Maria Theresia und der ältere Swieten.
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juridischen ein Lehrplan, mit Einbeziehung der Rechtsphilosophie, des Staats
rechtes , des Lehenrechtes und des einheimischen Civilrechtes und probeweiser
Zugabe einer Lehrkanzel für Geschichte provisorisch vorgezeichnet und eine
Anzahl von (ebenfalls reichlich dotirten) Professoren ernannt. 1 ) Da die Uni
versität diesen Reformen gegenüber sich theils passiv theils widerstrebend ver
hielt, wurde ihr die eigene Vermögensverwaltung (abgesehen von den
Witwcn-Societäten) entzogen, ihre Jurisdiction sehr beschränkt, ihr Einfluss
in Sachen der Wissenschaft und der Lehre sammt der Leitung der Bücher -
Censur, sowie die Betheiligung an der Verwaltung zahlreicher Stiftungen
gänzlich beseitigt, die Vergebung aller Lehrkanzeln auf dem Wege der Concurs-
ausschreibung angeordnet (1759).
Auch an der Prager Universität wurde der Wiener Lehrplan für die
philosophische und theologische Eacultät eingeführt (1754), der juridischen ein
dreijähriger, jedoch ohne vorgeschriebene Aufeinanderfolge der Gegenstände,
mit regelmässiger Abhaltung von Prüfungen und gänzlichem Verbote der Privat-
Vorlesungen vorgezeichnet, für die medicinische so weit vorgesorgt, als es die
Geldmittel erlaubten. Auch in Prag bewies sich die Universitäts - Corporation
der Reform abgeneigt und wurde desshalb in ähnlicher Weise behandelt wie
die Wiener.
Die Reform der medicinischen Eacultät zu Wien bewährte sich in un
glaublich kurzer Zeit auf das Glänzendste; bald strömten ihr die Zöglinge aus
den culturstolzesten Theilen Deutschlands zu. Aber die juridische (obwohl neuer
dings mit der Statistik erweitert) lebte nur in Martini, die theologische und
philosophische blieben die Domaine des Jesuitenordens. 2 )
Sofort nach Swietens Tode (1772) und der Aufhebung des Jesuitenordens
(1773) wurde desshalb die Studien-Hofcommission mit weiteren Verbesserungs-
Vorschlägen beauftragt. 3 ) Mit Begeisterung berichtete Birkenstock über die
Einrichtungen und Erfolge der Georgia Augusta, auch andere deutsche Uni
versitäten (Bonn, Heidelberg, Erfurt) wurden als Vorbilder für eine gründliche
1) Direetor wurde J. Fr. v. B ourguigno n. Das Studium war fünfjährig: I. Rechtphilosophie,
Geschichte des römischen Rechts, Institutionen; II. und III. Pandekten, Kirchenrecht, Strafrecht;
IV. und V. allgemeines Staats- und Völkerrecht, Lehenrecht, deutsches Staatsrecht, deutsche Reichs
geschichte, diplomatische Geschichte des XVII. und XVIII. Jahrhunderts.
2) Schon im Jahre 1759 wurde die Direction der theologischen Facultät dem Domherrn
S. A. von Stock übertragen, jene der philosophischen zwischen dem Domherrn Simen und
van Swieten getheilt, ohne dass dadurch der Orden seine Vorherrschaft in beiden eingebüsst
hätte. — Auch als die Lehrkanzel der von der Ethik abgetrennten „Politik" an Sonnenfels über
tragen wurde, stand er der philosophischen Facult'ät vielmehr gegenüber, als er ihr angehörte
seine Collegien wurden für Theologen und für alle Candidalen des politischen und richterlichen
Staatsdienstes obligat erklärt.
o) Auch alle Directionen wurden neu besetzt: die theologische (anfänglich durch den Bischof
J- 1'■ Grafen von Gondola, 1771 aber) durch den Abt von Braunau, St. Rautenstrauch, die
juridische durch den Staatskanzlei-Hofrath F. F. Schrötter, die medicinische (anfänglich durch den
Leibarzt J. A. Kestler v. Rosenheim, dann) durch den Leibarzt Hofrath Störk, die philo
sophische durch den Hofbibliotheks - Director F. A. Kollar.
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