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Volltext: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, I. Theil: Geschichte, Organisation und Statistik des österreichischen Unterrichtswesens

Die Lehrpläne von 1804—1814. 
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Um die Professorenstellen ihres äusseren Ansehens noch mehr zu ent 
kleiden, wurden selbst in Wien die glänzenden Besoldungen der Theresianischen 
Zeit aufgehoben und die Gehalte für die theologische Facultät allgemein nach 
dem Senium mit 1000 fl., 900 fl. und 800 fl. (nur in Wien mit 1200 fl., 1000 fl. 
und 900 fl.), für die juridische ebenso mit 1500 fl., 1400 fl. und 1200 fl., für 
die medicinische nach den Lehrfächern in ähnlicher Weise bemessen. Die Ge 
stattung der Privat-Docentur hörte auf 1 ); hiefür trat die Institution der vom 
Staate ernannten und besoldeten Assistenten und Adjuncten und der Gebrauch 
ein, temporäre Lücken durch Supplenten auszufüllen. Für Wien allein wurde 
von dem System der Concurs-Prüfungen abgesehen. 
Alle Wahl der Studirenden zwischen verschiedenen Lehrfächern wurde 
fortan auf ein Minimum beschränkt; auch durften nur (mit besonderer Bewil 
ligung zugeiassene) Ausländer, welche durch ihre Studien keinerlei Berechtigung 
in Oesterreich zu erwerben beabsichtigten, sich auf einzelne Lehrfächer eines 
Studien-Curses beschränken. Inländer konnten regelmässig nur innerhalb der 
ersten vierzehn Tage des Studienjahres inscribirt werden; die Hörer des Jus 
und der Medicin mussten sich bei der ersten Inscription in ihrer Facultät zu 
gleich der Immatrieulirung unterziehen. Das Aufsteigen in einen höheren 
Jahrgang vurde strengstens an den Erfolg der Prüfungen des nächstvorangehenden 
gebunden, bei Ausstellung der Zeugnisse über diesen Erfolg an öffentlich Stu- 
dirende aler stets auch die Classification des Fleisses im Besuche der Vor 
lesungen uid des sittlichen Betragens angeordnet; ein Contrahiren des Studien- 
Curses wai unzulässig. Das Studium an ausländischen Universitäten wurde 
unbedingt verboten und für ungiltig erklärt; kein Inländer durfte ein Diplom 
einer nicht Österreichischen Anstalt annehmen. 
Endlici folgten die Studienpläne für die einzelnen Facultäten mit einer 
Beihe sehr cltaillirter Instructionen für Directoren, Professoren, Assistenten u. s. w. 
bis zu den ,anatomischen Dienern” herab. 
Für dh theologischen Studien wurde im Wesentlichen die frühere 
Einrichtung leibehalten 2 ), jedoch die seit Aufhebung der General-Seminarien 3 ) 
nothwendig jewordene Anweisung zur praktischen Seelsorge innerhalb des 
Studien - Cures in einen IV. Jahrgang verlegt. Sonach wurde dem I. Jahr 
gange die Kichengeschichte (wieder innerhalb der theologischen Facultät zu 
lehren), bibliehe Archäologie, hebräische Sprache und Exegese des alten Testa- 
1) Nicht inmal ein angestellter Professor durfte andere Vorträge halten, als die ihm aus 
drücklich zugewnenen. 
2) Die dich Rottenhann veranlassten trefflichen Ausarbeitungen des Abtes Pfrogner 
von Tepl und de Hofraths Canonicus Zippe fanden keine Berücksichtigung, da das Princip der 
ausschliesslichen egelung des theologischen Unterrichts durch den Staat festgehalten wurde. 
3) Die Gteral-Seminarien waren seit den letzten Tagen Joseph’s II. nach und nach auf 
gehoben, theologche Lehranstalten der Diöcesen und Ordenshäuser, gegen Einhaltung des Studien 
plans, wieder (ad zwar mit dem kais. Handschreiben vom 25. März 1802 allgemein) gestattet 
worden.
	        
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