Realschul- Gründungen.
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sich begreifen; die Kosten wären auf den Normalschulfond und auf Beiträge
der Stadtgemeinden zu überweisen.
Der nach langem Zögern erflossene „Plan einer künftigen Verfassung und
Leitung des ganzen deutschen Schulwesens” vom 10. Februar 1804 liess die
Realschule zwar zu, aber nur als Zweig des Volksschul-Unterrichtes, unter der
selben Schulverwaltung >) und mit den gleichen Formen der inneren Gliederung.
Auch die Zahl der allgemein nothwendigen Gegenstände wurde durch Hinweg
lassung aller Details des historischen Unterrichtes, der Rechtskunde, Logik und
Baukunst beschränkt, das Lehrziel sämmtlicher Unterrichtszweige eingeengt, die
Dauer des Unterrichtes auf 3 Jahre mit je 30 wöchentlichen Stunden reducirt. Als
relativ obligat sollten (nach einer im Jahre 1808 vorgenommenen abermaligen
Reduction) erscheinen: für den Kaufmann: Buchhaltung, Handlungswissenschaft,
Warenkunde und Wechselrecht; für den Cameralisten und Landwirth: Buch
haltung, Physik, Landwirthschaftslehre, landwirtschaftliches Zeichnen; für den
Techniker und Künstler: Mathematik, technisches Zeichnen, Chemie. Endlich
war die italiänische Sprache ein freier, die französische ein allgemein obligater
Lehrgegenstand.
Amts-Instruction und Methodenbuch sollten genauer bezeichnen, wie jeder
Begriff nach der höheren Fassungskraft der Schüler zu entwickeln und seine
Anwendung auf die verschiedensten Ausführungsarten zu machen sei. Die Leh
rer waren Fachlehrer; von den Candidaten des Lehramts wurde gefordert,
dass sie mit ausgezeichnetem Fortgange die Realschule besucht und hierauf
den Präparandencurs einer Normal-Hauptschule mit sehr gutem Erfolge zurück
gelegt haben. Zur praktischen Ausbildung sollte an jeder Realschule ein Assistent
bestehen.
Zu einer solchen Realschule wurde zuerst mit dem Schuljahre 1809 die
Real-Handlungs-Akademie in Wien umgestaltet. Allein schon nach zwei Jahren
erlitt der Lehrplan eine weitere Umgestaltung, indem durch Errichtung der
Lehrkanzeln für Landwirthschaftslehre an den philosophischen Cursen und die
Begründung der Kunstakademie die Nothwendigkeit einer Berücksichtigung
dieser Berufszweige an der Realschule zu entfallen schien, und die erübrigen
den relativ obligaten Gegenstände für angehende Techniker, Kaufleute und
Cameralisten gleichmässig vorgezeichnet wurden 2 ); doch fand der Eintritt in
die Realschule nicht, wie in das Gymnasium, nach zurückgelegter dritter, son
dern nach absolvirten beiden Jahrgängen der vierten Hauptschul -Classe Statt,
so dass diese letzteren eine Art Unter-Realschule bildeten.
Nach dem Muster der Wiener Realschule entstand im Jahre 1811 ein
1) Bis dahin unterstand die Real-Handlungs-Akademie noch immer jener eigenen Commission
welche Maria Theresia eingesetzt hatte.
2) Den wesentlichsten Antheil an diesem Plane, welcher die Realschule noch um ein Bedeuten
des mehr aus der Reihe der allgemein bildenden Anstalten in jene der blossen Fachschulen herab-
drückte, hatte Spendou als General-Director der Normalsehulen.