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Volltext: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, I. Theil: Geschichte, Organisation und Statistik des österreichischen Unterrichtswesens

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Octoberdiplom. — Die Maigesetze. 
der Tag des October-Diploms (20. October 1860) zugleich die Auflösung des 
Unterrichts-Ministeriums und die Zuweisung der Angelegenheiten des Cultus 
und Unterrichts in Oesterreich an eine besondere Abtheilung des Staats- 
Ministeriums brachte. 1 ) Doch sollte derselben in Lösung wissenschaftlicher 
und didaktischer Aufgaben der aus Fachmännern gebildete Unterrichtsrath 
als selbstständige, berathende Körperschaft zur Seite stehen, welcher im Jahre 
1864 unter dem Vorsitze des bisherigen Präsidenten des Abgeordnetenhauses, 
Leopold R. v. Hasner, (— 1865) in das Leben trat und seine Wirksamkeit 
auch auf die jenseitige Reichshäfte ausdehnte. 
Erst nach Anerkennung vollständiger legislativer und administrativer Tren 
nung der Länder diesseits und jenseits der Leitha wurde mit kais. Handschreiben 
vom 2. März 1867 das österreichische Ministerium für Cultus und öffent 
lichen Unterricht hergestellt und nach mehrmonatlichem Interregnum*) 
dem ersten Präsidenten des (nunmehr aufgelösten) Unterrichtsrathes übertragen. 
Ihm und demUnter-Staatssecretär Glas er verdankt Oesterreich den folgenreichsten 
Schritt in Reorganisation der Unterrichts-Verwaltung, das Gesetz vom 25. Mai 
1868 über das Verhältniss der Schule zur Kirche. Nach demselben ist 
der Unterricht in allen Gegenständen, die Religionslehre ausgenommen, von 
dem Einflüsse jeder Kirche oder Religions-Genossenschaft unabhängig, aber 
auch der Religions-Unterricht der obersten Aufsicht des Staates unterworfen; 
der bisherige Wirkungskreis in Schulsachen, soweit er den politischen Landes 
behörden, den kirchlichen Oberbehörden und den Schulen-Oberaufsehern zustand, 
hat an die Landes-Schulräthe, jener der politischen Bezirksbehörden und 
der Schulbezirks-Aufseher an die Bezirks-Schulräthe, endlich derjenige der 
Orts-Seelsorger und Orts-Schulaufseher an die Orts-Schulr ät he überzugehen. 
Die Durchführung dieser Principien fiel jedoch nach dem Geiste der 
Staatsgrundgesetze vom 21. December 1867 grossentheils den Landes-Gesetz- 
gebungen anheim, und ein Jahr nach Sanctionirung der ersteren hatte 
Ha sner nur die Schulaufsichts-Gesetze von Salzburg, Steiermark, Kärnten, 
Görz-Gradisca, Istrien, Vorarlberg, Böhmen, Mähren, Bukowina und Dalmatien 
zum Abschlüsse gebracht 3 ); sein Nachfolger, v. Stremayr 4 ), welchem 
1) Nach kurzer provisorischer Führung der Geschäfte durch den Unter-Staatssecretär J. A. 
Freiherr von Helfert übernahm dieselben am A. Februar 1861 der Staatsminisler A. Ritter von 
Schmerling, welchem am 27. Juli 186S R. Graf Belcredi und am 7. Februar 1867 F. F. Frei 
herr von Beust folgte. 
2) Beust bis 28. Juni 1867, Justizminister A. Ritter von Hye-Gluneck bis 30. December. 
3) Sie datiren s'ämmtlich vom 8. Februar 1869, nur jenes für Mähren vom 12. Januar 1870; 
das böhmische wurde am 21. Februar 1873 reformirt. 
A) Karl v. Stremayr verwaltete das Unterrichts - Ministerium vom 1. Februar 1870 bis zum 
12. April 1870 und abermals, nach dem Interimisticum des Justizministers A. Ritter von Tschabusch- 
nigg, vom 30. Juni 1870 bis 8. Februar 1871, endlich nach einer zweiten Unterbrechung, während 
deren bis zum 30. October Minister J. Jirecek, hierauf als Leiter des Ministeriums Sectionschef 
K. Fiedler fungirte, seit 23. November 1871.
	        
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