselben, in der Regel der vorwiegend in ihr beschäf- 
tigte, vom Director zum Olassen-Lehrer oder Ordinarius bestimmt. Diesem 
liegt es ob, für die seiner speciellen Obhut anvertraute Classe den Einheits- 
punct in wissenschaftlicher und disciplinärer Hinsicht zu bilden. Er veranlasst 
daher regelmässige Besprechungen der mitwirkenden Collegen (Classen- 
Conferenzen) über das Mass der in den einzelnen Lehrgegenständen aufzu 
gebenden Arbeiten, über das Ineinandergreifen der verschiedenen Lehrgegen 
stände, über den wissenschaftlichen Fortgang und die sittliche Haltung der 
Schüler und über die gleichmässige Handhabung der Disciplin; er revidirt 
VIII. Rangelasse zu befördern; doch hat diese Beförderung nur bezüglich der Ziffer der Activitäls- 
Zulage eine praktische Bedeutung. 
1) Die früher übliche Bezeichnung solcher Lehrer als „extra statum” befindlich wurde im 
Jahre 1871 aufgehoben.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.