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Full text : Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, I. Theil: Geschichte, Organisation und Statistik des österreichischen Unterrichtswesens

Unterrichts  -Ministerium  1848.

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allmälig  entstehenden  Realschulen,  technische  Institute,  Kunstakademien,  abgesonderte ­
  theologische  und  medicinisch-chirurgische  Lehranstalten  wurden  in
der  Administration  den  Facultäten  gleich  gehalten.  Nur  fand  im  Jahre  1820
eine  vollständige  Trennung  des  akatholischen  Volksschulwesens  von  jenem
der  Katholiken  mittelst  Uebertragung  der  Districts-Aufsicht  über  die  evangelischen ­
  Schulen  an  die  Senioren  und  des  weiteren  Instanzenzugs  an  die  Superintendenten, ­
  und  mittelst  Zuweisung  der  Aufsicht  über  die  griechisch-orientalischen
Schulen  an  die  politischen  Behörden  statt.  Das  aufgestellte  Unterrichts-Verwaltungs-System ­
  war  eben  ein  treffliches  Werkzeug  staatspolizeilicher  Bevonnundung,
  entsprach  dem  Principe  unbedingten  Stillstandes  und  geistiger  Absperrung
und  wirkte  wieder  mächtig  stützend  auf  beide  zurück.
Da  kam  das  Jahr  der  gewaltigsten  Umwälzung  alles  Bestehenden  und  die
Errichtung  des  Unterrichts-Ministeriums  mittelst  der  kaiserlichen  Entschliessung
  vom  23.  März  1848  bezeugte  sofort,  dass  man  in  Neu-Oesterreich
die  hohe  Bedeutung  des  öffentlichen  Unterrichts  wohl  zu  würdigen  verstehe. 2 )
Der  Unter-Staatssecretär  Ernst  Freiherr  v.  Feuchtersieben  entwarf  noch  inmitten ­
  der  bewegtesten  Tage  die  Grundzüge  einer  Reorganisirung  sämmtlicher
Schul-  und  Studien-Anstalten,  Thun  und  Helfert  legten  Hand  an  ihre  Durchführung, ­
  welche  sich  auch  auf  die  Länder  der  Stephanskrone  erstrecken  sollte.
Schon  im  April  1848  wurden  die  Directorate  an  Universitäten,  Lyceen,
philosophischen  Lehranstalten  und  Gymnasien,  sowie  die  Provincial-Directorate
der  letzteren  aufgehoben  und  ihre  Wirksamkeit  an  die  Lehrer-Versammlungen
übertragen.
Mit  kais.  Entschliessung  vom  27.  September  1849  erfolgte  die  Organisirung
  der  akademischen  Behörden  in  der  bis  jetzt  gütigen  Form.  Jede
Facultät  wird  demnach  durch  das  Professoren-Collegium  verwaltet,  welches
unter  dem  \  orsitze  des  gewählten  Decans  alle  Unterrichts-  und  Disciplinar-Angelegenheiten
  seiner  Studienabtheilung  leitet.  Dasselbe  besteht  aus  sämmtlichen
  ordentlichen  und  so  vielen  ausserordentlichen  Professoren,  bis  die  halbe

und  der  Compagnie-,  Bataillons-  und  Regiments-Commanden  besorgte,  deren  Berichte  an  die  Sehul-Commissionen
  der  Generalate  gingen,  ohne  dass  eine  Intervention  kirchlicher  Behörden  Platz  grifl’.  —
Im  lombardisch  -  venetianischen  Königreiche  fungirten  Pfarrer  als  Schulvorstände  und  ernannte
geistliche  Distnctsaufseher;  letztere  aber  berichteten  rücksichtlich  der  äusseren  Schulverhältnisse  an
den  Provincial-Delegaten  (Kreisvorsteher),  rücksichtlich  der  didaktisch-pädagogischen  Fragen  an  den
Provincial-Schulaufseher,  dieser  letztere  aber  wieder  an  den  General-Inspector  des  Gouvernements-Gebietes
  als  Beigeordneten  der  politischen  Landesbehörde.

2)  Der  erste  Unterrichtsminister,  Franz  Freiherr  von  Sommaruga,  amtirte  nur  vom
27.  Marz  bis  9.  Juli  1848;  das  hierauf  folgende  Provisorium  führte  im  Ministerium  Wessenberg
Ins  11.  Oetober  der  Minister  des  Innern  Anton  Freiherr  von  Dobblhoff,  bis  21.  November  der
Finanzminister  Philipp  Freiherr  von  Kraus,  im  Ministerium  Schwarzenberg  bis  17.  Mai  1849  der
Minister  des  Innern  Iranz  Graf  Stadion,  seither  der  Ackerbauminister  Ferdinand  Ritter  von
Thinnfeld.  Der  zweite  Unterrichtsminister  Oesterreichs,  Leo  Graf  Thun,  seit  28.  Juli  1849,  verband ­
  mit  der  obeisten  Unterrichts-Verwaltung  die  bisher  dem  Ministerium  des  Innern  zugewiesene
oberste  Cultus-Verwaltung.
            
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