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Full text: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, I. Theil: Geschichte, Organisation und Statistik des österreichischen Unterrichtswesens

Lehrbefähigung für Freifächer. 177 
Turnens endlich soll die Absolvirung einer Mittelschule oder einer Lehrer- 
Bildungsanstalt nachweison. ’) 
Bei der Prüfung selbst ist, nebst der allgemeinen pädagogisch-didaktischen 
Bildung und der Kenntniss der Unterrichtssprache, damithun: 
«) für das Lehramt einer modernen fremden Sprache jenes Wissen bezüglich 
• Cn ’ W * G GS . f ' iir das Lehramt der Unterrichtssprache verlangt wird 
m Verbindung mit den Kenntnissen, welche zur Erlangung der Lehr 
befähigung für eine zweite moderne fremde Sprache oder für die Lehr- 
efähigung für deutsche Sprache in den Unterclassen oder für Geschichte 
und Geographie in den Unterclassen hinreichen; 
i) für das Lehramt des Freihandzeichnens: Kenntniss der allgemeinen und 
Lu turgeschichte, sowie der wichtigsten Lehren der darstellenden Geo- 
merie, Bekanntschaft mit der Anatomie des menschlichen Körpers und 
mit der Styllehre, Beherrschung und richtige Handhabung jedes Zeichnen- 
Materials; 
c) für das Lehramt des Gesanges: Kenntniss der menschlichen Stimmorgane, 
der Harmonielehre, der wichtigsten Thatsachen aus der Geschichte der 
iisik, Bekanntschaft mit den hervorragendsten Erscheinungen der Literatur 
es Fachgebiets, Fertigkeit, ein einfaches Lied a vista zu singen und in 
cn gebräuchlichen Schlüsseln zu lesen, dasselbe gewandt und richtig auf 
dem Clavier zu begleiten; 
d) für das Lehramt des Turnens: Kenntniss des menschlichen Körpers, ins 
besondere des Knochengerüstes und Muskelsystems, der wichtigsten physio 
logischen Thatsachen und der Gesundheitslehre, genaue Bekanntschaft mit 
cm Turnwesen, seiner Geschichte und seinen Hilfsmitteln. 
Die Lehrbefähigungs-Prüfung für eine moderne Sprache wird in denselben 
, orinen, wie jene für die Unterrichtssprache, gehalten. Die Hausarbeiten für 
as ehramt des Freihandzeichnens beschränken sich auf eine pädagogisch- 
i a tische Aufgabe, falls die vom Candidaten vorgelegten Zeichnungen ein 
sic eres Urthal über seine Fachbildung gewähren; für das Lehramt des 
beUeffei? k ° nnen ^ Sowohl die pädagogisch - didaktische als die Fachbildung 
Klausurarbeit und mündliche Prüfung werden nach den allgemeinen Grund 
sätzen für Lehramts-Prüfungen vorgenommen; für das Lehramt des Gesanges 
ist keine Clausurarbeit erforderlich. Hingegen besteht für das Lehramt des 
. 68anSeS Und des Turnens noc} i ei ae praktische Prüfung, welche für das erstere 
m einem Probevortrage, für das letztere im Frei- und Geräthe-Turnen besteht. 
, , ,7 Ur Heranb i ldun g der Candidaten für das Lehramt der modernen Sprachen 
steht an der Wiener Universität ein Seminar für französische und eng- 
jährige ZuLT ^7 ’ 873 t®"" V ° n dieSer Nachwcisun S bei Candida len, welche eine mehr- 
J belobtc Verwendung ,m Turn-behramte darthun, abgesehen werden. 
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