Lehrplan.
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weit der Unterricht in den Haupttheüen eines jeden Gegenstandes fortschreiten
soll, in welcher Sprache und Stundenzahl, mit welchen Schul- und Hausarbeiten
er zu ertheilen ist.
Der allgemeine Stundenplan für Obligat-Gegenstände gestaltet sich folgendermassen:
Religionslehre
Lateinische Sprache
Griechische Sprache . . .
Unterrichtssprache
Geographie und Geschichte .
Mathematik
Naturgeschichte
Physik
Philosophische Propädeutik .
Summe
Die Abweichung von diesem allgemeinen Stundenplan an Deal-Gymnasien
beschränkt sich darauf, dass in jeder Classe 4, 3 oder 2 Stunden für Freihandzeichnen
Zuwachsen, in der I. und II. Classe eine Stunde dem Unterrichte
m der Unterrichtssprache entzogen und jenem in der Naturgeschichte (welche
mit der II. Classe abschliesst) zugewendet, endlich in der III. Classe eine
Mehrstunde auf Physik verwendet wird; doch haben letztere Aenderungen bereits
auch an vielen Unter-Gymnasien Eingang gefunden, so wie ein Theil der
zahlreicher besuchten Ober - Gymnasien in der V. und YI. Classe je eine
Mehrstunde für Naturgeschichte verwendet, andere der Unterrichtssprache in
^ C1 ^ ^ Clri Datein in der VII. und VIII., dem Griechischen in der UV. und
^Ih, der Mathematik in der VI. Classe eine solche Mehrstunde zuweisen.
Wo das Deutsche neben einer anderen Unterrichtssprache obligat ist,
wird die Zahl der Unterrichtsstunden für das Deutsche meist mit 3, 3, 2, 2,
3, 3, 3 und für die Unterrichtssprache mit 2, 2, 3, 3, 2, 2, 2, 2 bemessen.
Die Obligat-Erklärung des Deutschen und beider Landessprachen in
1) Bereits haben sehr viele Lehrkörper von der im Jahre 1870 erlheilten Ermächtigung Geiiauch
gemacht, in der VIII. Classe die Religionslehre (Kirchengeschichte) auf 2 Stunden zu beschränken
und dem Unterrichte in der Mathematik gleichfalls 2 Stunden zuzuwenden.
*' 11
2
8
4
3
3
2
Classe
II. I III. I ly. j v.
VI.
2
8
4
4
3
2
2
6
5
3
3
3
I. Sem.
2
II. Sem.
2
2
6
4
3
4
3
2
6
5
2
4
4
2
2
G
5
3
3
3
2
VII. VIII.
2
5
4
3
3
3
3
2
3 1 )
5
5
3
3
l 1 )
3
2
22
23
24
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25
24
25
25