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Full text : Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, I. Theil: Geschichte, Organisation und Statistik des österreichischen Unterrichtswesens

Lehrbefähigungs-  Prüfung.  175
sehen  Sprachen  für  das  ganze  Gymnasium  und  der  andern  für  das  Unter-Gymnasium.
  Eine  andere  Gruppirung  von  Gegenständen  genügt  nicht,  um
die  volle  Lehrbefähigung  zu  erhalten 1 );  nur  Katecheten  wird  dieselbe’  ertheilt,
  wenn  sie  aus  den  drei  erstgenannten  Gebieten  bloss  für  das  Unter-Gymnasium,
  oder  aus  der  philosophischen  Propädeutik,  der  deutschen  oder
einer  Landessprache  allein  die  Prüfung  bestanden  haben.
Zur  vollen  Befähigung  wird  hierbei  gefordert:  ad  d)  gründliche  und
sichere  Kenntniss  der  Grammatik  beider  classischen  Sprachen,  stylistische  Gewandtheit ­
  im  Gebrauche  des  Lateins,  umfassende  Belesenheit  in  den  dem
Gymnasium  angehörenden  Classikern  beider  Sprachen,  gründliche  Kenntniss
der  griechischen  und  römischen  Geschichte,  die  erforderliche  Vertrautheit  mit
den  Hilfs-  Disciplinen  der.  classischen  Philologie;  ad  b)  chronologisch  sichere
Einsicht  111  den  pragmatischen  Zusammenhang  der  Begebenheiten,  selbstständiges ­
  Studium  einer  Haupt-Partie  der  Geschichte,  wissenschaftliche  Uebersicht
  der  Erdkunde,  genaue  Kenntniss  der  Geschichte  und  Geographie  des
Alterthums  (mit  der  entsprechenden  philologischen  Bildung)  und  Oesterreichs;
ad  c )  Sich erheit  in  der  Elementar  -  Mathematik,  Geübtheit  in  der  analytischen
Geometrie  und  Kenntniss  der  Differenzial-  und  Integral-Rechnung;  Sicherheit
in  der  experimentellen  und  mathematischen  Begründung  der  Physik  mit
Kenntniss  der  Hauptpuncte  der  Chemie,  Astronomie  und  mathematischen  Geogiaphie;
  Kenntniss  der  bedeutendsten  naturhistorischen  Systeme  und  Katurkorper,
  der  geologischen  Beobachtungen  und  Ansichten  und  der  wichtigsten
Thatsachen  aus  der  Anatomie  und  Physiologie  von  Thieren  und  Pflanzen;
ad  d \  eigenes  Studium  der  Hauptwerke  eines  Philosophen,  Kenntniss  der
Geschichte  der  Philosophie;  ad  e)  Kenntniss  der  Geschichte  und  Literatur
der  bezüglichen  Sprache,  in  Verbindung  mit  der  politischen  und  Cultur-Geschichte
  des  betreffenden  Volkes,  Bekanntschaft  mit  den  ältern  Sprach-Denkmälern ­
  und  den  ästhetisch-kritischen  Leistungen  anerkannt  classischer  Schriftsteller
Vertrautheit  mit  den  Hauptwerken  der  Blüte  -  Periode  jener  Sprache.
Doch  ist  es  gestattet,  die  Lehrbefähigung  zuerst  nur  für  das  Unter-Gymnasium
  zu  erwerben  und  späterhin  für  die  Oberclassen  zu  ergänzen;
nur  kann  die  Stabil  -  Erklärung  eines  auf  Grund  jener  ersten  Prüfung  Angestellten ­
  erst  nach  Ablegung  der  zweiten  erfolgen.
Jede  Prüfung  umfasst:
1.  zwei  Hausarbeiten  aus  dem  speciellen  Gegenstände  der  Prüfung  und
eme  pädagogisch  -  didaktischen  Inhalts,  mit  einer  Ablieferungs-Frist  von  zwölf
Wochen;
2.  eine  in  12  Stunden  zu  vollendende  Clausur-Arbeit  über  jeden  Gegenstand ­
  der  Prüfung;

1)  Wer  aber  eine  solche  Befähigung  bereits  erlangt  hat,  kann  allerdings  aus  einem  weiteren
uehrgegenstande  nach  eigener  Wahl  die  Prüfung  ablegen.
            
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