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III. -B. Realschulen.
lische Sprache, nebst einem Proseminar. Ebendaselbst werden regelmässig
Yorträge über Turnwesen, Anatomie und Physiologie des Menschen für die
Candidaten des Turnlehramts gehalten. Auf die Heranbildung von Candidaten
des Ereihandzeichnens und des Gesanges soll der Untenücht an der Kunst-
Akademie und am Musik- Conservatorium besonderen Bedacht nehmen.
B. Realschulen.
Bald nachdem der Begriff der Realschule im ausser-österreichischen Deutsch
land einigermassen Wurzel geschlagen hatte, erhielt das mährische „Landes-
Gewerb- und Fabrikenamt” eine kaiserliche Weisung (16. Januar 1^51), darauf
Bedacht zu nehmen, dass eine „mechanische Lehrschule” in der Muttersprache
eingerichtet werde. Der Plan, welchen hierauf L. F. Procop Ton Babstein
Yorlegte, wurde zwar genehm gehalten (26. August 1152), konnte aber aus
Mangel an Schulbüchern und Lehrern nicht sofort durchgeführt werden.
Dann trat der siebenjährige Krieg dazwischen, und erst nach dem Schlüsse
desselben kam der Bector der Pädagogie, J. G. Wolf, aus Baden nach Wien,
und legte der Kaiserin Maria Theresia, welche auf van Swieten s Betrieb
schon im Jahre 1745 die ersten Universitäts-Vorlesungen über Experimental
physik, im Jahre 1757 jene über Mechanik systemisirt, im Jahre 1763 an den
Piaristen-Schulen Yorträge über doppelte Buchhaltung, an der Prager Univer
sität montanistische Vorlesungen veranlasst und mehrere gewerbliche Fachschulen
organisirt hatte, den Plan eines dreigegliederten Real-Institutes (aus Real-
Akademie, Realschule und Werkschule bestehend) vor. Auf ein Gutachten
des Hof - Commercienrathes wurde ihm die Abhaltung eines Probe-Curses und
nach günstiger Beurtheilung desselben durch eine eigene Hof - Commission
(1770) die Gründung der „Real-Handlungs-Akademie übertragen, wäh
rend auf die beiden anderen Zweige des Real-Institutes vorläufig nicht ein
gegangen wurde.
Eine officielle Verlautbarung definirt den Zweck dieser Anstalt dahin:
„jungen Leuten, die sich der Handelschaft widmen wollen, gründliche Kennt-
niss von allem dem zu verschaffen, w T as einen geschickten Handelsmann von
einem Krämer unterscheidet.” Der Curs war zweijährig, die Aufnahme durch
das erreichte 15. Lebensjahr, eine gut bestandene Prüfung und einen Revers
für zweijähriges Verbleiben bedingt. Unterrichts-Gegenstände bildeten: Schreiben
und Rechnen, deutsche, französische und italiänische Sprache und (Korrespon
denz, allgemeine und Handels-Geographie, das Nothwendigste aus Geometrie,
Mechanik, Physik, Logik, Moral, philosophischer und positiver Rechts - Wissen
schaft, Buchhaltung und Zeichnen, Handels- und Seerecht, praktische Handlungs-
Wissenschaft. Doch kämpfte das Institut stets mit Mangel an Geld, und wurde
nur durch Wolf’s Beharrlichkeit vor der Vereinigung mit der Normalschule
gerettet.