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Full text: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, I. Theil: Geschichte, Organisation und Statistik des österreichischen Unterrichtswesens

Lehrgcgenstiinde. 
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Director (in Nieder- und Oberösterreich die Lehrer - Conferenz) mit Geneh 
migung des Landesschulrathes einzelnen Lehrern mit Rücksicht auf das Lehr 
fach, die Menge der Schüler oder Correcturen u. dgl. eine Ermässigung dieser 
Stundenzahl zugesteht. 
Professors-Titel, Direction, Classen-Ordinariat, Lehrer-Con- 
ferenzcn bestehen an den Realschulen eben so, wie an den Gymnasien. 
6. Was die zur Erlangung eines Realschul-Lehramtes erforder 
lichen Eigenschaften, die Ernennung der Lehr-Individuen und ihre 
Befugnisse betrifft, so kann wieder auf das hierüber bei den Gymnasien 
Gesagte hingewiesen werden, indem die gleichen Normen nach allen Rich 
tungen auch für die Realschulen massgebend sind; nur steht für Niederöster 
reich, Salzburg, Istrien und Dalmatien auch die Ernennung der Directoren an 
Staats - Realschulen dem Minister zu. Eben so sind in Betreff der Bezüge 
und der Pensions-Berechtigung Gymnasial- und Realschul - Lehrer an den 
Staats- und Fonds-Anstalten und an den meisten Landes- und Communal-An 
stalten vollkommen gleichgestellt. Das Nachstunden - Verbot gilt ebenmässig 
für die Realschule. 
7. Auch an den Realschulen zerfallen die vorgeschriebenen Lehrgegen 
stände in unbedingt obligate, relativ obligate und freie. 
Zu den ersteren gehören: Religionslehre, Unterrichtssprache, Geographie 
und Geschichte, Mathematik (Arithmetik, Algebra, Geometrie), Naturgeschichte, 
Physik, geometrisches Zeichnen, darstellende Geometrie, Ereihand - Zeichnen; 
ferner: Französisch und Englisch in Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, 
Vorarlberg, Böhmen, Mähren, Schlesien und Bukowina; Französisch und Italiä- 
nisch in Deutsch-Tirol; Deutsch und Serbokroatisch in Dalmatien; Kalligraphie 
in Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Kärnten, Krain, Triest, Görz, Tirol, 
Vorarlberg, Böhmen, Mähren, Schlesien, Galizien, Bukowina; Turnen in Nieder 
österreich, Ob er Österreich, Steiermark, Kärnten, Istrien, Mähren, Schlesien und 
Dalmatien; endlich formale Logik in Böhmen und Mähren, die Elemente der 
National-Oekonomie in Oberösterreich und Kärnten. In Roveredo, an den nicht 
deutschen Realschulen Böhmens, Mährens und Galiziens ist das Deutsche, in 
den beiden untersten Classen zu Laibach ist das Deutsche und Slovenische 
unbedingt obligat. 1 ) 
Relativ obligate Lehrgegenstände bilden in Steiermark, Kärnten, 
Krain (von der HI. bis VU. Classe), Triest und Görz das Slovenische und die 
zwei modernen fremden Sprachen (in Steiermark französisch und englisch, in 
den anderen Ländern italiänisch und französisch), in Istrien die slavische 
Landessprache mit der deutschen und französischen, so dass den Aeltern oder 
deren Stellvertretern die W ahl zweier aus diesen dreien freisteht, die gewähl 
ten Sprachen aber für den Schüler unbedingt obligate Lehrgegenstände werden. 
1) Selbstverständlich gilt auch für die Realschule der Vorbehalt des Art. XIX. des Staats- 
grundgeseb.es über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger. 
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