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Octoberdiplom. — Die Maigesetze.
der Tag des October-Diploms (20. October 1860) zugleich die Auflösung des
Unterrichts-Ministeriums und die Zuweisung der Angelegenheiten des Cultus
und Unterrichts in Oesterreich an eine besondere Abtheilung des Staats-
Ministeriums brachte. 1 ) Doch sollte derselben in Lösung wissenschaftlicher
und didaktischer Aufgaben der aus Fachmännern gebildete Unterrichtsrath
als selbstständige, berathende Körperschaft zur Seite stehen, welcher im Jahre
1864 unter dem Vorsitze des bisherigen Präsidenten des Abgeordnetenhauses,
Leopold R. v. Hasner, (— 1865) in das Leben trat und seine Wirksamkeit
auch auf die jenseitige Reichshäfte ausdehnte.
Erst nach Anerkennung vollständiger legislativer und administrativer Tren
nung der Länder diesseits und jenseits der Leitha wurde mit kais. Handschreiben
vom 2. März 1867 das österreichische Ministerium für Cultus und öffent
lichen Unterricht hergestellt und nach mehrmonatlichem Interregnum*)
dem ersten Präsidenten des (nunmehr aufgelösten) Unterrichtsrathes übertragen.
Ihm und demUnter-Staatssecretär Glas er verdankt Oesterreich den folgenreichsten
Schritt in Reorganisation der Unterrichts-Verwaltung, das Gesetz vom 25. Mai
1868 über das Verhältniss der Schule zur Kirche. Nach demselben ist
der Unterricht in allen Gegenständen, die Religionslehre ausgenommen, von
dem Einflüsse jeder Kirche oder Religions-Genossenschaft unabhängig, aber
auch der Religions-Unterricht der obersten Aufsicht des Staates unterworfen;
der bisherige Wirkungskreis in Schulsachen, soweit er den politischen Landes
behörden, den kirchlichen Oberbehörden und den Schulen-Oberaufsehern zustand,
hat an die Landes-Schulräthe, jener der politischen Bezirksbehörden und
der Schulbezirks-Aufseher an die Bezirks-Schulräthe, endlich derjenige der
Orts-Seelsorger und Orts-Schulaufseher an die Orts-Schulr ät he überzugehen.
Die Durchführung dieser Principien fiel jedoch nach dem Geiste der
Staatsgrundgesetze vom 21. December 1867 grossentheils den Landes-Gesetz-
gebungen anheim, und ein Jahr nach Sanctionirung der ersteren hatte
Ha sner nur die Schulaufsichts-Gesetze von Salzburg, Steiermark, Kärnten,
Görz-Gradisca, Istrien, Vorarlberg, Böhmen, Mähren, Bukowina und Dalmatien
zum Abschlüsse gebracht 3 ); sein Nachfolger, v. Stremayr 4 ), welchem
1) Nach kurzer provisorischer Führung der Geschäfte durch den Unter-Staatssecretär J. A.
Freiherr von Helfert übernahm dieselben am A. Februar 1861 der Staatsminisler A. Ritter von
Schmerling, welchem am 27. Juli 186S R. Graf Belcredi und am 7. Februar 1867 F. F. Frei
herr von Beust folgte.
2) Beust bis 28. Juni 1867, Justizminister A. Ritter von Hye-Gluneck bis 30. December.
3) Sie datiren s'ämmtlich vom 8. Februar 1869, nur jenes für Mähren vom 12. Januar 1870;
das böhmische wurde am 21. Februar 1873 reformirt.
A) Karl v. Stremayr verwaltete das Unterrichts - Ministerium vom 1. Februar 1870 bis zum
12. April 1870 und abermals, nach dem Interimisticum des Justizministers A. Ritter von Tschabusch-
nigg, vom 30. Juni 1870 bis 8. Februar 1871, endlich nach einer zweiten Unterbrechung, während
deren bis zum 30. October Minister J. Jirecek, hierauf als Leiter des Ministeriums Sectionschef
K. Fiedler fungirte, seit 23. November 1871.