Lehrbefähigungs- Prüfung. 175
sehen Sprachen für das ganze Gymnasium und der andern für das Unter-Gymnasium.
Eine andere Gruppirung von Gegenständen genügt nicht, um
die volle Lehrbefähigung zu erhalten 1 ); nur Katecheten wird dieselbe’ ertheilt,
wenn sie aus den drei erstgenannten Gebieten bloss für das Unter-Gymnasium,
oder aus der philosophischen Propädeutik, der deutschen oder
einer Landessprache allein die Prüfung bestanden haben.
Zur vollen Befähigung wird hierbei gefordert: ad d) gründliche und
sichere Kenntniss der Grammatik beider classischen Sprachen, stylistische Gewandtheit
im Gebrauche des Lateins, umfassende Belesenheit in den dem
Gymnasium angehörenden Classikern beider Sprachen, gründliche Kenntniss
der griechischen und römischen Geschichte, die erforderliche Vertrautheit mit
den Hilfs- Disciplinen der. classischen Philologie; ad b) chronologisch sichere
Einsicht 111 den pragmatischen Zusammenhang der Begebenheiten, selbstständiges
Studium einer Haupt-Partie der Geschichte, wissenschaftliche Uebersicht
der Erdkunde, genaue Kenntniss der Geschichte und Geographie des
Alterthums (mit der entsprechenden philologischen Bildung) und Oesterreichs;
ad c ) Sich erheit in der Elementar - Mathematik, Geübtheit in der analytischen
Geometrie und Kenntniss der Differenzial- und Integral-Rechnung; Sicherheit
in der experimentellen und mathematischen Begründung der Physik mit
Kenntniss der Hauptpuncte der Chemie, Astronomie und mathematischen Geogiaphie;
Kenntniss der bedeutendsten naturhistorischen Systeme und Katurkorper,
der geologischen Beobachtungen und Ansichten und der wichtigsten
Thatsachen aus der Anatomie und Physiologie von Thieren und Pflanzen;
ad d \ eigenes Studium der Hauptwerke eines Philosophen, Kenntniss der
Geschichte der Philosophie; ad e) Kenntniss der Geschichte und Literatur
der bezüglichen Sprache, in Verbindung mit der politischen und Cultur-Geschichte
des betreffenden Volkes, Bekanntschaft mit den ältern Sprach-Denkmälern
und den ästhetisch-kritischen Leistungen anerkannt classischer Schriftsteller
Vertrautheit mit den Hauptwerken der Blüte - Periode jener Sprache.
Doch ist es gestattet, die Lehrbefähigung zuerst nur für das Unter-Gymnasium
zu erwerben und späterhin für die Oberclassen zu ergänzen;
nur kann die Stabil - Erklärung eines auf Grund jener ersten Prüfung Angestellten
erst nach Ablegung der zweiten erfolgen.
Jede Prüfung umfasst:
1. zwei Hausarbeiten aus dem speciellen Gegenstände der Prüfung und
eme pädagogisch - didaktischen Inhalts, mit einer Ablieferungs-Frist von zwölf
Wochen;
2. eine in 12 Stunden zu vollendende Clausur-Arbeit über jeden Gegenstand
der Prüfung;
1) Wer aber eine solche Befähigung bereits erlangt hat, kann allerdings aus einem weiteren
uehrgegenstande nach eigener Wahl die Prüfung ablegen.