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Full text : Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, I. Theil: Geschichte, Organisation und Statistik des österreichischen Unterrichtswesens

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Octoberdiplom.  —  Die  Maigesetze.

der  Tag  des  October-Diploms  (20.  October  1860)  zugleich  die  Auflösung  des
Unterrichts-Ministeriums  und  die  Zuweisung  der  Angelegenheiten  des  Cultus
und  Unterrichts  in  Oesterreich  an  eine  besondere  Abtheilung  des  Staats-Ministeriums
  brachte. 1 )  Doch  sollte  derselben  in  Lösung  wissenschaftlicher
und  didaktischer  Aufgaben  der  aus  Fachmännern  gebildete  Unterrichtsrath
als  selbstständige,  berathende  Körperschaft  zur  Seite  stehen,  welcher  im  Jahre
1864  unter  dem  Vorsitze  des  bisherigen  Präsidenten  des  Abgeordnetenhauses,
Leopold  R.  v.  Hasner,  (—  1865)  in  das  Leben  trat  und  seine  Wirksamkeit
auch  auf  die  jenseitige  Reichshäfte  ausdehnte.
Erst  nach  Anerkennung  vollständiger  legislativer  und  administrativer  Trennung ­
  der  Länder  diesseits  und  jenseits  der  Leitha  wurde  mit  kais.  Handschreiben
vom  2.  März  1867  das  österreichische  Ministerium  für  Cultus  und  öffentlichen ­
  Unterricht  hergestellt  und  nach  mehrmonatlichem  Interregnum*)
dem  ersten  Präsidenten  des  (nunmehr  aufgelösten)  Unterrichtsrathes  übertragen.
Ihm  und  demUnter-Staatssecretär  Glas  er  verdankt  Oesterreich  den  folgenreichsten
Schritt  in  Reorganisation  der  Unterrichts-Verwaltung,  das  Gesetz  vom  25.  Mai
1868  über  das  Verhältniss  der  Schule  zur  Kirche.  Nach  demselben  ist
der  Unterricht  in  allen  Gegenständen,  die  Religionslehre  ausgenommen,  von
dem  Einflüsse  jeder  Kirche  oder  Religions-Genossenschaft  unabhängig,  aber
auch  der  Religions-Unterricht  der  obersten  Aufsicht  des  Staates  unterworfen;
der  bisherige  Wirkungskreis  in  Schulsachen,  soweit  er  den  politischen  Landesbehörden, ­
  den  kirchlichen  Oberbehörden  und  den  Schulen-Oberaufsehern  zustand,
hat  an  die  Landes-Schulräthe,  jener  der  politischen  Bezirksbehörden  und
der  Schulbezirks-Aufseher  an  die  Bezirks-Schulräthe,  endlich  derjenige  der
Orts-Seelsorger  und  Orts-Schulaufseher  an  die  Orts-Schulr  ät  he  überzugehen.
Die  Durchführung  dieser  Principien  fiel  jedoch  nach  dem  Geiste  der
Staatsgrundgesetze  vom  21.  December  1867  grossentheils  den  Landes-Gesetzgebungen
  anheim,  und  ein  Jahr  nach  Sanctionirung  der  ersteren  hatte
Ha  sner  nur  die  Schulaufsichts-Gesetze  von  Salzburg,  Steiermark,  Kärnten,
Görz-Gradisca,  Istrien,  Vorarlberg,  Böhmen,  Mähren,  Bukowina  und  Dalmatien
zum  Abschlüsse  gebracht  3 );  sein  Nachfolger,  v.  Stremayr  4 ),  welchem

1)  Nach  kurzer  provisorischer  Führung  der  Geschäfte  durch  den  Unter-Staatssecretär  J.  A.
Freiherr  von  Helfert  übernahm  dieselben  am  A.  Februar  1861  der  Staatsminisler  A.  Ritter  von
Schmerling,  welchem  am  27.  Juli  186S  R.  Graf  Belcredi  und  am  7.  Februar  1867  F.  F.  Freiherr ­
  von  Beust  folgte.
2)  Beust  bis  28.  Juni  1867,  Justizminister  A.  Ritter  von  Hye-Gluneck  bis  30.  December.
3)  Sie  datiren  s'ämmtlich  vom  8.  Februar  1869,  nur  jenes  für  Mähren  vom  12.  Januar  1870;
das  böhmische  wurde  am  21.  Februar  1873  reformirt.
A)  Karl  v.  Stremayr  verwaltete  das  Unterrichts  -  Ministerium  vom  1.  Februar  1870  bis  zum
12.  April  1870  und  abermals,  nach  dem  Interimisticum  des  Justizministers  A.  Ritter  von  Tschabuschnigg,
  vom  30.  Juni  1870  bis  8.  Februar  1871,  endlich  nach  einer  zweiten  Unterbrechung,  während
deren  bis  zum  30.  October  Minister  J.  Jirecek,  hierauf  als  Leiter  des  Ministeriums  Sectionschef
K.  Fiedler  fungirte,  seit  23.  November  1871.
            
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