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Full text : Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, I. Theil: Geschichte, Organisation und Statistik des österreichischen Unterrichtswesens

Lehrziele.

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a)  im  Unter-Gymnasium:  Fähigkeit  des  Sprechens  und  Verstehens;
ß)  im  Ober  -  Gymnasium:  grammatische  Richtigkeit  und  Geläufigkeit  des
mündlichen  und  schriftlichen  Ausdruckes,  ausreichende  Kenntniss  der
Literatur  in  ihren  bedeutendsten,  den  Charakter  und  Geist  bildenden
Stoffen').
e)  Für  den  Lnterricht  in  einer  modernen  fremden  Sprache  im  Real-Gymnasium:
  Kenntniss  der  gesäumten  Formenlehre  und  der  wichtigsten
syntaktischen  Regeln;  Correctheit  im  Uebersetzen  in  diese  Sprache  und
aus  derselben.
f)  Fih  den  geographisch  -  historischen  Unterricht:
a)  im  Unter-Gymnasium:  übersichtliche  Kenntniss  der  Erdoberfläche  nach
ihren  natürlichen  und  politischen  Eintheilungen 2 );  Uebersicht  der  wichtigsten ­
  Begebenheiten  aus  der  Völkergeschichte,  mit  besonderer  Berücksichtigung ­
  der  hervorragendsten  Persönlichkeiten,  und  Kenntniss  ihres  chronologischen ­
  Zusammenhanges;
ß)  im  Ober-Gymnasium:  Wiederholung  und  Erweiterung  des  geographischen
Lehrstoffs;  Uebersicht  über  die  Hauptbegebenheiten  der  Weltgeschichte
in  ihrem  pragmatischen  Zusammenhänge 3 );  genaue  Kenntniss  von  der
geschichtlichen  Entwicklung  der  Griechen  und  Römer  und  von  dem
gegenwärtigen  Zustande  des  österreichischen  Staates.
g)  Für  den  Unterricht  in  der  Mathematik:
a)  im  Unter-Gymnasium:  Sicherheit  im  Zahlenrechnen,  Durchübung  der
praktisch  wichtigsten  Rechnungsarten;  Kenntniss  der  geometrischen  Gestalten, ­
  ihrer  Beziehungen  und  Gesetze,  auf  methodisch  geleitete  Anschauung
basirt  ;
ß)  im  Ober-Gymnasium:  Kenntniss  und  Durchübung  der  elementaren  Algebra
und  Geometrie,  als  strenge  beweisender  Wissenschaften 4 ).
h)  Für  den  Unterricht  in  der  Naturgeschichte:
a)  im  Unter-Gymnasium:  auf  Anschauung  gegründete,  im  Unterscheiden  und
charakterisirenden  Bestimmen  geübte  Bekanntschaft  mit  dem  Wichtigsten
aus  den  drei  Naturreichen;

1)  Der  Unterricht  in  einer  dritten  Landessprache  kann  auch  als  relativ  obligater
Legenstand  für  Schüler,  welche  darin  keine  Vorkenntnisse  besitzen,  erst  im  Ober-Gymnasium  *einüeten
  und  muss  für  solche  Schüler  sein  Ziel  in  der  Sicherung  eines  grammatisch-richtigen  Sprechens
und  Schreibens  finden.  *
2)  Um  der  (nicht  im  Geiste  des  Organisations  -  Entwurfes  liegenden)  auffallenden  Vernachlässigung ­
  des  geographischen  Unterrichtes  am  Unter-Gymnasium  zu  steuern,  wurden  ihm  in  jeder
Uasse  eigene  Lehrstunden  und  ein  bestimmtes  Lehr-Pensum  zugewiesen.
3)  Die  während  der  Jahre  1850—1860  fast  allgemein  angenommene  Ausschliessung  der  gesammten ­
  Geschichte  seit  1815  vom  Üymnasial-Unterrichte  ist  im  Organisations  -  Entwürfe  nicht  begründet, ­
  und  wurde  seither  meist  auf  ein  richtiges  Mass  zurückgeführt.
4)  Die  für  den  mathematischen  Unterricht  bemessene  Lehrzeit  gestattet  in  der  Regel  nicht,
Ins  zur  sphärischen  Trigonometrie  vorzuschreiten.

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