MAK

Full text: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, I. Theil: Geschichte, Organisation und Statistik des österreichischen Unterrichtswesens

Lehrziele. 
199 
Gewandtheit im mündlichen Gebrauche der correcten Umgangssprache, 
freie schriftliche Bearbeitung leichterer Themen; übersichtliche Kennt- 
niss der französischen Literatur, nähere Bekanntschaft mit hervor 
ragenden prosaischen und poetischen Erscheinungen derselben. 
d) Pür den Unterricht in der französischen Sprache dort, wo sie nur in 
den Oberclassen gelehrt wird: vollständige Kenntniss der französischen 
Grammatik, gewandte Handhabung der Sprache bei Uebersetzung leichterer 
prosaischer Aufsätze in dieselbe, richtiges Yerständniss leichterer französi 
scher Werke. 
e) Für den Unterricht in der englis chen Sprache: vollständige grammatische 
Kenntniss der englischen Sprache; gewandte Handhabung derselben zu 
Uebersetzungen leichterer prosaischer Aufsätze; richtiges Yerständniss 
leichterer prosaischer und poetischer englischer Werke; Kenntniss der wich 
tigsten Thatsachen aus der Geschichte der englischen Literatur, namentlich 
der neueren Zeit. 1 ) 
f) Für den geographisch-historischen Unterricht: 
a) in der Unter-Realschule: Kenntniss der Erdoberfläche nach ihren 
wichtigsten natürlichen und politischen Abgränzungen und nach ihren 
für Gewerbe und Handel massgebendsten Beziehungen, mit besonderer 
Hervorhebung des österreichisch-ungarischen Reiches; Uebersicht der 
wichtigsten Begebenheiten der Weltgeschichte mit besonderer Berück 
sichtigung der biographischen Momente; 
ß) in der Ober-Realschule: vollständige Aneignung des geographischen 
Wissens; eingehende Kenntniss der Hauptbegebenheiten der Völker - 
geschichte in ihrem pragmatischen Zusammenhänge, mit specieller Be 
rücksichtigung der vaterländischen Geschichte; Andeutung der epoche 
machenden Momente aus der Geschichte der Arbeit und des Verkehrs; 
vaterländische Verfassungslehre. 
(j) Für den Unterricht in der Mathematik: 
a) für die Unter-Realschule: Sicherheit und Fertigkeit im mündlichen 
und schriftlichen Zifferrechnen, namentlich in der Anwendung desselben 
auf praktisch wichtige Fälle, Durchübung der vier Grundoperationen 
in allgemeinen Zahlen, so wie in ihrer Anwendung zur Auflösung von 
Gleichungen des ersten Grades mit einer und zwei Unbekannten.“) 
ß) in der Ober-Realschule: gründliche Kenntniss und sichere Durch 
übung der Elementar-Mathematik (Algebra und Geometrie) als strenge 
beweisender Wissenschaft. 
h) Für den Unterricht in der Naturgeschichte: 
1) Der grosse Mangel an befähigten Lehrkräften zwang zu der Gestaltung, dass der obliga 
torische Unterricht im Englischen erst mit dem Schuljahre 1874-/S allgemein eingeführt werde. 
2) Der Unterricht in der Geometrie ist in der Unter-Realschule mit jenem aus dem geome 
trischen Zeichnen zu verbinden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.