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Volltext: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, I. Theil: Geschichte, Organisation und Statistik des österreichischen Unterrichtswesens

Unterrichts -Ministerium 1848. 
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allmälig entstehenden Realschulen, technische Institute, Kunstakademien, ab 
gesonderte theologische und medicinisch-chirurgische Lehranstalten wurden in 
der Administration den Facultäten gleich gehalten. Nur fand im Jahre 1820 
eine vollständige Trennung des akatholischen Volksschulwesens von jenem 
der Katholiken mittelst Uebertragung der Districts-Aufsicht über die evangeli 
schen Schulen an die Senioren und des weiteren Instanzenzugs an die Super 
intendenten, und mittelst Zuweisung der Aufsicht über die griechisch-orientalischen 
Schulen an die politischen Behörden statt. Das aufgestellte Unterrichts-Verwal 
tungs-System war eben ein treffliches Werkzeug staatspolizeilicher Bevonnun- 
dung, entsprach dem Principe unbedingten Stillstandes und geistiger Absperrung 
und wirkte wieder mächtig stützend auf beide zurück. 
Da kam das Jahr der gewaltigsten Umwälzung alles Bestehenden und die 
Errichtung des Unterrichts-Ministeriums mittelst der kaiserlichen Ent- 
schliessung vom 23. März 1848 bezeugte sofort, dass man in Neu-Oesterreich 
die hohe Bedeutung des öffentlichen Unterrichts wohl zu würdigen verstehe. 2 ) 
Der Unter-Staatssecretär Ernst Freiherr v. Feuchtersieben entwarf noch in 
mitten der bewegtesten Tage die Grundzüge einer Reorganisirung sämmtlicher 
Schul- und Studien-Anstalten, Thun und Helfert legten Hand an ihre Durch 
führung, welche sich auch auf die Länder der Stephanskrone erstrecken sollte. 
Schon im April 1848 wurden die Directorate an Universitäten, Lyceen, 
philosophischen Lehranstalten und Gymnasien, sowie die Provincial-Directorate 
der letzteren aufgehoben und ihre Wirksamkeit an die Lehrer-Versammlungen 
übertragen. 
Mit kais. Entschliessung vom 27. September 1849 erfolgte die Organisi- 
rung der akademischen Behörden in der bis jetzt gütigen Form. Jede 
Facultät wird demnach durch das Professoren-Collegium verwaltet, welches 
unter dem \ orsitze des gewählten Decans alle Unterrichts- und Disciplinar- 
Angelegenheiten seiner Studienabtheilung leitet. Dasselbe besteht aus sämmt- 
lichen ordentlichen und so vielen ausserordentlichen Professoren, bis die halbe 
und der Compagnie-, Bataillons- und Regiments-Commanden besorgte, deren Berichte an die Sehul- 
Commissionen der Generalate gingen, ohne dass eine Intervention kirchlicher Behörden Platz grifl’. — 
Im lombardisch - venetianischen Königreiche fungirten Pfarrer als Schulvorstände und ernannte 
geistliche Distnctsaufseher; letztere aber berichteten rücksichtlich der äusseren Schulverhältnisse an 
den Provincial-Delegaten (Kreisvorsteher), rücksichtlich der didaktisch-pädagogischen Fragen an den 
Provincial-Schulaufseher, dieser letztere aber wieder an den General-Inspector des Gouvernements- 
Gebietes als Beigeordneten der politischen Landesbehörde. 
2) Der erste Unterrichtsminister, Franz Freiherr von Sommaruga, amtirte nur vom 
27. Marz bis 9. Juli 1848; das hierauf folgende Provisorium führte im Ministerium Wessenberg 
Ins 11. Oetober der Minister des Innern Anton Freiherr von Dobblhoff, bis 21. November der 
Finanzminister Philipp Freiherr von Kraus, im Ministerium Schwarzenberg bis 17. Mai 1849 der 
Minister des Innern Iranz Graf Stadion, seither der Ackerbauminister Ferdinand Ritter von 
Thinnfeld. Der zweite Unterrichtsminister Oesterreichs, Leo Graf Thun, seit 28. Juli 1849, ver 
band mit der obeisten Unterrichts-Verwaltung die bisher dem Ministerium des Innern zugewiesene 
oberste Cultus-Verwaltung.
	        
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