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Full text: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, I. Theil: Geschichte, Organisation und Statistik des österreichischen Unterrichtswesens

Maria Theresia und der ältere Swieten. 
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juridischen ein Lehrplan, mit Einbeziehung der Rechtsphilosophie, des Staats 
rechtes , des Lehenrechtes und des einheimischen Civilrechtes und probeweiser 
Zugabe einer Lehrkanzel für Geschichte provisorisch vorgezeichnet und eine 
Anzahl von (ebenfalls reichlich dotirten) Professoren ernannt. 1 ) Da die Uni 
versität diesen Reformen gegenüber sich theils passiv theils widerstrebend ver 
hielt, wurde ihr die eigene Vermögensverwaltung (abgesehen von den 
Witwcn-Societäten) entzogen, ihre Jurisdiction sehr beschränkt, ihr Einfluss 
in Sachen der Wissenschaft und der Lehre sammt der Leitung der Bücher - 
Censur, sowie die Betheiligung an der Verwaltung zahlreicher Stiftungen 
gänzlich beseitigt, die Vergebung aller Lehrkanzeln auf dem Wege der Concurs- 
ausschreibung angeordnet (1759). 
Auch an der Prager Universität wurde der Wiener Lehrplan für die 
philosophische und theologische Eacultät eingeführt (1754), der juridischen ein 
dreijähriger, jedoch ohne vorgeschriebene Aufeinanderfolge der Gegenstände, 
mit regelmässiger Abhaltung von Prüfungen und gänzlichem Verbote der Privat- 
Vorlesungen vorgezeichnet, für die medicinische so weit vorgesorgt, als es die 
Geldmittel erlaubten. Auch in Prag bewies sich die Universitäts - Corporation 
der Reform abgeneigt und wurde desshalb in ähnlicher Weise behandelt wie 
die Wiener. 
Die Reform der medicinischen Eacultät zu Wien bewährte sich in un 
glaublich kurzer Zeit auf das Glänzendste; bald strömten ihr die Zöglinge aus 
den culturstolzesten Theilen Deutschlands zu. Aber die juridische (obwohl neuer 
dings mit der Statistik erweitert) lebte nur in Martini, die theologische und 
philosophische blieben die Domaine des Jesuitenordens. 2 ) 
Sofort nach Swietens Tode (1772) und der Aufhebung des Jesuitenordens 
(1773) wurde desshalb die Studien-Hofcommission mit weiteren Verbesserungs- 
Vorschlägen beauftragt. 3 ) Mit Begeisterung berichtete Birkenstock über die 
Einrichtungen und Erfolge der Georgia Augusta, auch andere deutsche Uni 
versitäten (Bonn, Heidelberg, Erfurt) wurden als Vorbilder für eine gründliche 
1) Direetor wurde J. Fr. v. B ourguigno n. Das Studium war fünfjährig: I. Rechtphilosophie, 
Geschichte des römischen Rechts, Institutionen; II. und III. Pandekten, Kirchenrecht, Strafrecht; 
IV. und V. allgemeines Staats- und Völkerrecht, Lehenrecht, deutsches Staatsrecht, deutsche Reichs 
geschichte, diplomatische Geschichte des XVII. und XVIII. Jahrhunderts. 
2) Schon im Jahre 1759 wurde die Direction der theologischen Facultät dem Domherrn 
S. A. von Stock übertragen, jene der philosophischen zwischen dem Domherrn Simen und 
van Swieten getheilt, ohne dass dadurch der Orden seine Vorherrschaft in beiden eingebüsst 
hätte. — Auch als die Lehrkanzel der von der Ethik abgetrennten „Politik" an Sonnenfels über 
tragen wurde, stand er der philosophischen Facult'ät vielmehr gegenüber, als er ihr angehörte 
seine Collegien wurden für Theologen und für alle Candidalen des politischen und richterlichen 
Staatsdienstes obligat erklärt. 
o) Auch alle Directionen wurden neu besetzt: die theologische (anfänglich durch den Bischof 
J- 1'■ Grafen von Gondola, 1771 aber) durch den Abt von Braunau, St. Rautenstrauch, die 
juridische durch den Staatskanzlei-Hofrath F. F. Schrötter, die medicinische (anfänglich durch den 
Leibarzt J. A. Kestler v. Rosenheim, dann) durch den Leibarzt Hofrath Störk, die philo 
sophische durch den Hofbibliotheks - Director F. A. Kollar. 
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