Lehrziele.
199
Gewandtheit im mündlichen Gebrauche der correcten Umgangssprache,
freie schriftliche Bearbeitung leichterer Themen; übersichtliche Kennt-
niss der französischen Literatur, nähere Bekanntschaft mit hervor
ragenden prosaischen und poetischen Erscheinungen derselben.
d) Pür den Unterricht in der französischen Sprache dort, wo sie nur in
den Oberclassen gelehrt wird: vollständige Kenntniss der französischen
Grammatik, gewandte Handhabung der Sprache bei Uebersetzung leichterer
prosaischer Aufsätze in dieselbe, richtiges Yerständniss leichterer französi
scher Werke.
e) Für den Unterricht in der englis chen Sprache: vollständige grammatische
Kenntniss der englischen Sprache; gewandte Handhabung derselben zu
Uebersetzungen leichterer prosaischer Aufsätze; richtiges Yerständniss
leichterer prosaischer und poetischer englischer Werke; Kenntniss der wich
tigsten Thatsachen aus der Geschichte der englischen Literatur, namentlich
der neueren Zeit. 1 )
f) Für den geographisch-historischen Unterricht:
a) in der Unter-Realschule: Kenntniss der Erdoberfläche nach ihren
wichtigsten natürlichen und politischen Abgränzungen und nach ihren
für Gewerbe und Handel massgebendsten Beziehungen, mit besonderer
Hervorhebung des österreichisch-ungarischen Reiches; Uebersicht der
wichtigsten Begebenheiten der Weltgeschichte mit besonderer Berück
sichtigung der biographischen Momente;
ß) in der Ober-Realschule: vollständige Aneignung des geographischen
Wissens; eingehende Kenntniss der Hauptbegebenheiten der Völker -
geschichte in ihrem pragmatischen Zusammenhänge, mit specieller Be
rücksichtigung der vaterländischen Geschichte; Andeutung der epoche
machenden Momente aus der Geschichte der Arbeit und des Verkehrs;
vaterländische Verfassungslehre.
(j) Für den Unterricht in der Mathematik:
a) für die Unter-Realschule: Sicherheit und Fertigkeit im mündlichen
und schriftlichen Zifferrechnen, namentlich in der Anwendung desselben
auf praktisch wichtige Fälle, Durchübung der vier Grundoperationen
in allgemeinen Zahlen, so wie in ihrer Anwendung zur Auflösung von
Gleichungen des ersten Grades mit einer und zwei Unbekannten.“)
ß) in der Ober-Realschule: gründliche Kenntniss und sichere Durch
übung der Elementar-Mathematik (Algebra und Geometrie) als strenge
beweisender Wissenschaft.
h) Für den Unterricht in der Naturgeschichte:
1) Der grosse Mangel an befähigten Lehrkräften zwang zu der Gestaltung, dass der obliga
torische Unterricht im Englischen erst mit dem Schuljahre 1874-/S allgemein eingeführt werde.
2) Der Unterricht in der Geometrie ist in der Unter-Realschule mit jenem aus dem geome
trischen Zeichnen zu verbinden.