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Full text: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, I. Theil: Geschichte, Organisation und Statistik des österreichischen Unterrichtswesens

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Statut. 
Aus dieser Berathung ging das Statut hervor, welches am 2. März 1851 die 
kaiserliche Sanction erhielt. 
Dieses Statut entkleidete die Realschule wieder des Charakters einer all 
gemeinen Bildungs-Anstalt und machte sie zu einer mit Realien überladenen 
fachlichen Yorbereitungs - Anstalt, indem es den Unterricht in einer anderen 
lebenden Sprache (selbst der deutschen) neben jenem in der Unterrichtssprache 
von dem Kreise der obligaten Lehrgegenstände ausschloss, den historischen 
Unterricht in den Unterlassen auf die gelegentliche „Einstreuung” oder „Bei 
fügung” geschichtlicher Kotizen beschränkte, hingegen die im Entwürfe für den 
praktischen Jahrgang aufbewahrten Geschäfts-Aufsätze, die kaufmännische Arith 
metik, die Buchhaltung sammt der Zoll- und Wechselkunde, die Baukunst in 
den allgemeinen Lehrgang der Unterlassen einschob, die allgemeine Chemie 
mit einer grösseren Stundenzahl, als die gesammte Physik an der Unter-Real 
schule für sich in Anspruch nehmen durfte, in die III. Classe derselben, die 
specielle technische Chemie in die Ober-Realschule einführte, der letzteren auch 
die Maschinenlehre auflud, die Stundenzahl für das Zeichnen sowohl an der 
Unter- als an der Ober-Realschule um mehr als zwei Eünftheile erhöhte und 
die kalligraphischen Uebungen noch in den ersten Jahrgang der Oberclassen, 
eventuell sogar in den zweiten hiniiberzog. Der praktische Jahrgang, welcher 
für die nicht zur Ober - Realschule gelangenden Schüler zugelassen wurde, 
konnte bei dieser Gestaltung der Unter-Realschule nur mehr den Zweck haben, 
den gewerblichen Unterricht in einer speciellen Richtung zu fördern. 
Yon der Maturitäts-Prüfung für absolvirte Ober-Realschüler wurde gänz 
lich abgesehen, überdiess aber die Creirung eines Yorbereitungs-Jahrganges an 
jedem technischen Institute angeordnet, mittelst dessen Jünglinge vorgerückteren 
Alters nach erlangter praktischer Yorbildung in einem technischen Berufe 
ohne Zurücklegung einer Realschule unmittelbar an die Hochschule gelangen 
konnten. 
Die zweiclassigen Unter-Realschulen, welche aus den vierten Hauptschul- 
Classen erwuchsen, sollten als eigentliche „Bürgerschulen” in ihrer Verbindung 
mit der Volksschule verbleiben. 
Um die möglichst rasche Errichtung neuer Realschulen zu unterstützen, 
genehmigte der Kaiser am 2. März 1851, die gesammten Auslagen für die 
Realschulen in Wien und Prag, einen Theil derselben für andere neu zu er 
richtende Realschulen (namentlich die Bezüge des Lehrpersonals) aus dem 
Studienfonde zu bestreiten, während alle anderen Auslagen theils durch die Ge 
meinden, theils durch Bildung localer Schulfonds ihre Deckung finden sollten. ) 
Die Durchführung der Realschul-Organisation aber nahm bei dem Unter 
richts-Ministerium M. Koller als Referent für sämmtliche technische Studien 
1) Als Sitze vollständiger Realschulen wurden hiebei Wien (2), Gratz, Triest, Prag (2), Brünn 
und Lemberg, als Sitze von Unter-Realschulen Linz, Salzburg, Klagenfurt, Laibach, Innsbruck, Troppau, 
Krakau, Czernowitz und Zara bezeichnet.
	        
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