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MAK

Full text : Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, I. Theil: Geschichte, Organisation und Statistik des österreichischen Unterrichtswesens

Lehrplan.

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weit  der  Unterricht  in  den  Haupttheüen  eines  jeden  Gegenstandes  fortschreiten
soll,  in  welcher  Sprache  und  Stundenzahl,  mit  welchen  Schul-  und  Hausarbeiten
er  zu  ertheilen  ist.
Der  allgemeine  Stundenplan  für  Obligat-Gegenstände  gestaltet  sich  folgendermassen:


Religionslehre
Lateinische  Sprache
Griechische  Sprache  .  .  .
Unterrichtssprache
Geographie  und  Geschichte  .
Mathematik
Naturgeschichte
Physik
Philosophische  Propädeutik  .

Summe
Die  Abweichung  von  diesem  allgemeinen  Stundenplan  an  Deal-Gymnasien
beschränkt  sich  darauf,  dass  in  jeder  Classe  4,  3  oder  2  Stunden  für  Freihandzeichnen ­
  Zuwachsen,  in  der  I.  und  II.  Classe  eine  Stunde  dem  Unterrichte
m  der  Unterrichtssprache  entzogen  und  jenem  in  der  Naturgeschichte  (welche
mit  der  II.  Classe  abschliesst)  zugewendet,  endlich  in  der  III.  Classe  eine
Mehrstunde  auf  Physik  verwendet  wird;  doch  haben  letztere  Aenderungen  bereits ­
  auch  an  vielen  Unter-Gymnasien  Eingang  gefunden,  so  wie  ein  Theil  der
zahlreicher  besuchten  Ober  -  Gymnasien  in  der  V.  und  YI.  Classe  je  eine
Mehrstunde  für  Naturgeschichte  verwendet,  andere  der  Unterrichtssprache  in
^ C1  ^  ^ Clri  Datein  in  der  VII.  und  VIII.,  dem  Griechischen  in  der  UV.  und
^Ih,  der  Mathematik  in  der  VI.  Classe  eine  solche  Mehrstunde  zuweisen.
Wo  das  Deutsche  neben  einer  anderen  Unterrichtssprache  obligat  ist,
wird  die  Zahl  der  Unterrichtsstunden  für  das  Deutsche  meist  mit  3,  3,  2,  2,
3,  3,  3  und  für  die  Unterrichtssprache  mit  2,  2,  3,  3,  2,  2,  2,  2  bemessen.
Die  Obligat-Erklärung  des  Deutschen  und  beider  Landessprachen  in
1)  Bereits  haben  sehr  viele  Lehrkörper  von  der  im  Jahre  1870  erlheilten  Ermächtigung  Geiiauch
  gemacht,  in  der  VIII.  Classe  die  Religionslehre  (Kirchengeschichte)  auf  2  Stunden  zu  beschränken ­
  und  dem  Unterrichte  in  der  Mathematik  gleichfalls  2  Stunden  zuzuwenden.
*'  11

2
8
4
3
3
2

Classe
II.  I  III.  I  ly.  j  v.

VI.

2
8
4
4
3
2

2
6
5
3
3
3
I.  Sem.
2
II.  Sem.
2

2
6
4
3
4
3

2
6
5
2
4
4
2

2
G
5
3
3
3
2

VII.  VIII.

2
5
4
3
3
3
3
2

3 1 )
5
5
3
3
l 1 )
3
2

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25

24

25

25
            
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